Hausplatzierung auf ungewöhnlichem Grundstück

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felixgn

Hallo zusammen,

wir haben ein ungewöhnliches Grundstück und sind uns unsicher, wo wir Haus, Zufahrt und Carport unterbringen wollen. Später soll noch ein Gartenhaus für Rasenmäher, Fahrräder etc. dazukommen. Die Außenmaße des Hauses sind 11,60 m x 9,60 m. Angehängt habe ich den Plan vom Vermesser, die Grundrisse und eine Visualisierung, wie wir es uns vorstellen könnten. Der Bebauungsplan beinhaltet keine nennenswerten Einschränkungen, außer: "Überdachte Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen sind bis zu einer Bautiefe von 3m Metern unzulässig." Die beiden Kiefern im Norden können gefällt werden. Zu den Nachbarn: Im Osten steht ein Bungalow, das nördlich angrenzende Grundstück wird über die Zufahrt im Westen erreicht. Der erste breitere Teil ist eine Wendefläche für die Feuerwehr. Die Zufahrt gehört zum hinteren Grundstück. Hier steht noch kein Haus. Die Straße im Süden ist eine Sackgasse, wir sind dasvorletzte Grundstück.

Kurze Erklärung zu unserer Visualisierung: wir haben den HTR als Nebeneingang/Schmutzschleuse geplant und anschließend dazu den Carport, der auf Höhe des HTR beginnt und in der Tiefe noch über das Haus hinausgeht und einen Zugang nach hinten bietet. Terrasse würden wir umlaufend Süd-West anlegen. Wir sind aber offen für ganz andere Vorschläge und freuen uns über Feedback. Vielen Dank!

Bebauungsplan/Einschränkungen
Größe des Grundstücks: 804 m2
Grundflächenzahl: 0,3
Baugrenze: 3m
Anzahl Stellplatz: 1
Geschossigkeit: 1,5
Dachform: Satteldach, 35 Grad

Anforderungen der Bauherren
Anzahl der Personen: 2 Erwachsene, 2 Kinder
Büro: 2x Arbeitszimmer notwendig
Carport oder Garage und später ein Gartenhaus
hausplatzierung-auf-ungewoehnlichem-grundstueck-594302-1.jpg

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K a t j a

K a t j a

Deine Grundstücksskizzen sind imho etwas schwer zu deuten, vor allem, wenn Du sie bei jedem Bild anders ausrichtest. Idealerweise nordet man alle gleichmäßig ein.
Witzig finde ich diese Formulierung vom Amt:
"Überdachte Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen sind bis zu einer Bautiefe von 3m Metern unzulässig."
Ich dachte zuerst, die Gebäude dürfen nicht tiefer als 3m sein - was irgendwo auch mal was Neues wäre. :D
Ich rate mal, dass sie meinen, das in den Abstandszonen keine Nebengebäude gebaut werden dürfen. Falls dem so ist, bitte bestätigen.
Oder geht es nur um den Straßenabstand?

Das bringt mich gleich zur ersten Frage: Deine überlange (ca. 30m???) Einfahrt liegt an der Grundstück-Grenze und endet dort in einem (nach oben) unzulässigem Carport? Oder ist im Osten eine tatsächliche Grenzbebauung auch für nicht privilegierte Gebäude zulässig?
Die Zufahrt des nördlichen Grundstückes (abgesehen vom Wendehammer der Feuerwehr) ist nicht öffentlich, nehme ich an?
 
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felixgn

Deine Grundstücksskizzen sind imho etwas schwer zu deuten, vor allem, wenn Du sie bei jedem Bild anders ausrichtest. Idealerweise nordet man alle gleichmäßig ein.
Witzig finde ich diese Formulierung vom Amt:

Ich dachte zuerst, die Gebäude dürfen nicht tiefer als 3m sein - was irgendwo auch mal was Neues wäre. :D
Ich rate mal, dass sie meinen, das in den Abstandszonen keine Nebengebäude gebaut werden dürfen. Falls dem so ist, bitte bestätigen.
Oder geht es nur um den Straßenabstand?

