Hausbau 2016 - Welche und wann die nächsten Schritte treffen?

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T

taxpayer

Hallo Bauexperte,

Danke für den Link, das hatte ich auch bereits gesehen. Aber das heißt doch nicht, das auch die Bauanträge bis 31.03. noch nach alter Energieeinsparverordnung erfolgen können, sondern da gilt dann der 31.12. als Stichtag. KfW-Förderung und Gültigkeit der neuen Energieeinsparverordnung haben doch nur bedingt was mit einander Zutun.

Gruß
Tax
 
B

Bauexperte

Danke für den Link, das hatte ich auch bereits gesehen. Aber das heißt doch nicht, das auch die Bauanträge bis 31.03. noch nach alter Energieeinsparverordnung erfolgen können, sondern da gilt dann der 31.12. als Stichtag. KfW-Förderung und Gültigkeit der neuen Energieeinsparverordnung haben doch nur bedingt was mit einander Zutun.
Es geht doch primär um die Förderung? Wäre es anders, würden alle BauherrINNEN rein nach Energieeinsparverordnung bauen

Was sich ab 01.01.2016 ändert ist, eine Gasbrennwerttherme als Wärmeerzeuger (WE) zu verbauen; das dürfte sich ab diesem Datum erledigt haben. Insofern müssen Bauherren, welche auf diesen Wärmeerzeuger Wert legen, einen Bauantrag bis Ende 2015 stellen.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
T

taxpayer

...eine Gasbrennwerttherme als Wärmeerzeuger (WE) zu verbauen; das dürfte sich ab diesem Datum erledigt haben.

Liebe Grüsse, Bauexperte
erst mal danke!

???? Was heißt das konkret? Weil das ist aktuell unsere Planung, wir wollten Gasbrennwerttherme ergänzt um Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung. Wobei wir noch unsicher sind, ob wir ST aufs Dach tun und einen Pufferspeicher hinstellen. Das ganze mit engem Verlegabstand der Fußbodenheizung um mit den Vorlauftemperatur. der Fußbodenheizung soweit wie möglich "runter" zu kommen.

Problem ist, dass wir Luft-Wasser-Wärmepumpe nicht wollen, vertikale Geothermie nicht geht (Trinkwasserschutz) und bei horizontaler Geothermie wir noch nicht so wirklich ein sinnvolle Idee haben (wobei ich mir die großen Wärmekörbe gut vorstellen könnte, müssen wir schauen ob der Boden das mit macht und die Behörde).

Wenn wir das mal wirklich weiter "spinnen" hatten wir schon überlegt: Gasbrennwerttherme, ST aufs Dach und wasserführendem Kamin plus großem Pufferspeicher. Aber ich glaube das macht weder ökonomisch Sinn noch wird das wohl von der Wärme passen.

Wo gibt es verbindliche Infos zu dem Thema?

Grüße

Tax
 
B

Bauexperte

Oups --- ich sollte nicht unter Zeitdruck antworten.

Die Energieeinsparverordnung 2014 verschärft sich zum 01.01.2016 und heißt dann Energieeinsparverordnung 2016; die aktuelle Förderung der KfW läuft jedoch erst zum 31.03.2016 aus. Ab 01.04.2016 gelten neue Fördermaßnahmen und Kfw 70 gibt es dann nicht mehr, bzw. ist Energieeinsparverordnung Standard.

Wer nach gültiger Energieeinsparverordnung 2014 bauen möchte, muß seinen Bauantrag bis Ende Dezember 2015 eingereicht haben; besser früher, denn ich denke, daß der Eingangsstempel zählt.

Wer ein KFW 55 Effizienzhaus bauen, aber die neuen Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen möchte, muß bis Anfang April 2016 warten.

Sorry an Alle für die Verwirrung ops:

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
D3N7S

D3N7S

Kurze Zwischenfrage

Ich habe vor nach kfw 55 zu bauen und die Fördermaßnahmen ab 4.2016 in Anspruch zu nehmen! Baubeginn war geplant Herbst 2016 alternativ Frühjahr 2017!

Wie lange dauert es idR bis der Bauantrag komplett genehmigt ist?
 
Zuletzt aktualisiert 16.07.2025
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