Beleihungswertgutachten und Art. 13 Grundgesetz

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D

DG

Hallo Otus11,

Ich finde das überhaupt nicht vergleichbar. Der Eigentümer bin ich und nicht die Bank!
Warum zahlst Du dann mtl. eine Rate an die Bank, wenn Du alleiniger Eigentümer bist? Stell' einfach die Zahlungen ein, kann ja nichts passieren, ist ja schließlich Dein Eigentum.

Was wird passieren? Richtig - die Bank wird am Ende Zwangsvollstrecken, also über Dein Eigentum verfügen. Fragt sich nur, wie die das können, obwohl die gar nicht Eigentümer sind?

Ist bei jedem Ratenkauf übrigens synonym genauso - die Sache bleibt solange Eigentum des Verkäufers, bis die letzte Rate beglichen wird. Den KFZ-Brief eines finanzierten Fahrzeugs hat man schließlich auch nicht in der Hand, bis die letzte Rate überwiesen ist. Du kannst Dein Haus ergo auch nicht verkaufen, ohne dass Deine Bank dem zustimmt.

Rechtlich bist Du also lediglich der Besitzer und Teil-Eigentümer der Immobilie - alleiniger Eigentümer erst, wenn der Kredit komplett getilgt ist.

Insofern werden alle Deine Rechte gewahrt, Du hast auch jede Möglichkeit, die Bank _nicht_ ins Haus zu lassen, aber das wird etwaig Konsequenzen haben, die Dir hier auch schon erläutert wurden. Bei meiner Immobilie habe ich die geforderten Fotos auch zB selbst gemacht, war dann ok.

MfG
Dirk Grafe
 
M

maxundmoritz

Hallo Otus11,

aha, dass soll also heißen, dass die Grundrechte nur für den Staat bindend sind. Alle anderen, sprich Privatpersonen oder Unternehmen dürfen diese beschneiden.
Vor wem soll alle staatliche Gewalt die Menschenwürde schützen? Vor sich selbst, da die Menschenwürde ja für alle anderen antastbar ist nur nicht für den Staat? Ist doch Quatsch!

Btw ist jetzt eine Sparkasse staatlich oder nicht? Öffentlich rechtlich ja in jedem Fall!
Es bleibt spannend.

Viele Grüße,
Max
 
O

Otus11

Hallo Otus11,



Ich finde das überhaupt nicht vergleichbar. Der Eigentümer bin ich und nicht die Bank!
Das weiß ich wohl.
Ich schrieb vergleichbar, nicht identisch.

Nicht so engstirnig... Was Besitzer und Mieter dulden müssen, könnte nach Abwägung auch Eigentümern zugemutet werden.

Ok, stellen wir also auf Eigentum ab.
Und landen bei 903 Baugesetzbuch. Der ist nicht schrankenlos, wie sich auch aus Art. 14 GG ergibt.
 
M

maxundmoritz

Hallo Dirk,

Warum zahlst Du dann mtl. eine Rate an die Bank, wenn Du alleiniger Eigentümer bist? Stell' einfach die Zahlungen ein, kann ja nichts passieren, ist ja schließlich Dein Eigentum.
Laut Grundbucheintrag bin ich alleiniger Eigentümer, nicht die Sparkasse! Bei der Bestellungsurkunde zur Grundschuld sicherte ich dem Darlehensgeber notariell zu, dass bei Zahlungsverzug das Objekt "liquidiert" bzw. zwangsvollstreckt werden darf, ansonsten hätte die Sparkasse das Darlehen ja gar nicht erst bewilligt. Das macht die Sparkasse aber nicht zum Miteigentümer! Ich darf die Immobilie sehr wohl verkaufen (z.B. Umzug), muss aber der Sparkasse dann eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Das darf die Sparkasse nicht.

Ist bei jedem Ratenkauf übrigens synonym genauso - die Sache bleibt solange Eigentum des Verkäufers, bis die letzte Rate beglichen wird.
Wie oben gesagt ist das eben KEIN Ratenkauf und nicht synonym!

Den KFZ-Brief eines finanzierten Fahrzeugs hat man schließlich auch nicht in der Hand, bis die letzte Rate überwiesen ist.
Ist zwar jetzt sehr haarspalterisch, aber zur Veranschaulichung, dass es auf solche Formulierungsdetails wie Miteigentümer, Ratenkauf usw. sehr wohl ankommt taugt es.
Man kann ohne KFZ Brief das Auto beim LRA nicht anmelden! Ich habe mein Auto bei einem Händler ca. 300 km weit weg gekauft. Das lief so, dass ich einen Kaufvertrag geschlossen habe. Als dann der Neuagen beim Händler stand, bekam ich per Einschreiben den KFZ Brief zugeschickt, habe das Auto auf mich zugelassen und versichert. Und bin dann mit den Nummernschildern unterm Arm zu Händler gefahren, habe bezahlt und dann das Auto erhalten. Mit diesem Hintergrund ist Deine Aussage oben völlig falsch. Wenn auch klar ist, was Du meinst - eben dass man nicht frei über das Auto verfügen kann, wenn man nicht bezahlt hat. Den KFZ Brief als Synonym für den "Eigentumsbeweiß oder Eigentumsanspruch" kann man aber sehr wohl auch schon vor Bezahlung auch nur eines Cents in der Hand halten!