Das bringt mich gleich zur ersten Frage: Deine überlange (ca. 30m???) Einfahrt liegt an der Grundstück-Grenze und endet dort in einem (nach oben) unzulässigem Carport? Oder ist im Osten eine tatsächliche Grenzbebauung auch für nicht privilegierte Gebäude zulässig?
Die Zufahrt des nördlichen Grundstückes (abgesehen vom Wendehammer der Feuerwehr) ist nicht öffentlich, nehme ich an?
Danke für Ihre Antwort. Anbei alles eingenordet.

Mit der Bautiefe sind die ersten 3m von der Straßenseite aus gemeint. Hier dürfen keine Stellplätze, Garagen oder Nebenanlagen stehen. Das würde dem ortsüblichen Bild entsprechen. Unsere Nachbarin hat allerdings direkt an der Straße den Carport, aber da gilt auch wieder ein anderer Bebauungsplan.

Eine Grenzbebauung für Stellplätze inkl. Zufahrten, Garagen und Nebenanlagen ist ansonsten erlaubt, solange insgesamt eine Länge von 15 m und entlang einer Grundstücksgrenze eine Länge von 9 m nicht überschritten wird. Die Zufahrt des nördlichen Grundstücks ist nicht öffentlich und tatsächlich gehört auch der Wendehammer der Feuerwehr zu dem nördlichen Grundstück, das wurde über eine Grunddienstbarkeit geregelt.
Vermesser.jpg

Bildschirmfoto 2022-09-08 um 09.24.40.png

Grundriss_EG.png

Grundriss_OG.png
 
Y

ypg

Hmmm, grundsätzlich in Ordnung. Aufgrund der langen Auffahrt hätte ich aber das Gefühl, dass da noch viel Potential nach oben ist.
Schon mal probiert, das Haus an der anderen Grundstücksgrenze auszurichten, sodass sich die jetzt östliche Seite nach Süden etwas öffnet, sodass man dort den Zugang planen könnte und in Folge dessen die Stellplätze mehr nach Südost?
 
F

felixgn

Hmmm, grundsätzlich in Ordnung. Aufgrund der langen Auffahrt hätte ich aber das Gefühl, dass da noch viel Potential nach oben ist.
Schon mal probiert, das Haus an der anderen Grundstücksgrenze auszurichten, sodass sich die jetzt östliche Seite nach Süden etwas öffnet, sodass man dort den Zugang planen könnte und in Folge dessen die Stellplätze mehr nach Südost?
Hab es mal eingezeichnet, so wie ich es verstanden habe. Ich bin mir nicht sicher, welche "andere Grundstücksgrenze" gemeint ist. Kommt das hin?
hausplatzierung-auf-ungewoehnlichem-grundstueck-594420-1.jpg
 
11ant

11ant

wir haben ein ungewöhnliches Grundstück
Ich würde vor allem sagen: ein multipel neiderzeugend unproblematisch zu bebauendes. Quasi das Gegenteil dessen von @Oakland :)
und sind uns unsicher, wo wir Haus, Zufahrt und Carport unterbringen wollen.
Tja, die Qual der Wahl erschlägt Euch hier wahrlich mit der vollen Breitseite, dennoch lese ich
Die Außenmaße des Hauses sind 11,60 m x 9,60 m.
als Hinweis auf eine denkbar ungünstige "Planungs"weise. Auch wenn Ihr hier das pflegeleichteste Baufenster - und die netteste Nutzungschablone ! - des ganzen Forums habt (zumindest in den fünfeinhalb Jahren, die ich davon überblicke), ist eine Grundrissplanung vor der Platzierung nie ratsam. Ziehen, schieben und drehen tut man ein Konzept oder maximal einen Vorentwurf, aber keinen Entwurf mit weitgehend festgelegten Maßen mehr. Insofern befürchte ich, "plant" Ihr sogar mit einem Bauunternehmer-"Architekten" aka Zeichenknecht.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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