Bebauungsplan: Bitte um Erklärung zwecks Aufschüttung

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S

Sebastian 584

Hallo,

Mein Baugrundstück hat ein leichtes Gefälle. Die Straße ist der höchste Punkt und es fällt dann leicht ab, am Ende des Grundstücks beträgt der Höhenunterschied ca. 2,50 Meter.

Im Bebauungsplan ist zu lesen, dass:

Für die bauliche Nutzung, bezogen auf das festgelegte Gelände:
bergseits: OK Rohfußbodenhöhe kleiner gleich 0,50 Meter gemessen über OK festgelegtes Gelände ( am ungünstigsten Geländepunkt)
talseits: Wandhöhe kleiner gleich 4,50 Meter gemessen über OK festgelegtes Gelände (am üngünstigsten Geländepunkt)

Kann mir jemand sagen was genau das bedeutet (was ist der ungünstigste Geländepunkt?) Wie hoch darf ich das Grundstück anheben?
Gerne würde ich das gesamte Grundstück auf Straßenniveau und höher aufschütten. Darf ich das?

Danke und Gruß
 
L

Lumpi_LE

Nochmal genau hereinschauen, ich würde behaupten das ist irgendwo definiert. Entweder die Höhen stehen an den Grundstücken, oder der Begriff "ungünstigster Geländepunkt" ist im Text definiert.
 
S

Sebastian 584

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Leider kann ich aber nirgends eine Angabe darüber finden

Grüße
 
11ant

11ant

bergseits: OK Rohfußbodenhöhe kleiner gleich 0,50 Meter gemessen über OK festgelegtes Gelände ( am ungünstigsten Geländepunkt)
talseits: Wandhöhe kleiner gleich 4,50 Meter gemessen über OK festgelegtes Gelände (am üngünstigsten Geländepunkt)
Offenbar gibt es dann mehrere vermessene Höhenpunkte, und gemessen soll ausgehend vom ungünstigsten dieser Punkte. Das ist immerhin einfacher, als (wie üblicher) in der Mitte der betreffenden Hausseite zu messen, weil bei letzterem ja die "Unschärferelation" hinzukäme, daß jeder konkrete Baukörper seine eigenen Rahmenbedingungen mitverschöbe. Für den Laien mag es unverständlicher klingen, für den planenden Fachmann sehe ich es eher "die Rechnung vereinfachen".

Aus welcher Perspektive ein Punkt dabei für oder gegen wen oder was günstiger oder ungünstiger zu werten ist, muß aber noch irgendwo geklärt sein - andernfalls sähe ich die gebotene Bestimmtheit verletzt.
 
Zuletzt aktualisiert 30.04.2024
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