Dachgeschoss als Wohnraum Umbau, Versicherung im Brandfall?

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Midorie

Wir haben ein kleines Reihenhaus Baujahr 1970 (76 qm) und mittlerweile 2 kleine Kinder, wünschen uns aber noch ein drittes.

Im EG befinden Sich Toilette, Küche und das Wohn-/Esszimmer.

Im ersten Stock haben wir ein Bad und 3 Räume, die als Schlafräume in Frage kommen:

Büro: 6 qm
Schlafzimmer: 14 qm
Kinderzimmer: 12 qm.

Wir hatten ursprünglich geplant das Schlafzimmer und das Büro unter dem Dach einzurichten um dann um 1. Obergeschoss Platz für 3 Kinderzimmer zu haben.

Der ausgebaute Dachbaden kann momentan nur über eine Auszugsleiter+Luke in der Decke betreten werden.

Die Deckenhöhe beträgt auf dem Dachboden nur genau in der Mitte 2 Meter, dann beginnt sofort die Dachschräge (Spitzboden).

Nun habe ich folgendes in der Bauverordnung für Baden Württemberg gefunden:

Um als Wohnraum anerkannt zu werden, müssen die neuen Aufenthaltsräume im Dachraum eine ausreichende lichte Höhe über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche haben. Hierfür kann eine geringere lichte Höhe als 2,40 Meter – mindestens jedoch 2,20 Meter – gestattet werden, wenn für die Wohnnutzung keine Bedenken bestehen. Raumteile mit einer lichten Höhe bis zu 1,50 Meter werden bei der Beurteilung nicht berücksichtigt.

Diese Bedingung können wir aber nicht erfüllen.

Für den Bau einer den Anforderungen entsprechenden Treppe würde natürlich auch noch Platz benötigt, der in den anderen Zimmern im 1.OG dann fehlt. Im Flur des 1. Obergeschosses gibt es kein Platz für eine Treppe (ist nur 90cm breit).

Ist von einer Nutzung unseres Dachgeschosses als Wohnraum abzuraten (z.B. wegen Versicherung im Brandfall)?
 
Zuletzt aktualisiert 08.05.2025
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