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LarsV
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand "auf die Schnelle" helfen. Meine Frau und ich haben uns nach langem Hin und Her damit abgefunden, dass wir keine passende Bestandsimmobilie finden. Da im Netz und auch vor Ort an den Musterhäusern fast immer damit geworben wird, dass man ein Grundstück habe, wenn man mit Firma XYZ baut, haben wir uns zu einem Fertighaus mit Firma X entschlossen. Da ein kostenloser Grundstücksservice bestehe, haben wir uns auch zu einem Werkvertrag entschlossen, nachdem wir die Finanzierung (plus kleinem Puffer) mit der Bank geprüft hatten.
Nun hat sich allerdings ein Problem ergeben, vor dem keiner gewarnt hat und das von uns auch keiner auf dem Schirm hatte - das Finanzamt. Da wir aus einer Schenkung, jetzt leider Erbschaft, eine Immobilie besitzen (die für unsere Familie aber leider zu klein ist, nicht weiter ausgebaut werden darf und auch nicht entsprechend umgebaut werden kann), hatten wir uns zu deren Verkauf entschlossen - da wir aber selber keine zwei Jahre darin gewohnt haben, diese auch noch nicht 10 Jahre im Besitz ist, und der Schenkende leider verstorben ist (Opa) wird jetzt Erbschaftssteuer und beim Verkauf auch noch Spekulationssteuer fällig.
Je nach Berechnung bricht das unserer Finanzierung mal kurz alle Gräten, da wir mit dem überwiegenden Verkaufserlös gerechnet hatte. Dumm gelaufen. Saudumm gelaufen.
Im Forum wurde es ja schon mehrfach geschrieben, dass die Anbieter von Werksverträgen sich gerne mit 10% Schadenersatz bei Vertragskündigung gütlich halten.
Meine Frage ist nun: Da wir noch innerhalb der 14tägigen Rücktrittsfrist sind - können wir diesen Werkvertrag kündigen ohne weitere Kosten befürchten zu müssen?
vielleicht kann mir hier jemand "auf die Schnelle" helfen. Meine Frau und ich haben uns nach langem Hin und Her damit abgefunden, dass wir keine passende Bestandsimmobilie finden. Da im Netz und auch vor Ort an den Musterhäusern fast immer damit geworben wird, dass man ein Grundstück habe, wenn man mit Firma XYZ baut, haben wir uns zu einem Fertighaus mit Firma X entschlossen. Da ein kostenloser Grundstücksservice bestehe, haben wir uns auch zu einem Werkvertrag entschlossen, nachdem wir die Finanzierung (plus kleinem Puffer) mit der Bank geprüft hatten.
Nun hat sich allerdings ein Problem ergeben, vor dem keiner gewarnt hat und das von uns auch keiner auf dem Schirm hatte - das Finanzamt. Da wir aus einer Schenkung, jetzt leider Erbschaft, eine Immobilie besitzen (die für unsere Familie aber leider zu klein ist, nicht weiter ausgebaut werden darf und auch nicht entsprechend umgebaut werden kann), hatten wir uns zu deren Verkauf entschlossen - da wir aber selber keine zwei Jahre darin gewohnt haben, diese auch noch nicht 10 Jahre im Besitz ist, und der Schenkende leider verstorben ist (Opa) wird jetzt Erbschaftssteuer und beim Verkauf auch noch Spekulationssteuer fällig.
Je nach Berechnung bricht das unserer Finanzierung mal kurz alle Gräten, da wir mit dem überwiegenden Verkaufserlös gerechnet hatte. Dumm gelaufen. Saudumm gelaufen.
Im Forum wurde es ja schon mehrfach geschrieben, dass die Anbieter von Werksverträgen sich gerne mit 10% Schadenersatz bei Vertragskündigung gütlich halten.
Meine Frage ist nun: Da wir noch innerhalb der 14tägigen Rücktrittsfrist sind - können wir diesen Werkvertrag kündigen ohne weitere Kosten befürchten zu müssen?