Grundstück in Brandenburg: Vorhanden + Bebauung nach § 34

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K

komet

Hallo, ich möchte im Land Brandenburg ein Haus bauen. Grundstück ist vorhanden und soll nach § 34 bebaut werden. Nach ersten Auskünften im Bauamt hiess es "was sie von ihrem Grundstück aus sehen können, dürfen sie auch bauen."
Nun haben wir uns für eine 2geschossige Stadtvilla mit Walmdach entschieden und dies nur zur Sicherheit nochmal beim Bauamt vorgestellt.
Dies ginge nun aber ncht, da die Satdtvilla, die 3 Grundstücke weiter steht noch im Bebauungsplan liegt und somit für uns "unsichtbar sei". Das 2 geschossige Haus auf der gegenüberliegenden Seite sowie der Bungalow mit Walmdach 2 Grundstücke weiter würden auch nicht gelten, da dies Ausreisser seien. Wir dürften also nur ein 1,5 geschossiges Satteldach mit 4m Traufhöhe bauen...
Kann das sein? In dem paragraphen steht doch nur, dass es sich in die Umgebung anpassen muss. Und dort steht ja nunmal schon ne Stadtvilla und ein weiteres 2 geschossiges Haus...
Bauvorantrag wollen wir aus diversen Gründen eigentlich nicht stellen...

Was meint ihr?
 
T

toxicmolotof

Naja, dort steht ein 2-Geschosser (mit Satteldach) und ein Eingeschosser mit Walmdach.

Ihr wollt weder das eine, noch das andere. Ihr wollt einen 2-Geschosser mit Zeltdach... was Neues eben... Und das geht im Besten Fall nur, wenn euch das Amt (der Mitarbeiter) wohlgesonnen ist.

Also überlegt euch mal, wie der Zweigeschosser im Bebauungsplan nebenan sichtbar wird...

Was sagt denn Euer Architekt/Planer? Oder seid ihr noch nicht so weit?

Wir haben in einem Bebauungsplan-Gebiet mit Vorgabe Satteldach 30-50° ein Staffelgeschoss mit Flachdach gebaut... Geht alles :-D
 
D

DG

Hallo, ich möchte im Land Brandenburg ein Haus bauen. Grundstück ist vorhanden und soll nach § 34 bebaut werden. Nach ersten Auskünften im Bauamt hiess es "was sie von ihrem Grundstück aus sehen können, dürfen sie auch bauen."

[...]

Was meint ihr?
Leider typisch. Mündliche Aussagen im Bauamt haben nur geringe Aussagekraft. Im §34-Gebiet ist es daher hilfreich, sofort mit einem örtlich beschlagenen Architekten/Planer zusammenzuarbeiten, weil man als Laie/Privatmann kaum Argumente vortragen kann, wenn die ursprüngliche Idee beim Bauamt nicht sofort auf Gegenliebe stösst.

Man kann in solchen Gebieten natürlich auch Klagen gegen das Bauamt führen, evtl. bekommt man am Ende auch Recht, aber der Zeitaufwand incl. des Kostenrisikos ist idR nicht gewollt.

Also: Architekt kontaktieren, Möglichkeiten ausloten.

MfG
Dirk Grafe
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo,

wie @toxicmolotow schon geschrieben hat ist bei einer Bebauung nach §34 sehr viel vom "Goodwill" des zuständigen Sachbearbeiters abhängig.

Auch wir haben nach §34 gebaut. Vorgegangen sind wir folgendermaßen:

Wir haben zunächst mal einen Termin mit dem Chef unseres Bauamtes vereinbart.

Dort haben wir unsere "Wunschliste" präsentiert, die folgende Punkte (wesentliche Abweichungen) enthalten hat:

- Dachausrichtung (First um 90° gedreht im Vergleich zum abgerissenen Haus)

- 3. Giebel in bisheriger Firstrichtung nach Süden

- Kniestockhöhe (140 cm statt bisheriger 50 cm)

- Grenzbebauung mit zwei Garagen

Wir haben dort die Erfahrung gemacht, dass man mit den Mitarbeitern des Bauamtes durchaus "normal" sprechen kann und, von Seiten des Amtes, durchaus auch "goldene Brücken" gebaut werden um eigentlich unmögliches doch möglich zu machen. Beispiel: "Sie wollen doch den First bestimmt drehen um auf dem Dach eine Photovoltaik- oder Brauchwassererwärmungsanlage" besser anbringen zu können, oder?" ;)
Daher meine Empfehlung:

Das persönliche Gespräch mit einem Mitarbeiter mit Entscheidungskompetenz suchen und mit diesem so sprechen, wie man es sich auch von seinem Gegenüber wünscht.

Alternativ kann man natürlich auch, wie von @Dirk Grafe vorgeschlagen einen Architekt "in die Schlacht" schicken...

Grüße,

Dirk
 
Mycraft

Mycraft

Moderator
Wir haben auch nach $34 gebaut...un je nachdem von wo man guckt und aus welcher Höhe da kann man schon einiges drumherum sehen...also einfach die vorangegangen Tipps befolgen...
 
K

komet

na das klingt doch schon etwas ermutigender ;) dankeschön.
werde berichten, was der termin beim bauamt erbracht hat...
 
Zuletzt aktualisiert 07.05.2024
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