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ᐅ 2016 KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten (U-Werte)


Erstellt am: 05.10.15 21:40

world-e05.10.15 21:40
Hallo,

hat sich jemand schon näher mit dem Alternativer Nachweis eines KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten auseinandergesetzt, das ab April 2016 in Kraft gesetzt wird? Da werden Referenzwerte genannt, um ein Kfw55 Haus zu erreichen:
Dachflächen, oberste Geschossdecke, Dachgauben U ≤ 0,14 W/(m² K)
Fenster und sonstige transparente Bauteile Uw ≤ 0,90 W/(m² K)
Außenwände, Geschossdecken nach unten gegen Außenluft U ≤ 0,20 W/(m² K)

Allerdings erscheinen mir die U-Werte nicht sonderlich gut, vor allem da die Anforderungen 2016 nochmals verschärft (20-25%) werden und eher dem jetzigen Kfw40 Standard entsprechen. Und bei einem heutigen KfW40 Haus sind die U-Werte meiner Meinung einiges besser.

Würde mich über Meinungen freuen. Danke

Gruß
oleda22205.10.15 22:01
Kfw55 bleibt kfw55. Nur die Förderung wird angepasst weil der Energieeinsparverordnung-Standard zukünftig ungefähr Kfw70 entspricht.
world-e05.10.15 22:14
Ich habe eben auch schon folgendes gelesen:
Wesentliche Änderungen der Energieeinsparverordnung 2014:

  • Ab Januar 2016: Verschärfung der Anforderung für Neubauten (Jahres-Primärenergiebedarf -25 %, Transmissionswärmeverlust ca. -20 %)
oleda22206.10.15 06:08
Das habe ich ja auch geschrieben.
world-e06.10.15 06:50
Ich meinte ja, dass der jetzt gültige KfW40 Standard ab April 2016 ungefähr dem KfW55 Standard entspricht, weil die Bedingungen verschärft werden.. D.h. dass 2016 die Anforderungen an KfW55 dem jetzigen KfW40 ca. entsprechen. und für den jetzigen KfW40 Standard finde ich die U-Werte für das neue vereinfachte Nachweisverfahren nach Referenzwerten nicht sonderlich gut. Oder liege ich nun komplett falsch?
oleda22206.10.15 07:42
und ich meine, das du falsch liegst! KfW55 bleibt KfW55! Dementsprechend ist das vereinfachte Nachweisverfahren nach dem heutigem KfW55 anzuwenden. Wie sich das alles im Detail regelt, keine Ahnung.

Die Förderung für KfW55 wird entsprechend (nach unten) angepasst, da Energieeinsparverordnung = ca. KfW70 und deswegen die Förderung für KfW70 verringert wird/entfällt.
förderungenergieeinsparverordnungkfw40nachweisverfahren