Ich sehe jetzt nicht, wie $ 903 Baugesetzbuch und Art 14 GG den Art. 13 aushebeln sollen.

Viele Grüße,
Max
 
Zuletzt bearbeitet:
D

DG

Hallo Dirk,

Laut Grundbucheintrag bin ich alleiniger Eigentümer, nicht die Sparkasse!
Die Sparkasse hält - wenn man tatsächlich Haare spalten will - grundbuchlich gesicherte eigentumsgleiche Rechte. Über den Begriff "eigentumsgleich" würde ich mich allerdings nur bei einem Bier mit @Otus11 unterhalten, wenn ich gerade in Stimmung bin, noch was zu lernen.

Ja, Du stehst in Abteilung 1 allein - und dennoch steht die Sparkasse in Abt. 3 und führt Dich am Nasenring durch die Arena, wenn's denn unbedingt sein muss bzw. Du Deine vereinbarten Zahlungen nicht leistest, da die Rechte der Sparkasse in Abt. 3 auf Dein Eigentumsrecht in Abt. 1 durchwirken.

Bei der Bestellungsurkunde zur Grundschuld sicherte ich dem Darlehensgeber notariell zu, dass bei Zahlungsverzug das Objekt "liquidiert" bzw. zwangsvollstreckt werden darf, ansonsten hätte die Sparkasse das Darlehen ja gar nicht erst bewilligt. Das macht die Sparkasse aber nicht zum Miteigentümer! Ich darf die Immobilie sehr wohl verkaufen (z.B. Umzug), muss aber der Sparkasse dann eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Das darf die Sparkasse nicht.
Wenn Du nicht zahlst, dürfen die so einiges.

Wie oben gesagt ist das eben KEIN Ratenkauf und nicht synonym!
Natürlich ist das ein Ratenkauf. Nur etwas größer als beim Fernseher.

Ist zwar jetzt sehr haarspalterisch, aber zur Veranschaulichung, dass es auf solche Formulierungsdetails wie Miteigentümer, Ratenkauf usw. sehr wohl ankommt taugt es.
Man kann ohne KFZ Brief das Auto beim LRA nicht anmelden! Ich habe mein Auto bei einem Händler ca. 300 km weit weg gekauft. Das lief so, dass ich einen Kaufvertrag geschlossen habe. Als dann der Neuagen beim Händler stand, bekam ich per Einschreiben den KFZ Brief zugeschickt, habe das Auto auf mich zugelassen und versichert. Und bin dann mit den Nummernschildern unterm Arm zu Händler gefahren, habe bezahlt und dann das Auto erhalten. Mit diesem Hintergrund ist Deine Aussage oben völlig falsch.
Nein, ist eben nicht falsch. Der Brief wurde Dir per Einschreiben zugeschickt - frag' Dich mal warum? Manche Banken schicken den Brief zwecks Ummeldung auch nur zum entspr. Straßenverkehrsamt, als Ummeldender kriegt man den dann gar nicht in die Hand.

Wenn auch klar ist, was Du meinst - eben dass man nicht frei über das Auto verfügen kann, wenn man nicht bezahlt hat. Den KFZ Brief als Synonym für den "Eigentumsbeweiß oder Eigentumsanspruch" kann man aber sehr wohl auch schon vor Bezahlung auch nur eines Cents in der Hand halten!
Ja - zum Zwecke der Ummeldung darfst Du den Brief mal kurz in der Hand halten; mehr aber auch nicht. Das Einschreiben sichert der Bank den Empfang zu, ergo weiß die Bank, dass Du den Brief hast - und wenn der nicht zeitnah wieder im Banktresor liegt, werden die ganz schnell komisch.

Ich sehe jetzt nicht, wie $ 903 Baugesetzbuch und Art 14 GG den Art. 13 aushebeln sollen.

Viele Grüße,
Max
Es ist relativ egal, ob Du das siehst - es ist so bzw. kannst Du Dich gar nicht auf Art. 13 berufen. Das hat @Otuss11 bereits ebenso minimalistisch wie perfekt erklärt.

Den ganzen rechtlichen Abriss kann man sich auch sparen, Du schreibst der Bank einfach, dass Du den Mitarbeiter der Bank nicht ins Haus lässt. Punkt. Kann sein, dass denen der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen dann zu groß wird, dann kommt auch keiner vorbei. Kann aber auch sein, dass die ihre Rechte durchsetzen. Das dauert dann - aber das geht.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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