Grundstückserwerb - Erste Ideen in Frühphase

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polydeikes

Schade mit dem 87 er Kniestock. Ich Frage mich, was genau das am Stadtbild verbessern soll, wenn sowieso 2 Stockwerke erlaubt sind?
Das Baugebiet ist "sehr alt" (Ende 80er). Ich glaube, das war früher einfach egal. Wenn meine Laien Augen nicht alles täuscht, hält das aber nur eins von sieben Häusern der Nachbarschaft ein. Aussage Maklerin + Verkäuferin (selbst gebaut 150m weiter), würde wohl "unkompliziert" Befreiungen geben.

Mal abgesehen davon war das Haus aus dem Eingangspost ein 100er Kniestock.
 
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polydeikes

Wenn ich mir die Grundstücksgröße und den Lageplan so ansehe, scheinen mir gute Voraussetzungen für eine Planung ohne enges Korsett gegeben: die Hauslagen der Nachbarn lassen darauf schließen, daß das Baufenster nur von den Grenzabständen definiert wird, und nach Größe und Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl brauchen wir hier keine Briefwaage.
Es gibt kein "gezeichnetes" Baufenster im Bebauungsplan. Nur definierte Abstände zur Straße, zum Nachbarn und "Vorbau von 5 Metern" vor einer Garage. Zudem - ich nenn das mal laienhaft "begrünte Linie" - eine Grenze nach hinten raus, bis wohin das Grundstück maximal in der Tiefe bebaut werden darf.

Damit ergibt sich dann automatisch ein Baufenster, was ich grob im Maßstab mal auf das ungefähre Grundstück übertragen hatte und mit einem "handelsüblichen" Haus keine Probleme bereiten sollte.

MMn ist nur speziell, dass man Garagen nicht auf Grenzen bauen darf, auch da gelten die 3 Meter. Das würde aber eh eine Lacktodeskurve beim Straßenverlauf ergeben ...

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Eine Hausachse NW-SO halte ich für möglich, aber das kann man im Bebauungsplan nachschauen.
Ist im Bebauungsplan nicht zu erkennen (Aussage Bauzeichner). Muss ich wohl bei der Gemeinde erfragen, ob es da noch zusätzliche "Vorschriften" gibt.


Die Haltung, keinen Protzklotz auf´s Dorf zu setzen, halte ich für lobenswert. Ich an Deiner Stelle würde zum Spaß mal schauen, wie ein Satteldach-Hausmuster auf "Stadtvilla" umgedacht aussähe (oder so).
Haben wir auf der todo, danke für die Idee.


Was ich auf diesem Grundstück auf jeden Fall gut fände, wenn Du Deiner ersten Skizze nicht jetzt schon in Richtung Rechteck fremdgehst. Ecken um ihrer selbst willen müssen nicht sein, aber man muß den Teig nicht immer gleich in Richtung Kastenbrot drücken, das verlangt hier das Grundstück nicht.
Sorry, das habe ich nicht verstanden, dafür bin ich wohl noch zu blöd.
 
P

polydeikes

So grob sieht das gesamte Grundstück auf google earth aus. Die gesetzten Hecken irritieren, da vorher zum unteren Haus gehörig und vom verstorbenen Eigentümer zuvor landwirtschaftlich genutzt.
grundstueckserwerb-erste-ideen-in-fruehphase-277077-1.jpg
 
kaho674

kaho674

Bist Du sicher mit der nicht erlaubten Randbebauung für Nebengebäude? Wenn ich das richtig sehe, haben die Nachbarn so ziemlich alle irgendwelche Nebengebäude am Rand stehen.
 
P

polydeikes

Fehler meinerseits, hab mich bei den Linien "Baugrenze" verguggt. Stellplätze und Garagen ist nur geregelt: "Garagen sind innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Vor Garagen ist ein Stellplatz (Stauraum) von mindestens 5,00 m frei zu halten."
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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