Nachbarschaftsrecht Sachsen / Grenzbebauung

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J

jucre45

Hi zusammen,

ich werde aus den Gesetzestexten nicht so ganz schlau bzw. macht es für mich keinen Sinn, von daher würde ich mich freuen, wenn mir das eventuell jemand erläutern könnte.

Unser Nachbar hat uns auf die Grundstücksgrenze eine 9m Fertiggarage gepflanzt, das ist rechtlich wasserdicht. Da er aber Hunde hat wird er rechts und links von der Garage nun einen Zaun auf die Grenze setzen. Darf er das bzw. muss ich das Spiel mitmachen? Bezahlen werde ich das sicher nicht, da wir keinen Zaun sondern eine Hecke möchten. Eventuell möchte er den Höhenunterschied zwischen den Grundstücken noch mit L-Steinen ausgleichen, macht für mich bei einem Unterschied von 20cm keinen Sinn. Muss er diese dann auf seinem Grundstück setzen oder darf er das auch auf der Grenze machen?
Und zum Abschluss und leider finde ich das bisher nur für Einfriedungen: Hätte er es uns anzeigen müssen, das er die Garage auf die Grenze setzt?

Für einige mag das nach Kindergarten klingen (und vermutlich ist es das auch), aber wir sind derzeit etwas auf brass das wir von jahrelangen "Freunden" so vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Die Garage schränkt uns schon sehr ein, da möchte ich ungern noch weitere unliebsame Kompromisse eingehen. Vor allem weil wir Gefahr laufen, das der nächste Nachbar an der Stirnseite uns einen ähnlichen Betonklotz vor die Nase setzt.
 
tomtom79

tomtom79

Zaun darf er auf die Grenze setzen du musst ihm sogar den Arbeitsraum zur Verfügung stellen.

Garage darf ohne eure Genehmigung auch auf der Grenze stehen aber wenn die 9m ausgeschöpft sind ist es vorbei.
 
Q

quisel

Für einige mag das nach Kindergarten klingen (und vermutlich ist es das auch)
Ja, genau das ist es.

[...] aber wir sind derzeit etwas auf brass das wir von jahrelangen "Freunden" so vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Die Garage schränkt uns schon sehr ein, da möchte ich ungern noch weitere unliebsame Kompromisse eingehen. Vor allem weil wir Gefahr laufen, das der nächste Nachbar an der Stirnseite uns einen ähnlichen Betonklotz vor die Nase setzt.
Klar, im Vorfeld mal mit den Nachbarn darüber sprechen wäre die feine Art gewesen - aber was hätte es denn geändert? Dein Nachbar braucht (oder will) die Garage. Er hat ein Grundstück gekauft und darf dieses im Rahmen der Landesbauordnung / Baunutzungsverordnung / Bebauungsplan auch vollständig nutzen. Ganz ehrlich, ich bin da letztendlich auf Seiten deines Nachbarn. Klar, man kann mit den Nachbarn mal darüber sprechen und vielleicht noch ein, zwei Punkte der Nachbarn als reines Zeichen des guten Willens berücksichtigen (z.B. direkt eine Rankhilfe an der Garagenwand vorsehen, etc.). Aber alles was darüber hinaus geht, ist doch letztendlich utopisch. Da würde kein einziger Stein auf ein Grundstück gesetzt, wenn du dir die Limitation setzt, dass der Nachbar vollends damit einverstanden sein muss. Insofern sehe ich so ein Gespräch eigentlich auch nur unter dem Kontext "Zu deiner / Ihrer Information...".

Jetzt will er noch einen Zaun errichten, damit der Hund nicht auf dein Grundstück rennt - sehe ich doch eigentlich erstmal positiv, zumal sich Zaun und Hecke ja nicht ausschließen.

Daraus jetzt den Beginn eines Generationen dauernden Nachbarschaftskrieg werden zu lassen, ist es in keiner Weise wert.
 
Zuletzt bearbeitet:
E

Escroda

Wenn der Zaun ortsüblich ist, darf er das.
Muss er diese dann auf seinem Grundstück setzen oder darf er das auch auf der Grenze machen?
Da es sich nicht um eine Einfriedung handelt, muss er auf seinem Grundstück bleiben. Für die Bauphase musst Du ihm nach §24 SächsNRG aber vorübergehend die Inanspruchnahme deines Grundstücks gestatten.
Hätte er es uns anzeigen müssen, das er die Garage auf die Grenze setzt?
Nein. §70 SächsBO sieht die Nachbarbeteiligung nur vor, wenn von nachbarschützenden Vorschriften abgewichen werden soll.
 
Y

ypg

Darf er das bzw. muss ich das Spiel mitmachen? Bezahlen werde ich das sicher nicht, da wir keinen Zaun sondern eine Hecke möchten.
macht für mich bei einem Unterschied von 20cm keinen Sinn.
Für einige mag das nach Kindergarten klingen (und vermutlich ist es das auch), aber wir sind derzeit etwas auf brass das wir von jahrelangen "Freunden" so vor vollendete Tatsachen gestellt werden.
Geh doch nochmal in Dich und überleg, wer hier die Kasper- und wer die Hero-Rolle hat.

Freund hin oder her: Er darf genauso wie jeder Bauherr bestimmte Sachen. Bei uns ist es sogar gesetzt, dass wenn ein Hund mit einzieht, das Grundstück mit einem Zaun gesichert wird. Du hast doch dadurch überhaupt keinen Nachteil. Deine Hecke kannst Du dennoch pflanzen.
Es ist kein Spiel, ... warum solltest Du zahlen? ... Für Dich müssen Sachen von anderen keinen Sinn ergeben...

Also nichts persönlich nehmen und die nächste Grilleinladung sollte von Euch kommen, damit Ihr Euch (Frau und Du) ein Zeichen setzt, dass die Aufregung unnötig ist. Auch wenn da noch andere Faktoren eine Rolle spielen, warum Du wütend bist: einfach mal neutral aus der Vogelperspektive betrachten.
 
Zuletzt aktualisiert 30.04.2024
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