Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab I. Quartal 2021

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Z

Zubi123

Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags.
das bedeutet, Beginn ist der Tag, wo ich meinem ersten Handwerker (Rohbauer) zusage, dass ich mit ihm bauen möchte?
Wie soll das denn in der Praxis überprüft werden?

daraus würde ich aber schlussfolgern, dass das Datum des Bauantrags oder der Baugenehmigung nicht entscheidend ist, richtig?
 
S

SroTslMdl3

Ich habe das auch so verstanden, dass weder Bauantrag noch Baugenehmigung eine Rolle dabei spielen.

Werde wahrscheinlich die Tage einfach mal anrufen und nachfragen.
 
F

fgrtdel21

Gute Frage...ruf doch mal bei der KfW-Hotline an. Ist kostenlos und die beantworten dir die Frage. Kannst dann ja mal schreiben, was sie gesagt haben.
 
G

Grobmutant

Sehe ich das richtig, dass man bei einem Neubau in der Übergangszeit bis 01.07.2021 bezüglich Förderung einer Wärmepumpe (+Kontrollierte-Wohnraumlüftung etc.) im Prinzip leer ausgeht?
Das alte BAFA Programm ist weggefallen und ich kann nur die alten KfW Förderungen in Anspruch nehmen.
Das neue BEG würde die weggefallene BAFA Förderung kompensieren, aber das geht ja erst ab dem Sommer.
 
WilderSueden

WilderSueden

Ja, in der Übergangszeit schaut man etwas in die Röhre falls man nicht im Dezember noch vorsorglich einen Antrag bei der BAFA gestellt hat
Besonders der Punkt Vorhabensbeginn = Vertragsabschluss macht da auch etwas mehr Probleme als es auf den ersten Blick scheint. Im Zweifelsfall normal bauen und ohne Förderung weitermachen statt in einem halben Jahr eine Preiserhöhung riskieren
 
H

HappyEnd

Könnte ich dann z. B. im Mai / Juni mit Erdarbeiten starten und Bodenplatte? Zahlen mit Eigenekapital

Und alles weitere dann ab 01.07. ?
Also Vertrag unterzeichen (Hausbau), Förderantrag, ...
Das heißt du könntest seine Finanzierung erst im Juli abschließen... Ist halt ein Glücksspiel wie sich der Zins entwickelt...
 
Zuletzt aktualisiert 27.06.2025
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