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Lulu1
Hallo,
wir sind sehr verunsichert über die Verhandlungspraxis der Firma Streif Haus. Nachdem uns der Verkäufer immer wieder garantiert hat, dass wir ein 14tägiges Rücktrittsrecht haben, unterschrieben wir einen Werkvertrag.
Im Werkvertrag wird erwähnt, dass der Vertrag ohne Rücktrittsrecht sei, aber ansonsten dem Baugesetzbuch unterliege. Auf unser Nachfragen vor Unterzeichnung wurde uns erläutert, dass man nach dem 14tägigen Rücktrittsrecht nicht mehr zurücktreten kann - also alles im grünen Bereich. Später entdeckten wir, dass uns eine Anlage 2 zum Werkvertrag vorenthalten wurde ("nicht böswillig, aber die wird doch erst bei der Finanzierung relevant", war die Antwort des Verkäufers.). Diese Anlage enthält eine unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung. Die Bank müsse binnen 5 Tagen zahlen. Heißt, a) im Konkursfall habe ich unwiderruflich meiner Bank gesagt, das Geld ist nur für Streif Haus - und ich bin neese und b) Sollten Baumängel auftreten, habe ich kaum Gelegenheit, das Geld nicht zu bezahlen, weil Streif Haus direkt mit der Bank abrechnet und das binnen 5 Tagen.
Als wir nun aufgrund dieser Klausel von unserem nun mehrfach unter Zeugen ausgesprochenen Rücktrittsrecht Anspruch nehmen wollten, hieß es: Nein, Sie haben kein Rücktrittsrecht!
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie sollen wir uns jetzt verhalten?
Ich bin dankbar für jeden konstruktiven Beitrag - bitte keine Schelte, wir schelten uns schon selber rund um die Uhr!
Danke!
wir sind sehr verunsichert über die Verhandlungspraxis der Firma Streif Haus. Nachdem uns der Verkäufer immer wieder garantiert hat, dass wir ein 14tägiges Rücktrittsrecht haben, unterschrieben wir einen Werkvertrag.
Im Werkvertrag wird erwähnt, dass der Vertrag ohne Rücktrittsrecht sei, aber ansonsten dem Baugesetzbuch unterliege. Auf unser Nachfragen vor Unterzeichnung wurde uns erläutert, dass man nach dem 14tägigen Rücktrittsrecht nicht mehr zurücktreten kann - also alles im grünen Bereich. Später entdeckten wir, dass uns eine Anlage 2 zum Werkvertrag vorenthalten wurde ("nicht böswillig, aber die wird doch erst bei der Finanzierung relevant", war die Antwort des Verkäufers.). Diese Anlage enthält eine unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung. Die Bank müsse binnen 5 Tagen zahlen. Heißt, a) im Konkursfall habe ich unwiderruflich meiner Bank gesagt, das Geld ist nur für Streif Haus - und ich bin neese und b) Sollten Baumängel auftreten, habe ich kaum Gelegenheit, das Geld nicht zu bezahlen, weil Streif Haus direkt mit der Bank abrechnet und das binnen 5 Tagen.
Als wir nun aufgrund dieser Klausel von unserem nun mehrfach unter Zeugen ausgesprochenen Rücktrittsrecht Anspruch nehmen wollten, hieß es: Nein, Sie haben kein Rücktrittsrecht!
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie sollen wir uns jetzt verhalten?
Ich bin dankbar für jeden konstruktiven Beitrag - bitte keine Schelte, wir schelten uns schon selber rund um die Uhr!
Danke!