Doppelgarage auf Ost oder West-Seite?

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S

SBauer

Es handelt sich um ein Nord/Süd Randgrundstück mit Zufahrt im Norden, mit einer Begrünung/Einliegerstrasse im Osten und einem Nachbarn im Westen.
Der Nachbar hat eine Doppelgarage auf die Grenze gesetzt.
Wo würdet ihr die eigene Doppelgarage 6x9m planen, wenn auf der jeweiligen anderen Seite noch 5m Platz bleiben?
Vom Wohnzimmerfenster lieber auf die Begrünung schauen, oder auf Nachbars Garage?
Auf der einen Seite des Hauses müsste aufgrund der Garage auf ein Fenster im EG verzichtet werden...
 
f-pNo

f-pNo

Die Frage ist schwer zu beantworten.

Ich tendiere dazu, die Garage auf die Westseite zu setzen - zum Einen ist der Blick sowieso durch die Garage des Nachbarn beeinträchtigt, zum Anderen ist die Westseite die Wetterseite.

Die Entscheidung solltest Du aber ggf. noch von anderen Dingen abhängig machen: Was befindet sich im Osten (welcher Blick)? Welche Seite könntet Ihr eher mal zum relaxen nutzen (Westseite, da ihr die Nachmittagssonne genießen wollt; Ostseite, da Ihr am Wochenende auf der Terrasse frühstückt und erst spät auf Arbeit geht oder egal, da Ihr sowieso erst von der Arbeit kommt, wenn es dunkel ist :confused .
Allerdings komme ich mit Deinem Hinweis zum Wohnzimmer nicht ganz klar? Ist das Wohnzimmer auf der Westseite geplant - wenn ja: würde das WZ mit Wegfall eines Fensters zu dunkel werden?
 
M

Manu1976

Kann man nicht so pauschal sagen. Würde es auch vom Grundriss abhängig machen.

Wir machen unseren Carport auf die Westseite, weil ich Fenster im Westen aufgrund der tiefstehende Sonne nicht so mag (zumindest nicht in Wohnräumen)
 
S

SBauer

Die Terrasse ist auf der Südseite geplant. Weder im Osten, noch im Westen würden wir neben dem Haus eine Terrasse anlegen, sondern eher noch einen zusätzlichen Stellplatz für z. B. Wohnwagen oder Anhänger.

Dafür könnte man im Westen zwischen der Mauer vom Haus und Nachbars Garage zusätzlich einen Carport errichten.
Leider ist Grenzbebauung nur einmal erlaubt und eine Doppelgarage wäre schön ein Traum!
Die mögliche Garage im Westen würden wir versetzt zum Nachbarn bauen und nicht schon wie dieser ab 3m beginnen, sondern ab ca. 5m, um noch davor parken zu können. Sieht optisch bestimmt auch besser aus.

Wenn wir dann allerdings auf 9m Länge gehen, hätten wir auch einen überstand zum Haus von ca. 2m.
Dieser könnte natürlich als Wind und Sichtschutz agieren, allerdings auch etwas die Sonne verdecken.
Im Osten gäbe es dieses Problem nicht und das Grundstück wäre dann zu beiden Seiten geschlossen.
Dann würden wir aber auch keine Fenster zum Westen wollen, weil dann nach 5m schon die Mauer von Nachbars Garage kommt.
Es ist echt nicht einfach....
 
B

baumann2013

Gar keine Fenster im EG zum Westen? Kannst Du uns mal Grundrisse und Eure Hauseinordnung auf dem Grundstück zeigen? Dann kann man vielleicht eher etwas dazu sagen.
 
f-pNo

f-pNo

Die Terrasse ist auf der Südseite geplant. Weder im Osten, noch im Westen würden wir neben dem Haus eine Terrasse anlegen, sondern eher noch einen zusätzlichen Stellplatz für z. B. Wohnwagen oder Anhänger.

Dafür könnte man im Westen zwischen der Mauer vom Haus und Nachbars Garage zusätzlich einen Carport errichten.
Leider ist Grenzbebauung nur einmal erlaubt und eine Doppelgarage wäre schön ein Traum!
Die mögliche Garage im Westen würden wir versetzt zum Nachbarn bauen und nicht schon wie dieser ab 3m beginnen, sondern ab ca. 5m, um noch davor parken zu können. Sieht optisch bestimmt auch besser aus.

Wenn wir dann allerdings auf 9m Länge gehen, hätten wir auch einen überstand zum Haus von ca. 2m.
Dieser könnte natürlich als Wind und Sichtschutz agieren, allerdings auch etwas die Sonne verdecken.
Im Osten gäbe es dieses Problem nicht und das Grundstück wäre dann zu beiden Seiten geschlossen.
Dann würden wir aber auch keine Fenster zum Westen wollen, weil dann nach 5m schon die Mauer von Nachbars Garage kommt.
Es ist echt nicht einfach....
Da mir 1. das räumliche Vorstellungsvermögen fehlt und ich 2. nur wenig Zeit habe, folgender kurzer Hinweis von mir:

Manche Gemeinden haben die Bauvorgabe, dass ein "gefangener" Stellplatz nicht zulässig ist bzw. dazu noch ein weiterer Stellplatz vorhanden sein muss.
gefangener Stellplatz entsteht z.B., wenn zwei Autos hintereinander parken, aber ein Auto nicht ohne Wegnahme des anderen Fahrzeugs herausrücken kann. Wir mussten deshalb z.B. noch einen weiteren Stellplatz vorsehen.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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