KFW70 vor und nach dem 1.1.2016

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A

Aloadihoa

Wir sind aktuell in Gesprächen mit Baufirmen bzgl. dem geplanten Neubau eines Kfw70 Haus. Baubeginn Sommer 2016. Über die (kostenlose) Entwurfsphase von Schlüsselfertiganbietern sind wir noch nicht hinaus. KFW70 wollen wir nicht wegen dem Kredit sondern einfach, damit das Haus einen nachweisbaren Standard hat (sicher vorteilhaft beim Wiederverkauf).
Geplante Technik: Massivhaus, Liaplan Ultra 08, Gasheizung + Solarthermien, Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit WR, 3fach Verglasung.

Eine Baufirma drängt, Bauantrag noch dieses Jahr zu stellen, weil es ja sonst teurer wird. Jetzt dachte ich, dass ein "KFW70-Haus" vor und nach dem 1.1.16 das gleiche Haus ist, nur halt dann nicht mehr einen günstigen Kredit ermöglicht, was mir ja egal wäre.

Gibts für mich dann einen Vorteil, Bauantrag dieses Jahr zu stellen? Weil eigentlich habe ich noch viel Zeit für die Detailplanung und würde mir damit ja einen ziemlichen Zeitdruck machen, würde mich schon sehr früh mit dem Bauantrag festlegen was diverse Details des Hauses angehen. Und zusätzlich müsste ich mich ja schon dieses Jahr für eine Baufirma endgültig entscheiden.

Was denkt ihr darüber?
 
B

Bauexperte

Guten Tag,

Geplante Technik: Massivhaus, Liaplan Ultra 08, Gasheizung + Solarthermien, Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit WR, 3fach Verglasung.
Hier hast Du Dir schon selbst die Antwort gegeben, weshalb es ratsam ist, den Bauantrag noch dieses Jahr zu stellen; Fördermittel zu Kfw 70 kannst Du noch bis 31.03.16 bei der KfW beantragen.

Die rechnerischen Werte einer Gasheizung verschlechtern sich im Verhältnis zu erneuerbaren Energien; hier zur Luft-Wasser-Wärmepumpe, welche "bessere" Werte bekommt. Insofern wirst Du bei o.g. Ausstattung/Technik - aktuell KfW 70 ist ab 01.01.16 = Energieeinsparverordnung Referenzhaus - ab Januar noch nicht mal den Energieeinsparverordnung-Wert erreichen.

Und zusätzlich müsste ich mich ja schon dieses Jahr für eine Baufirma endgültig entscheiden.
Wieso? Es gibt doch auch freie Architekten? Oder liegt Dein Augenmerk primär auf "kostenloser" Entwurfsphase? Dann Lass Dir sagen, die "eierlegende Wollmilchsau" gibt es auch nicht für Dich

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
A

Aloadihoa

An Fördermitteln war ich eigentlich gar nicht interessiert.
Was heisst noch nicht einmal den Energieeinsparverordnung-Wert erreichen? Welchen Energieeinsparverordnung-Wert? Wegen der Gasheizung?

Also noch mal: Wenn ich KFW70 nach alter Energieeinsparverordnung bauen will, habe ich nach neuer Energieeinsparverordnung nur das "Referenzhaus". Solange ich keine Förderung will wäre das i.O., richtig? Nur für den Fall ich möchte eine Förderung, müsste ich mindestens KFW70 nach neuer Energieeinsparverordnung erreichen (Vermutlich zwingend eine Wärmepumpe einsetzen), richtig?
 
B

Bauexperte

Was heisst noch nicht einmal den Energieeinsparverordnung-Wert erreichen? Welchen Energieeinsparverordnung-Wert? Wegen der Gasheizung?
Sorry - es muß richtig "Energieeinsparverordnung Standard" heißen.

Also noch mal: Wenn ich KFW70 nach alter Energieeinsparverordnung bauen will, habe ich nach neuer Energieeinsparverordnung nur das "Referenzhaus".
Ich habe einmal ein pdf der KfW Regionalkonferenz 2014 hier angehängt; damit sollte es verständlicher für Dich werden.

Quelle: KfW Regionalkonferenz 18.03.2014

Liebe Grüsse, Bauexperte
 

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Zuletzt aktualisiert 01.05.2024
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