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ᐅ Hausbau 2016 - Welche und wann die nächsten Schritte treffen?


Erstellt am: 15.07.15 10:19

NOUSEFORANAME15.07.15 10:19
Wir wollen 2016 mit dem Bau unseres Eigenheims beginnen.
Baugrundstück von 714m2 ist bereits vorhanden.

Bis jetzt steht nicht mehr als ein von mir mit CAD erstellter Eigenentwurf vom Haus.

Wir kennen einen Architekten im Ort der uns den Plan vom Haus erstellen wird.

Mein "Problem" ist jetzt nur, wann soll ich zum Architekten gehen?
Eine Finanzierung steht noch nicht, die möchte ich auch erst 02/2016 unter Dach und Fach bringen, da wir in dem Monat unser Eigenkapital um eine nicht unerhebliche Summe aufstocken können. Dadurch erhoffe ich mir bessere Konditionen bei der Bank.

Andererseits habe ich gehört, dass es ab 2016 in Rheinland Pfalz strengere Vorgaben für Eigenheime gibt und die ein oder andere Sache dadurch teurer wird. d.h. mir wurde empfohlen den Bauantrag noch unbedingt 2015 einzureichen.

Ich stelle mir nun die Frage, wohin als nächstes? Alles auf Wartemodus bis ich 02/2016 die Finanzierung unter Dach und Fach bringen kann? Oder bereits jetzt schon zum Architekten und anschließend Bauantrag stellen - dass dann natürlich durch Eigenkapital finanziert?!
Bautraum201515.07.15 10:53
Ich würde auf jeden Fall schon mal den Architekten aufsuchen u d zumindest die Hausplanung dieses Jahr unter Dach und Fach bringen. Wenn du Ende diesen Jahres die Baugenehmigung einreichst, dann darfst du noch nach aktuellen Energieeinsparverordnung bauen. Ab 1.1.2016 gelten neue Verordnungen. Bei der Bank würde ich mich schon mal informieren, wie viel Haus möglich ist. Ob die Konditionen im Februar besser werden für dich sei dahin gestellt....auch mit mehr Eigenkapital.
Bauexperte15.07.15 10:56
Da hat man Dich nicht vollständig informiert. Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung verschärfen sich in 2016 bundesweit; nicht nur in RP

Die aktuelle Energieeinsparverordnung läuft zum 31.03.2016 aus; zur Wahrung Frist alte Energieeinsparverordnung genügt die rechtzeitige Bauantragstellung bis Ende 03/16.


Grüße, Bauexperte
Bauexperte
Bautraum201515.07.15 11:14
Oh das wusste ich auch nicht, danke für die Info!!!
taxpayer15.07.15 11:28
Hallo Bauexperte,

Die Info zur Energieeinsparverordnung 2016 und deren Gültigkeit ab 01.04.2016 sind interessant, ich bin bisher davon ausgegangen das bis zum 31.12.2015 der Bauantrag raus sein muss um die alten Regelung der Energieeinsparverordnung noch zu bekommen, aber dann reicht es den Antrag bis zum 31.03.2016 zustellen...

Super!

Grüße
Tax
NOUSEFORANAME15.07.15 11:51
Auch ich danke dafür!

Ich höre jetzt immer wieder, dass die Bauunternehmer so viel zu tun hätten. Wenn ich den Auftrag erst 02/03 2016 vergeben würde, es durchaus passieren kann, dass 2016 gar keine Ressourcen mehr für die Fertigstellung meines Objekts zur Verfügung stehen.

Sprich man möchte mich quasi "drängeln". Wie viel Vorlaufzeit muss ich denn beim Bauunternehmer einrechnen? Gibt es da eine Faustformel?
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