KfW-Förderung für 2 Familienhaus

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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C

Che.guevara

Mitnahme-Effekte sind moralisch nicht verwerflich und schon gar keine Straftat.

Natürlich müssen die formalen Voraussetzungen passen, aber das ist doch selbstverständlich.

Und ist es nicht sogar so, dass ein Sachverständiger dazu sein Placet geben muss?
 
MarcWen

MarcWen

Und ist es nicht sogar so, dass ein Sachverständiger dazu sein Placet geben muss?
Ja man braucht einen KfW Sachverständiger. Dieser muss dann u.a. die "Onlinebestätigung zum KfW Kreditantrag" liefern. Auf diese warten wir aktuell wegen unserer Finanzierung.

Theoretisch sind beide Wege moralisch unbedenklich:
1. Man plant sein Bauvorhaben und stellt dann fest, hierfür bekomme ich Betrag X von der KfW als Darlehen.
2. Man plant sein Vorhaben und stellt während der Planung fest, Mensch ich habe ja Platz über bzw. kann eine Einliegerwohnung schaffen und bekomme mehr KfW Darlehen.

Beide Wege sollten sich so früh als möglich ergeben und in den Bauantrag einfließen. Alles Weitere wurde nun wirklich oft genug durch gekaut.
 
B

Bauexperte

Aha und woraus liest du das? Ich lese es so, dass der TE ein Zweifamilienhaus plant und bauen möchte.
Ich lese, dass er für später - Alter/Krankheit - Vorsorge treffen will; so weit, so gut.

Weniger gut ist die, vom TE angefragte Vorgehensweise, schon per _heute_ die Förderung für ein ZFH "abzugreifen", obwohl er den kompletten II-Geschosser für die nächsten Jahre selbst bewohnt; nichts Leerstand.

Da gibt es imho keine 2 Meinungen, ob der Gedankengang des TE lauter ist ...

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
MarcWen

MarcWen

Weniger gut ist die, vom TE angefragte Vorgehensweise, schon per _heute_ die Förderung für ein ZFH "abzugreifen", obwohl er den kompletten II-Geschosser für die nächsten Jahre selbst bewohnt; nichts Leerstand.
Und darf er das nicht? Wäre mir nämlich neu. Es könnten doch Kinder/Kind in die Einliegerwohnung ziehen, oder Eltern/Schwiegereltern?

Es klingt hier immer so, greife ich da mal schnell was ab, weil mir was gerade in den Kopf gekommen ist. Es ist nämlich nicht mal mit dem Bauantrag getan. Die Realisierung einer 2. WEH kostet einiges an Planung und Umsetzung der Vorgaben.
Sei es schnell mal an zusätzlichen Stellplätzen, 2. Fluchtweg, separate Wohnungseingangstüren, getrennte Lüftungsanlagen, getrennte Wasser/Strom Leitungen. uswusf....

Wie auch immer, ich gebe hier sicher keine Beihilfe zum Betrug an Fördermitteln, weise nur darauf hin, was alles zu beachten ist.
 
B

Bauexperte

Hallo Marcus,

Und darf er das nicht? Wäre mir nämlich neu. Es könnten doch Kinder/Kind in die Einliegerwohnung ziehen, oder Eltern/Schwiegereltern?
natürlich .... es muß aber doch nicht nur erklärter Wille, sondern mit Bezug des Neubaus realisiert werden?

Auf Seiten der KfW steht:

Wir fördern den Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus, und zwar

  • beim Neubau: die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung
  • beim Kauf: den Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten).
weiters:

ab 0,75 % effektiver Jahreszins
  • für alle, die ein neues KfW-Effizienzhaus bauen oder kaufen
  • 100.000 Euro für jede Wohneinheit
  • bis 15.000 Euro Tilgungszuschuss, bis zu 20 Jahre Zinsbindung
Dabei lautet die Definition "Wohneinheit": Als Wohneinheit gilt eine abgeschlossene Wohnung (eigener Zugang, Kochgelegenheit, fließend Wasser und Toilette), die zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und dazu bestimmt ist.


Da steht nirgendwo zu lesen, daß die Förderung auch für die _zukünftige_ (in x Jahren ab Förderung) Nutzung eines Neubaus vorgesehen ist. Der TE schreibt jedoch ausdrücklich von "später"; das kann in 20, aber auch erst in 30 Jahren der Fall sein. Er läßt explizit durchblicken, daß er den II-Geschosser für die nächsten Jahre mit seiner Familie _alleine_ bewohnen wird. Das läßt schon den Schluss zu, daß mit "abgreifen" genau das gemeint ist, was darunter auch zu verstehen ist.

Es klingt hier immer so, greife ich da mal schnell was ab, weil mir was gerade in den Kopf gekommen ist.
Das ist leider weit verbreitete Gesinnung; da diese Selbstbedienungsmentalität aber zu Lasten der Gemeinschaft geht, habe ich da empfindlich etwas gegen einzuwenden und bin sehr dafür, dies rechtzeitig zu entlarven.

Wie auch immer, ich gebe hier sicher keine Beihilfe zum Betrug an Fördermitteln, weise nur darauf hin, was alles zu beachten ist.
Das weiß ich und unterstelle ich Dir auch keinesfalls.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
MarcWen

MarcWen

Ok Bauexperte, alles richtig, soweit verständlich.

Aber wir sind uns doch einig, dass die Beantragung oder von mir aus Abgreifen von Fördermitteln aus dem KFW 153 Wohnprogramm sehr restriktiv und genau definiert wurde: Betrag x pro geschaffene Wohneinheit (WEH).
Es interessiert doch herzlich wenig, wenn der TE zur Bank geht und erzählt, so nun greife ich Doppel ab, weil ich vielleicht in 20 Jahren eine weitere WEH plane. Da bekommt er doch nur ein freundliches Lächeln zurück.

Von daher verstehe ich ehrlich gesagt nicht die Aufregung. Ich weiß jetzt natürlich nicht, wie intensiv eine Bauabnahme durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde erfolgt, Wiki sagt stichprobenartig, das ist natürlich blöd bei solchen Dingen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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