Town & Country Flair 110 - Extras oder nicht?

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kati1337

kati1337

Ob die Schwiegereltern da jetzt reingrätschen (können?) wäre ich mir nicht so sicher. Der Herr hatte doch Kinder, entsprechend sind die Schwiegereltern keine Erben in irgend einer Form?

Das ist ja schon eine sehr spezielle Situation. Ich würde vielleicht mal probieren beim Familiengericht anzurufen und eure Situation schildern, und nach einer Einschätzung von denen fragen. Also ob das eher eine "Formalie" ist, die aber ihre Zeit in Anspruch nimmt, oder ob das wirklich eher eine "kann so oder anders ausgehen"-Situation ist. In letzterem Fall würde ich vermutlich wirklich die Entscheidung des Gerichts abwarten.

Einfach "Kredit nehmen und was anderes suchen" wird so einfach nicht gehen. Banken vergeben Kredite idR doch für ein konkretes Objekt?
 
S

Scout**

Puh. Was wäre die bereitstellungsfreie Zeit bei der Bank? Nutzen wirst du wie bereits erwähnt den Kredit nur für das konkrete Objekt.

Wenn die Zinsen weiter steigen würdest du aber nach Ablauf der Widerrufsfrist relativ günstig wieder aus dem Kredit entkommen können.

Ich würde in den Vorvertrag schreiben lassen, dass wenn kein Notartermin dieses Jahr zustande kommt der Preis um die erwähnten 10.000 mehr an Grunderwerbsteuer gesenkt wird und bei Platzen des Verkaufs aufgrund von Einsprüchen des Gerichts diese 10.000 ebenfalls fällig werden (wegen Vorfälligkeitsentschädigung der Bank). Sprich, der volle Preis fließt nur bei Verkauf in diesem Jahr. Dann hat die Verkäuferin den Druck! Unbedingt vom Anwalt einen entsprechenden Vorvertrag aufsetzen lassen. Wenn die Verkäuferin maulen sollte, dann klipp und klar kommunizieren, dass ihr von einem sofortigen Verkauf ausgegangen seit und das Monumentum im Markt aktuell gegen sie spielt und ihr eh am Limit seit.
 
K

klaf333

Von Notar habe ich keine Aussage am Telefon bekommen...
Aber sieht wirklich nach Monaten aus....

Vom Makler der immer gesagt hat kein Problem" sie wissen doch das der Hausverkauf Monate dauert..."
Ich habe unsere bedenken geschildert und durch klingen lassen ,dass dann der Preis sinken muss!
(Zu mal der Preis ja nicht wieder zu bekommen ist)

Wir werden sehen was hier,noch geklärt wird...
 
SumsumBiene

SumsumBiene

Ich hab es nicht mehr in Erinnerung....wer ist der Verkäufer? Die Witwe?

Ein offizielles Wertgutachten ist bei solchen Sachen obligatorisch. Ein erfahrener Makler hätte das schon vorab erledigt.
Mit fünf bis sechs Monaten wirst Du rechnen müssen, wenn das auch noch abgewickelt werden muss.
Früher einziehen ist immer so ne Sache. Wir konnten auch schon früher rein zum Renovieren, aber eingezogen sind wir erst zum offiziellen Übergabetermin.
Ein Risiko bleibt es in jedem Fall, aber die Entscheidung kann euch keiner abnehmen.
 
C

Costruttrice

Ich denke die Schwiegereltern haben da nichts mitzuentscheiden, sofern sie nicht mit finanziell mit drin hängen.

Wir hatten bei unserem Kauf ungeklärte Erbverhältnisse und dazu noch absolute Funkstelle zwischen den Erben, die teils im Ausland lebten. Es hat ca 1 Jahr gebraucht, von Beantragung bis Ausstellung Erbschein, weil das Gericht überlastet war. Ich bin fast wahnsinnig geworden, weil wir auch nicht wussten, ob überhaupt und wenn ja, zu welchem Preis und wann es etwas wird. Anschließend hat es nach Notartermin 4 Monate gebraucht, bis die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen war. Die waren alle am Jammern: Personalmangel, Krankheit, Urlaub. Meine Freundin wartet trotz notariellem Testament und absolut klaren Verhältnissen jetzt schon 6 Monate auf die Testamentseröffnung beim Nachlassgericht, damit sie Konten usw klären kann, dauert auch so lange wegen Überlastung.

Insofern würde ich erst den Notar um Rat fragen. Dann beim Gericht anrufen und fragen, wie lange aktuell die Bearbeitungszeiten in so einem Fall sind und anschließend auf direkten Kontakt zur Käuferin bestehen, um auszuloten, was preislich noch an Spielraum ist.

Letztlich kann aber alles passieren, sie sagt dir was zu und verkauft dann am Ende doch anderweitig. Sicher ist es erst, wenn die Unterschrift beim Notar drunter ist. Ob du zu dem Preis viel Konkurrenz hast (ein einziger, würde ja schon reichen) oder wie sich die Zinsen entwickeln, kann dir keiner sagen. Ist ein Risiko, egal wie rum du es drehst und wendest.
 
11ant

11ant

>>> Rücktritt von der ganzen Sache?( Notar muss ich aber trotzdem zahlen)
Wenn Dich der Makler oder die Verkäuferin Glauben gemacht haben, die Verkäuferin sei aktuell allein zur Verkaufshandlung mächtig, würde ich darin einen Betrug bzw. eine Vorspiegelung falscher Tatsachen und einen Schadenersatzanspruch deinerseits begründet sehen.

Ziehe auf garkeinen Fall in dieses Haus ein, solange es noch unter einem Damoklesschwert hängt. Wenn die Verkäuferin einen normalen Verkauf nicht aus eigener Macht vollziehen kann, dann wird für eine wie auch immer geartete Mietkaufvereinbarung dasselbe gelten. Im Worst Case könnten z.B. die Großeltern Vormünder der Kinder werden und sogar das Sorgerecht für sie bekommen (die Mutter will ja immerhin das auch den Kindern gehörende Haus verkaufen, wer weiß was die Schwiegereltern ihr sonst noch an Eignungszweifeln vorwerfen können), und dann klagen sie Dich auf Eigenbedarf raus. Wenn sich mein Sohn wegen der ***** vor der ich ihn schon immer gewarnt habe selbst tötet, dann liegt der Gedanke an ein zerschnittenes Tischtuch in der angeheiratet familiären Beziehung nicht fern.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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