Rücktritt vom Werkvertrag innerhalb Rücktrittsfrist

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LarsV

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir hier jemand "auf die Schnelle" helfen. Meine Frau und ich haben uns nach langem Hin und Her damit abgefunden, dass wir keine passende Bestandsimmobilie finden. Da im Netz und auch vor Ort an den Musterhäusern fast immer damit geworben wird, dass man ein Grundstück habe, wenn man mit Firma XYZ baut, haben wir uns zu einem Fertighaus mit Firma X entschlossen. Da ein kostenloser Grundstücksservice bestehe, haben wir uns auch zu einem Werkvertrag entschlossen, nachdem wir die Finanzierung (plus kleinem Puffer) mit der Bank geprüft hatten.

Nun hat sich allerdings ein Problem ergeben, vor dem keiner gewarnt hat und das von uns auch keiner auf dem Schirm hatte - das Finanzamt. Da wir aus einer Schenkung, jetzt leider Erbschaft, eine Immobilie besitzen (die für unsere Familie aber leider zu klein ist, nicht weiter ausgebaut werden darf und auch nicht entsprechend umgebaut werden kann), hatten wir uns zu deren Verkauf entschlossen - da wir aber selber keine zwei Jahre darin gewohnt haben, diese auch noch nicht 10 Jahre im Besitz ist, und der Schenkende leider verstorben ist (Opa) wird jetzt Erbschaftssteuer und beim Verkauf auch noch Spekulationssteuer fällig.

Je nach Berechnung bricht das unserer Finanzierung mal kurz alle Gräten, da wir mit dem überwiegenden Verkaufserlös gerechnet hatte. Dumm gelaufen. Saudumm gelaufen.

Im Forum wurde es ja schon mehrfach geschrieben, dass die Anbieter von Werksverträgen sich gerne mit 10% Schadenersatz bei Vertragskündigung gütlich halten.

Meine Frage ist nun: Da wir noch innerhalb der 14tägigen Rücktrittsfrist sind - können wir diesen Werkvertrag kündigen ohne weitere Kosten befürchten zu müssen?
 
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Otus11

Meine Frage ist nun: Da wir noch innerhalb der 14tägigen Rücktrittsfrist sind - können wir diesen Werkvertrag kündigen ohne weitere Kosten befürchten zu müssen?
Das dürfte in der Sache dann eher ein Widerrufsrecht sein, § 650 L) Baugesetzbuch n. F..
Und das müsste dann - fristgebunden - kostenfrei sein. Rücktritt geht nur bei Rücktrittsrecht (Vertrag oder Gesetz). Freie Kündigung jederzeit, kostet im Zweifel Geld.

Im Übrigen gilt Standardantwort des Typs A der Juristen:
"Das kommt darauf an...!" - z. B. darauf, was im Vertrag steht.

Das gesetzliche Recht zur Kündigung (nach Ablauf der Widerrufsfrist) samt Rechtsfolgen wäre in § 648 Baugesetzbuch n. F. geregelt - mit einer widerleglichen Vermutung zur Schadenshöhe (5 %).
 
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HilfeHilfe

Ab zum Anwalt .... by the was habt ihr in eurem Fall einen Steuerberater konsultiert ? Erbschaftssteuer bei einer immo , da müsstet ihr ja deutchlich über freigrenze sein
 
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Scout

hast du das mit der Bestandsimmo mit einem Steuerberater besprochen?

Versteuern muss man dann nicht wenn man im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren in der gekauften Immobilie gewohnt hat, kann man diese danach steuerfrei verkaufen. Dabei zählen die Rand-Jahre zu der Drei-Jahres-Frist, ohne sie - mit Ausnahme des mittleren Jahres - voll ausfüllen zu müssen.

Dann bliebe nur noch die Erbschaftssteuer, Freibetrag bei Enkeln 200.000 Euro.
 
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LarsV

Das dürfte in der Sache dann eher ein Widerrufsrecht sein, § 650 L) Baugesetzbuch n. F..
Und das müsste dann - fristgebunden - kostenfrei sein. Rücktritt geht nur bei Rücktrittsrecht (Vertrag oder Gesetz). Freie Kündigung jederzeit, kostet im Zweifel Geld.

Im Übrigen gilt Standardantwort des Typs A der Juristen:
"Das kommt darauf an...!" - z. B. darauf, was im Vertrag steht.

Das gesetzliche Recht zur Kündigung (nach Ablauf der Widerrufsfrist) samt Rechtsfolgen wäre in § 648 Baugesetzbuch n. F. geregelt - mit einer widerleglichen Vermutung zur Schadenshöhe (5 %).
Vielen Dank für die schnelle Antwort - ich werde den Vertrag noch einmal einsehen und dann nachberichten. Bislang bin ich davon ausgegangen, dass es innerhalb der 14 Tage eben kostenfrei bleibt (da ja keine Leistungen erbracht wurden).

Ab zum Anwalt .... by the was habt ihr in eurem Fall einen Steuerberater konsultiert ? Erbschaftssteuer bei einer immo , da müsstet ihr ja deutchlich über freigrenze sein
Auch hier vielen DAnk für die schnelle Antwort! Kein Steuerberater konsultiert - sonst wäre es sicherlich nicht zu dieser Misere gekommen. Aber bei zwei Bankterminen und einem freien Termin auch nicht auf diesen Fallstrick hingewiesen worden. Jetzt (natürlich NACH Unterzeichnung) darüber gestolpert.

Der Freibetrag Großelternteil - Enkel liegt übrigens bei 200.000,- Euro. Da ist man hier im Süden sofort weit drüber. Pro Jahr entfallen dann je 10% Steuer bis zur Nullgrenze nach 10 Jahren.

Und wie so oft - Steuerberater des Vertrauens momentan im Urlaub :D Ist ja klar.
 
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LarsV

hast du das mit der Bestandsimmo mit einem Steuerberater besprochen?

Versteuern muss man dann nicht wenn man im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren in der gekauften Immobilie gewohnt hat, kann man diese danach steuerfrei verkaufen. Dabei zählen die Rand-Jahre zu der Drei-Jahres-Frist, ohne sie - mit Ausnahme des mittleren Jahres - voll ausfüllen zu müssen.
Vielen Dank für die Antwort. Das ist vollkommen richtig, jedoch haben wir nicht in der Immobilie gewohnt, da diese für uns zu wenig Platz bietet. Hätte vielleicht mal vorzeitig einen Zweitwohnsitz anmelden sollen. Aber wie erwähnt, hatte man hier das Steuerrecht nicht im Blick.
 
Zuletzt aktualisiert 15.07.2025
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