Bauland um Gartenland erweitern - Auswirkungen auf Baufenster

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sirhc

sirhc

Hallo,

wir haben in einem Wohngebiet den letzten Bauplatz erworben. Neben diesem Bauplatz liegt noch ein Stück Gartenland. Wir stehen in Kontakt mit dem Eigentümer des Gartenlandes und überlegen, diesen zum Bauplatz noch dazu zu kaufen.

Meine Frage ist, welche Auswirkungen sich auf das Baufenster ergeben würden. Kann Land, welches kein Bauland ist, trotzdem eine Baulast übernehmen? Falls ja hätte das dann zur Folge, dass auf der Grenze zwischen Bauland und Gartenland keine 3m Abstand eingehalten werden müssen, sondern Grenzbebauung mit dem Wohnhaus erlaubt wäre?

Könnten wir dadurch bis auf die Grenze bauen wäre uns der Garten natürlich mehr wert, als wenn wir trotzdem die 3m zur Grenze einhalten müssten mit dem Haus und wir lediglich eine größere Gartenfläche hätten.

Auch die Bewertung ist nicht leicht. Natürlich ist uns der Garten mehr wert als anderen, weil der Nutzen für uns größer wäre. Andererseits sind wir eigentlich auch die einzigen, die überhaupt einen Nutzen davon hätten. Daher sehr schwierig.

Dass wir diese Überlegungen überhaupt anstellen liegt daran, dass der Eigentümer des Gartenlandes auf uns zugekommen ist. Andererseits sind seine Forderungen momentan utopisch, sodass ich es für sehr unwahrscheinlich halte, dass hier tatsächlich ein Geschäft zustande kommt.

Vielleicht habt ihr ja ein paar Tipps oder Infos in dieser Hinsicht, da ich schon häufiger über kombiniertes Bau- und Gartenland gelesen habe.

Vielen Dank!
 
K1300S

K1300S

Eine Auswirkung auf das Baufenster sehe ich in keinem Fall - warum auch? Sollte das Baufenster aber bis zur Grenze reichen, dann wird Gartenland wohl genau wie Bauland behandelt, sprich, es müsste dann eine Abstandsflächenbaulast eingetragen werden.

Die Preisfindung ist natürlich immer ein Kapitel für sich.

VG

K1300S
 
sirhc

sirhc

Danke, vielleicht habe ich als Laie ein falsches Verständnis vom Baufenster.

Letztlich sieht es aktuell so aus:
Grundstücksbreite x Meter
Maximale Breite des Hauptgebäudes gleich x Meter - 6 Meter (je rechts und links 3 Meter Abstand zur Grenze).

Vielleicht kann mir die zuständige Behörde eine belastbare Auskunft hierzu geben.
 
K1300S

K1300S

Das sicherlich. Ein Baufenster kann ja durchaus kleiner sein als genau bis an die üblicherweise festgesetzten Abstandsflächen. In meinem Fall ist es bspw. so, dass das Baufenster zwar bis zur seitlichen Grundstücksgrenze reicht, jedoch nach hinten rund 25 m frei bleiben müssen. Da dürfte ich also auch nicht bauen, wenn mir das Land dahinter gehörte.

VG

K1300S
 
sirhc

sirhc

Stimmt, dass sowas festgelegt sein kann, ist mir auch bekannt. Unser Grundstück ist sehr klein, und meines Wissens ist die einzige Vorgabe, dass wir vorne einen Abstand zur Straße einhalten müssen.

Deinem ersten Beitrag entnehme ich dass es möglich sein kann, auf dem Gartenland eine Abstandsflächenbaulast eintragen zu lassen. Sollte das Baufenster also bis zur seitlichen Grenze reichen, so ließe sich in Verbindung mit seiner solchen Baulast, die ich mir selbst erteilen könnte, sollte ich das Gartenland kaufen, drei Meter breiter bauen.

Laut Wikipedia müsste ich in dem Plan des Baugebietes eingezeichnete Abstandsflächen finden, das werde ich später mal nachschauen.

Danke und viele Grüße
 
K1300S

K1300S

Ja, ich denke, so stimmt es. Bleibt nur noch das Bauamt, aber mit dem musst Du ja sowieso Kontakt aufnehmen. Die müssen schließlich "Ja" sagen.
 
Zuletzt aktualisiert 04.10.2024
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