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MarkussukraM
Hallo, wir haben ein Haus schlüsselfertig gebaut . In der Bauordnung werden Fahrradstellplätze sowie bestimmte Bepflanzung gefordert. Im Bauwerkvertrag wird darauf nicht eingegangen. Es gibt einen Passus der beschreibt was alles nicht enthalten ist. Die genannten Punkte sind dort nicht enthalten. Andere Auflagen wie z.B. Stellplätze wurden bei der Planung berücksichtigt.
Nun meine Frage: was beinhaltet "schlüsselfertig" - kann davon ausgegangen werden dass eine Anlage erstellt wird die allen Ansprüchen genügt?
Nun meine Frage: was beinhaltet "schlüsselfertig" - kann davon ausgegangen werden dass eine Anlage erstellt wird die allen Ansprüchen genügt?