Grundstück vom Nachbar mit 20m2 überbaut.

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tomtom79

tomtom79

Mein Arbeitskollege hat 2019 ein Grundstück gekauft. Vom direkten Nachbar wurde eine Mauer gezogen. Sehr massiv aus Beton zum abfangen des Grundstücks. Vor etlichen Jahren, bestimmt 10-20jahre.

Jetzt war der Vermesser vor Ort und es wurde eine Bebauung von über 20m2 festgestellt.

Das die nicht erlaubt ist wissen sie vermutlich selbst.
Im Grundbuch ist nix eingetragen. Bei persönlichen Gespräch gestern wurde das auch vom Eigentümer bestätigt und er meinte er hätte was schriftliches. Bringt ihm das was?

Ein Rückbau wird wohl wenn es hart auf hart kommt abgelehnt oder?

Eine Rente für die Überbauung wird da wohl eher angebracht, welchen m2 preis darf dazu herangezogen werden? Der gezahlte m2 Preis oder der aktuelle Markt wert?

Preis hat sich in den 2jahren von 180 auf 280euro der m2 erhöht.

Verkäufer und Überbauer sind Verwandt, die Nachbarschaft ist wohl auch alle irgendwie Verwand.. das wird auf jeden Fall lustig.

Wie sind da eure Erfahrungen?


Danke
 
G

GeradeSchräg

Hi,

wenn der Nachbar etwas schriftliches hat, dann sollte das im Baulastenverzeichnis erfasst sein. Sprich der frühere Grundstück-Eigentümer hat der Überbauung zugestimmt, wenn das Verwande sind ist dass durchaus möglich.

Wenn er die Mauer unerlaubt dort errichtet hat sieht die Sache anders aus. Wie da die Rechtslage aussieht kann ich Dir aber nicht sagen. Im Zweifel ist dass ein Fall für den Rechtsanwalt oder zunächst einmal beim Bauamt anfragen. (Dort sollte die Überbauung auch bekannt sein)

Bevor es zum Rechtsanwalt geht und die Mauer evtl. wirklich nicht genehmigt ist würde ich versuchen, falls sie nicht stört und das Grundstück sowieso groß genug ist, eine friedliche Lösung zu finden. Eine Ausgleichszahlung fände ich hier schon angebracht.
 
andimann

andimann

Moin,
wenn da nichts im Grundbuch drin ist, ist die Lage normalerweise relativ klar.
Der Nachbar kann sich nun aussuchen, ob er seine Mauer zurückbaut oder die 20 m^2 nebst Teilungs- und Vermessungskosten abkauft. Der Preis kann weitgehend frei vom Verkäufer bestimmt werden, wie bei jedem anderem Grundstücksgeschäft auch.

Hatten wir hier in der Nachbarschaft, da stand ein Zaun etwa 50 cm falsch, das waren dann etwa 12 qm, die vom Nachbargrundstück fehlten. Da das Nachbargrundstück aber erst 8 Jahre später bebaut wurde, ist das nie jemanden aufgefallen. Da musste ohne jede Diskussion der Zaun umgesetzt werden und zwar zügig.

Wenn er die 20 qm nicht braucht, kann man natürlich über eine Verpachtung nachdenken.

Viele Grüße,

Andreas
 
E

Escroda

Das die nicht erlaubt ist
... sagt wer?
er meinte er hätte was schriftliches.
Was denn? Hat der Verkäufer auch was schriftliches? Wenn ja, wäre es schön gewesen, wenn der Verkäufer dem Käufer das ausgehändigt hätte. Je nach Exposé, Absprachen und Kaufvertragsgestaltung könnte es sich theoretisch um eine arglistige Täuschung handeln, juristisch aber schwer nachweisbar und praktisch bedeutungslos, da Dein Arbeitskollege das Grundstück vermutlich vorher besichtigt hatte, und er somit das erworben hat, was ihm angeboten wurde.
Bringt ihm das was?
Das kommt darauf an, was es ist. Wenn aus dem Schriftstück eine wie auch immer geartete Einigung der Nachbarn hervorgeht und die Tatsachen dem Einigungszustand entsprechen, hat Dein Arbeitskollege keinerlei Ansprüche gegenüber dem Nachbarn.
Ein Rückbau wird wohl wenn es hart auf hart kommt abgelehnt oder?
Zivilrechtlich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ja, für's baurechtliche fehlen die Fakten.
Eine Rente für die Überbauung wird da wohl eher angebracht, welchen m2 preis darf dazu herangezogen werden?
Ich glaube nicht, dass überhaupt Rentenansprüche bestehen, doch selbst wenn, was soll denn dabei rum kommen? Hätte er das Grundstück nicht gekauft, wenn er von den Eigentumsverhältnissen der Stützwand gewusst hätte? Wäre ernsthaft ein anderer Verkaufspreis herausgekommen? Bezieht sich der Kaufpreis im Kaufvertrag auf einen Quadratmeterpreis? Und selbst wenn, reden wir hier von einer Summe von 3600,-€. Die erreichen ja schon fast die Vermessungskosten bei einer Teilung, von Anwaltshonoraren bei einer juristischen Auseinandersetzung ganz zu schweigen. Wie groß ist das gesamte Grundstück?
wenn der Nachbar etwas schriftliches hat, dann sollte das im Baulastenverzeichnis erfasst sein.
Nein. Bei Baulasten handelt es sich um öffentlich-rechtliche Sicherungen, z.B. um die Nichteinhaltung von Vorschriften der Landesbauordnung zu heilen. Hier geht es - jedenfalls nach bisheriger Sachverhaltsschilderung - ausschließlich um eine private Angelegenheit zwischen zwei Nachbarn oder zwischen Verkäufer und Käufer.
Der Nachbar kann sich nun aussuchen, ob er seine Mauer zurückbaut oder die 20 m^2 nebst Teilungs- und Vermessungskosten abkauft.
So wäre es, wenn der Arbeitkollege nach drei Wochen aus dem Urlaub kommt und die Mauer vorfindet. Hier sieht die Sache anders aus.
 
tomtom79

tomtom79

Da Dein Arbeitskollege das Grundstück vermutlich vorher besichtigt hatte, und er somit das erworben hat, was ihm angeboten wurde
Das Grundstück hat 780m2 das geteilt wird um 2dhh zu bauen. Durch die Überbbauung ist jetzt die Mauer da wo die Garage von der rechten Doppelhaushälfte irgendwann einmal hinkommt.

Und Gekauft wie gesehen gibt es in der Rechtsprechung doch nicht, also wieso bei einem Grundstück?


Zivilrechtlich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ja, für's baurechtliche fehlen die Fakten.
Welche Fakten brauchte man um das besser Bewerten zu können?

Beim Kauf wurde ja ein Plan vom Grundstück mitgegeben

Hätte er das Grundstück nicht gekauft, wenn er von den Eigentumsverhältnissen der Stützwand gewusst hätte?
Zumindest die Planung ist für die Katz.

Aber Reicht ein Schreiben tatsächlich aus um eine Grenze zu Verschieben? Ich vermute wenn ja, wird diese Familie natürlich ein Schreiben herzaubern. Das der Verkäufer dieses Schreiben nicht weiter gegeben hat dürfte ihn definitiv in die Haftung Nehmen.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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