Zählt eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung als Heizung?

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S

Suselche

Wir bauen unser Haus individuell mit einem Architekten (ohne Bauträger o.ä.). Wir haben eine Lüftungsanlage
mit Wärmerückgewinnung vorgesehen. Laut Kaufvertrag sind wir verpflichtet uns an das Nahwärmenetz (Hackschnitzelwerk) anzuschließen. Jetzt haben wir
nur ein Problem mit dem Energiebetreiber, da er diese Anlage nicht erlauben möchte. In unserem Vertrag steht folgendes wörtlich drin: ".verpflichtet sich..an das Biomasseheizwerk anzuschließen und alle notwendige Heizenergie zur Wärme- und Warmwasserversorgung
des zu errichtenden Wohnhauses von dort abzunehmen. Eine andere Beheizung des Grundstücks außer mit
offenem Kaminfeuer und / oder Kachelofen und / oder Solarenergie ist nicht zulässig". Der Betrieber beruft
sich auf den 2. Teil und dass eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung zur Beheizung des Gebäudes beiträgt.

Mein Fragen sind nun folgende:
Zählt eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung als Heizung?
Ist die Energieeinsparverordnung mit der DIN 1946-6 höher zu beurteilen als das Anliegen des privaten Betriebers?
Was könnte mir passieren, wenn ich die Anlage dennoch einbaue?
 
P

perlenmann

Ich antworte mal als Laie:
eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung heizt nicht, sie senkt nur den Verbrauch im Vergleich zu Fensterlüftung. Demnach was dein Versorger sagt, dürftest Du Dein Haus auch nicht besser dämmen, da dann ebenfalls der Verbrauch sinkt! Also mMn Unsinn! Würde mal beim Bauamt nachhaken.
Außerdem benötigst Du ja weiterhin einen Wärmeerzeuger!
 
B

Bauexperte

Hallo,

... In unserem Vertrag steht folgendes wörtlich drin: ".verpflichtet sich..an das Biomasseheizwerk anzuschließen und alle notwendige Heizenergie zur Wärme- und Warmwasserversorgung
des zu errichtenden Wohnhauses von dort abzunehmen. Eine andere Beheizung des Grundstücks außer mit offenem Kaminfeuer und / oder Kachelofen und / oder Solarenergie ist nicht zulässig". Der Betrieber beruft
sich auf den 2. Teil und dass eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung zur Beheizung des Gebäudes beiträgt.

Mein Fragen sind nun folgende:
Zählt eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung als Heizung?
Ich bin sicher, wenn es €uros Zeit zuläßt, wird er fachlich antworten. Einstweilen etwas zur Begriffeklärung:

Eine kontrollierte Wohnraumlüftung (Kontrollierte-Wohnraumlüftung) wird dann eingesetzt, wenn durch gute Abdichtungsmaßnahmen nur noch wenig Luftaustausch mit der Außenluft stattfindet. Dies ist mit einem Wärmetauscher zur Wärmerückgewinnung (Wärmerückgewinnung) kombiniert , die in der kalten Jahreszeit dafür sorgt, dass die ausströmende warme Raumluft die zuströmende Außenluft erwärmt und so möglichst wenig Wärmeenergie dem Gebäudeinneren entzogen wird.

Ziel Deines Wärmelieferanten ist, Dich langfristig mit möglichst hohen Abnahmewerten an sein Verteilernetz anzuschließen. Dass ihm die Wärmerückgewinnung nicht gefällt, liegt in der Natur der Sache.

Ist die Energieeinsparverordnung mit der DIN 1946-6 höher zu beurteilen als das Anliegen des privaten Betriebers?
Es widerspricht einander nicht, dass dürfte Deine eigentliche Frage sein.

Was könnte mir passieren, wenn ich die Anlage dennoch einbaue?
Eine ziemlich hohe Geldstrafe und im worst case ein unangenehmes Gerichtsverfahren, dessen Grundlage die "Erschleichung" eines Grundstückes unter Umgehung der vertraglichen Grundlagen darstellt?

Freundliche Grüße
 

€uro

...Ziel Deines Wärmelieferanten ist, Dich langfristig mit möglichst hohen Abnahmewerten an sein Verteilernetz anzuschließen. Dass ihm die Wärmerückgewinnung nicht gefällt, liegt in der Natur der Sache.
Das sehe ich ebenso. Eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung/Wärmerückgewinnung ist keine Heizung, denn hier fehlt das Herzstück einer Anlage: der Wärmeerzeuger!

Unabhängig davon zählt am Ende, was der Versorger zu seinen Bedingungen zulässt.

v.g.
 
S

Suselche

Danke für diese Info, bisher hatten wir immer nur Antworten, dass wir
selbstverständlich diese Anlage einbauen dürfen.
Wir haben bis auf den Kaufvertrag nichts anderes unterschrieben, aus
dem konkret hervorgeht, dass wir eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung nicht einbauen dürfen.
Nur den Absatz mit der Beheizung.
ALSO wenn die Kontrollierte-Wohnraumlüftung nicht unter den Begriff Heizung fällt, dürfte mir
dann der Betrieber wegen des Umsatzes auch eine Dämmung verbieten,
oder ist das eine andere Sache?!
 
S

Stefanlein

Hallo !
In deinem Vertrag steht doch klipp und klar, was Du darfst und
was nicht. Es geht da nur um heizen. Ein Verbot der Energiesparung
hast Du nicht unterschrieben, genauso wenig können sie Dir verbieten
die (bereits bei denen gekaufte!) Wärme über eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung "zu behalten".

Lass dich nicht veräppeln, was kommt denn als nächstes ??? Verbot
von 3-fach Verglasung ??? Tägliches Pflicht-Lüften von 3 Stunden ???
Heizung runter drehen verboten ????

Es wurde ja schon geschrieben, das die Lüftungsanlage nicht heizt, also
kann es Dir keiner verbieten. Wenn Die das anders sehen, sollen sie ein
Gericht bemühen und sich eine blutige Nase holen.
Aber vermutlich wissen die selbst das sie Unrecht haben, versuchen kann
man es ja mal ;-)
 
Zuletzt aktualisiert 05.05.2024
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