Anfängliche Fragen zum Thema Hausbau

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L

lisa-kessler

Also ist es eigentlich im Besitz der Schwiegereltern, wenn ich das richtig sehe?

Wir sind tatsächlich erst ein Jahr zusammen.. Aber der Vater möchte es so gerne.
Und ich möchte auch gerne was eigenes...

Allerdings haben wir noch über keine Details gesprochen.

Zur Richtigkeit: Die Eltern wohnen mit auf dem Grundstück, welches direkt an die Scheune angrenzt.

Angenommen wir heiraten... und das Haus steht schon. Wie verhält sich dann die Sachlage?
 
Z

Zaba12

Also ist es eigentlich im Besitz der Schwiegereltern, wenn ich das richtig sehe?

Wir sind tatsächlich erst ein Jahr zusammen.. Aber der Vater möchte es so gerne.
Und ich möchte auch gerne was eigenes...

Allerdings haben wir noch über keine Details gesprochen.

Zur Richtigkeit: Die Eltern wohnen mit auf dem Grundstück, welches direkt an die Scheune angrenzt.

Angenommen wir heiraten... und das Haus steht schon. Wie verhält sich dann die Sachlage?
Mein Tipp: Lasst es unter den gegebenen Rahmenbedingungen bleiben und genießt weiter das Leben.
 
11ant

11ant

eine Scheune zu einem Wohnhaus umbauen...
Zunächst zum Technischen: Eine Scheune wäre bei diesem Projekt nur Spender von Außenmauern und mit Glück auch noch eines brauchbaren Daches, beide wären nach heutigem Stand energetisch zu ertüchtigen. Da schrumpft der Wert des geschenkten Gaules schon erheblich zusammen.

Hinzu kommt, daß Scheunen nicht selten Grenzbebauungen sind, wofür ein Wohnhaus eine Baulasteintragung beim Nachbarn bräuchte.

Das ganze soll dann noch auf einer Art Erbpachtgrundstück erstellt werden, wobei mir nicht klar ist, für welche Leistung (die an den Freund in Sachen Baukostenanteil kann es nicht sein) Du in das Grundbuch der Schwiegereltern kommen willst.

Ihr braucht sehr, sehr umfangreich Beratung - von einem Anwalt und von einem Steuerberater.

Angenommen wir heiraten... und das Haus steht schon. Wie verhält sich dann die Sachlage?
Jedenfalls nicht zu weniger Komplexität, es bleibt diffizil. Da würde dann ein gemeinsamer vorehelicher Zugewinn (Veredelung der Scheune zum Wohnhaus, ab Ausbau) und eine (schwieger)elterliche Schenkung (Scheune bis Rohbau, auf fremdem Grund) in die Ehe eingebracht. Eine der wenigen Situationen, in denen auch Kaufleute verstehen, wie nur drei Juristen zu sieben Meinungen kommen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
D

Deliverer

Die Heirat ändert nichts an der Sachlage. Allerdings kann Dir dann Dein Mann einen Teil von allem schenken (kostet "nur" Notargebühren).

Wenn Du nach der Heirat am Kredit mittilgst, hättest Du nach einer Trennung Anrecht auf einen Teil des Geldes. Unverheiratet ist das Geld mit hoher Wahrscheinlichkeit weg. Wobei sich da im Recht auch was tut. Könnte aber ne zähe Sache werden, wenn Du nicht regelmäßig von Deinem Mann unterschriebene Quittungen erhältst.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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