Schenkung Grundstück an Kind und Partner

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N

NZiege

Guest
Moin Forum,

meine Partnerin und ich möchten bauen.
Das Grundstück hierzu befindet sich am elterlichen Hof meiner Freundin und soll uns geschenkt werden. Wir sind nicht verheiratet.

Nun hat meine Freundin als Tochter einen Freibetrag von 400.000 EUR.
Ich als "Dritter" ohne jegliche Bindung habe einen Freibetrag von 20.000 EUR (lt. Internet. Korrekt?).

Das Grundstück hat eine Größe von rund 3.000 qm und liegt im Außenbereich. Derzeitige Nutzung als Ackerland.
Die Finanzierung soll auf unser beiden Namen zu je gleichen Teilen laufen. Als Gegenstück zur Schenkung bringe ich Eigenkapital mit.

Wie bekommen wir das Grundstück nun auf beider Namen, ohne Steuern zu zahlen.
Bei einem Bodenpreis von ich sag mal 5 EUR pro qm kommen wir auf einen Verkehrswert von 15.000 EUR vor Baubeginn.

- Kann der Vater uns je die Hälfte (Wert 7.500 EUR) in einem Vertrag schenken?
- Kann der Wert des Grundstücks vom Finanzamt angefochten werden und als Bauland betrachtet werden? (3.000 qm * 20 EUR Baulandpreis = 60.000 = 30.000 EUR p.P. = Schenkungssteuer)?
- Kann meine Freundin innerhalb der nächsten 9 Jahre dann keine Schenkung mehr erhalten oder wird die erhaltene Schenkung nur zum Abzug gebracht?
- Muss das Grundstück erst meiner Freundin und dann mir geschenkt werden? (Kettenschenkung?) oder muss ich es zur Hälfte abkaufen? (Grunderwerbsteuer )?

Ich hoffe eine direkte Schenkung zu je 1/2 geht.

Kann mir jemand helfen?
 
Der Da

Der Da

Deine Freundin soll sich das Grundstück schenken lassen. Wegen 15 000€ würd ich keinen großen Aufwand betreiben.

ABER: darf denn überhaupt darauf gebaut werden? Und wie siehts mit der Erschliessung aus? Über die Kosten nachgedacht?
Deine genannten Freibeträge sind korrekt.

Noch eine abschliessende Frage: 3000qm? Schon über den Arbeitsaufwand nachgedacht? Steuern? An reinen Kosten bei Baumaßnahmen der Gemeinde?
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo NZiege,

das ist ein extrem heikles Thema.

Die von Dir angesprochenen Freibeträge sind so korrekt, allerdings kann Dir vorab niemand sagen, wie das Finanzamt die Schenkung wertmäßig behandeln wird.

Ich würde Dir empfehlen beim zuständigen Finanzamt eine verbindliche Voranfrage zu stellen und das Vorhaben zu schildern - mit allen Angaben und ehrlich.
Hierzu würde ich auch einen Steuerberater hinzuziehen.

Deine Freundin kann in den nächsten Jahren selbstverständlich auch weitere Schenkungen (oder auch Erbe, das ist der selbe Freibetrag) erhalten, es wird nur der
Wert der jetzigen Schenkung mit berücksichtigt.

Wenn sich das Finanzamt bei der Frage der sofortigen anteiligen Schenkung querstellt, habt Ihr dann noch eine weitere interessante Möglichkeit, wenn ich auch vorhabt zu heiraten.

Grundstück jetzt zunächst auf Deine Freundin übertragen und erst nachdem Ihr gebaut und geheiratet habt und bereits in der Immobilie wohnt kann sie dann eine Hälfte an Dich Weiterschenken,
ohne dass der Schenkungsfreibetrag angegriffen wird. Das hatte den, zugegeben etwas makaberen Vorteil, dass Du, sollte Deine Freundin in den nächsten 10 Jahren sterben, noch den vollen Erbschaftssteuerfreibetrag von EUR 500.000,00 (zwischen Eheleuten) zur Verfügung hättest.

Grüße,

Dirk

Die Antwort des Finanzamtes ist dann in aller Regel als verbindlich anzusehen.
 
N

NZiege

Guest
Wenn meine Freundin es dann aber hat, hab ich nichts. Außer Schulden. Man möge mir diese unromantische Sichtweise vergeben, aber man weiß ja nie was das Leben so bringt.
Von daher möchte ich auch mit ins GB. Bei einem Kauf fällt Grunderwerbsteuer an. 500 EUR sollen da kein Problem darstellen. Sagt die Finanzverwaltung aber nachher, dass das eigentlich als Bauland zu betrachten ist, stehe ich da mit deutlich mehr Steuerlast (die einen zwar auch nicht umbringt, aber wenn eine einfache Schenkung an beide möglich ist, unnötig wäre).

Der zuständige Sachbearbeiter vom Landkreis war bereits vor Ort und hat uns eine "mündliche Zusage" (ich weiß, das gibt es nicht und ist nichts wert) erteilt. Es wird als Lückenschluss beantragt. Von daher gehen wir von einer Genehmigung aus. Sollte es doch nicht klappen, bauen wir als Altenteil. Die Eltern betreiben einen Vollerwerbshof.

Die Erschließung ist gesichert. Abwasser über Drei-Kammer-System.
Die Kosten sind abgeschätzt und i.O.
Der Arbeitsaufwand ist uns beiden bekannt. Meine Freundin kommt vom Hof mit entsprechend Fläche und Garten, ich bin in ähnlichen Dimension groß geworden. Wir ziehen ja in den Außenbereich, weil wir es möchten. Und nicht in die Siedlung. Es ist ,das was wir suchen und auch das, wofür wir bereit sind, mehr Geld auszugeben.
 
N

NZiege

Guest
Vielen Dank Dirk.

Dann werde ich diesbezüglich mal mit meinem Schwiegervater in spe sprechen und seinen Steuerberater fragen. Danke für den Tipp mit der Voranfrage, die Möglichkeit war mir so nicht bewusst!
 
D

Doc.Schnaggls

Wenn meine Freundin es dann aber hat, hab ich nichts. Außer Schulden. Man möge mir diese unromantische Sichtweise vergeben, aber man weiß ja nie was das Leben so bringt.
Von daher möchte ich auch mit ins GB.
Kann ich nachvollziehen. Daher würde ich Euch empfehlen, hier ein paar Euro in die Hand zu nehmen und Euere Planung einem Notar vortragen - auch hier wieder alle
Eventualitäten ansprechen. Ein gewiefter Notar sollte Euch dann ein passable Lösung anbieten können.

Mein erster Gang wäre aber immer noch die verbindliche Voranfrage ans Finanzamt - vielleicht löst sich dann schon alles in Wohlgefallen auf...
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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