Wärmenachweis: Heizlastberechnung nach DIN 12831 oder DIN 4708?

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L

Lacos

Hallo zusammen,

wir bauen ein Einfamilienhaus (10,50m x 9m) und haben den Nachweis zur Wärmeberechnung erhalten.
Da ich absoluter Laie bin möchte ich euch um Hilfe bitten, weil mir die Wärmeberechnung irgendwie komisch vorkommt.Hier mal ein paar Daten zur besseren Abschätzung:

- Satteldach, Wohnfläche ca. 139qm (Spitzboden nicht ausgebaut)
- Kfw 70 Standard, Zweischaliges Mauerwerk (insg. 46cm) mit ruhender Luftschicht
(Kalksandstein, Dämmung, Luftschicht, Klinker)
- S-W-Ausrichtung (ohne Bäume etc.)
- keine Kontrollierte-Wohnraumlüftung
- Fußbodenheizung, Erdwärme (Sole-Wasser // Tiefenbohrung, Waterkotte Eco Touch B0/35=4,4)

Nun zu meinen Fragen:
1) Es scheint, dass die Wärmeberechnung nach DIN 4708 erfolgt ist.
Ist die DIN 12831 nicht schon längst Pflicht? Oder optional? Kann man diese für einen Neubau fordern?
Was sind grob die Unterschiede zwischen den Normen?

2)
Berechnete Werte:
Wärme- und Kälteenergiebedarf = 2.9(WW) + 9.1 (Heizung)= 12 kWh/Jahr
HT´- Wert W/(m²K) 0,30
QP kWh/(m²a) 38,9
-> Mir scheint der berechnete Wärmebedarf etwas hoch zu sein für 139qm beheizte Fläche
(Spitzboden wird wie gesagt nicht ausgebaut). Seht ihr das genauso?


Würde mich riesig über Kommentare/Feedback freuen!
Danke,
Lacos
 

€uro

Hallo,
....Nun zu meinen Fragen:...
Zunächst ist Wärme*(kWh) nicht gleich Leistung (kW). Für letztere ist die DIN 12831 im Auslegungsfall (Heizbetrieb) verbindlich! Die 4708 hat hiermit zunächst überhaupt Nichts zu tun. Die 4708 ist ausschließlich für WW zuständig!
In den meisten Fällen sind Leistungsaufschläge zur HLB für den gemeinsamen WE für Heizung u. WW (bivalent, alternativ) überhaupt nicht erforderlich, sondern sogar schädlich (Überdimensionierung)! Abhängig von den regionalen Klimaparametern!
...
2)
Berechnete Werte:
Wärme- und Kälteenergiebedarf = 2.9(WW) + 9.1 (Heizung)= 12 kWh/Jahr...
Das sind doch bestenfalls Nachweisergebnisse, die mit tatsächlichen Bedarfen, Verbräuchen (Heizung, WW) überhaupt nichts zu tun haben!!!! Letztere sind i.d.R. mehr oder weniger deutlich höher, je nach avisiertem Wärmeerzeuger!!!
Hier hat anscheinend keine solide Grundlagenermittlung stattgefunden, eher Verkauf an Unbedarfte!
12 kWh/a für Heizung u. WW sind geradezu Nobelpreis verdächtig bzw. ein Perpetuum mobile per se und würde ich vertragsmäßig sofort festklopfen!

v.g.
 
L

Lacos

Hi Euro,

vielen Dank für das erste Feedback. Ich schaue noch mal drüber und würde dann ggf. Auszüge einstellen. Eventuell habe ich in Eile auch was falsches Verstanden bzw. herausgesucht.
 

€uro

Hallo,
....
vielen Dank für das erste Feedback. Ich schaue noch mal drüber und würde dann ggf. Auszüge einstellen. Eventuell habe ich in Eile auch was falsches Verstanden bzw. herausgesucht.
Scheinbar ist mein Beitrag doch herausgegangen, Asche auf mein Haupt!
Dein AW Aufbau ist zunächst m.E. super und entspricht meiner Philosophie der "Gewaltenteilung" wegen konkurrierender Ansprüche. Hier hast Du m.E. bzgl. Baukörper zunächst Alles richtig gemacht, besser geht kaum! Glückwunsch!
Solewärmepumpe: Statt kostenintensiver Tiefenbohrung, wären hier auch wesentlich preisgünstigere Flächen- oder Grabenkollektoren interessant! Hierzu benötigt man allerdings entsprechende Energieentzugsflächen!
Bei konkreten Fragen diesbezüglich, gern direkt oder per PN!

v.g.
 
Zuletzt bearbeitet:
L

Lacos

Hallo zusammen,

ich wollte mal nachfragen was von den Werten zu halten ist:
Qp-Wert: 38,9kWh/(m²a)
H'T-Wert 0,301 W/(m²K)

Berechnete U-Werte:
Außenwand: 0,19
Dach: 0,16
Bodenplatte: 0,32

Berechnungen auf Basis einer Solltemperatur von 19 Grad

Viele Grüße,
Lacos
 

€uro

Hallo,
....ich wollte mal nachfragen was von den Werten zu halten ist:
Qp-Wert: 38,9kWh/(m²a)
H'T-Wert 0,301 W/(m²K)...
Nach welchen Kriterien soll man das beurteilen? Rein subjektiv kann dabei gut oder schlecht herauskommen, Je nachdem aus welcher Ecke man darauf schaut.
Es sind Ergebnisse aus einem Energieeinsparverordnung/ KfW Nachweis, mehr nicht. Diese dienen lediglich der qualitativen, primärenergetischen Beurteilung. Bei der Energieeinsparverordnung, über die Zulässigkeit des Bauvorhabens. Bei KfW, der Einhaltung der jeweils höheren Anforderungen.
Eine quantitative Aussage ist hiernach nicht möglich! Im Gegenteil, es ist unzulässig nach diesen Ergebniswerten eine Heizungsanlage zu dimensionieren, oder Aussagen zum tatsächlichen Bedarf bzw. Verbrauch zu treffen!
Warum hier die Nachweisersteller so ungenügend aufklären, ist mir ein Rätsel. Andererseits sind es meist Statiker, die diese Aufgabe ungeliebt so nebenher miterledigen.
Energieoptimierer oder TGA Planer sind sie nicht, wie nahezu bei jedem Nachweis zu bemerken ist.
Nicht selten findet man theoretische Schönrechnungen, schaut man sich die ausgeführten Praxisanlagen an, bleibt hiervon kaum noch etwas übrig. Im Gegenteil, aus einem KfW 55, wird plötzlich ein Energieeinsparverordnung Standard!
Das Nachsehen haben die Bauherren, mit überhöhten Energiekosten!

v.g.
 
Zuletzt aktualisiert 09.12.2023
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