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nordanney
Mich würde zunächst auch mal interessieren, ob es ein Bauträgervertrag ist (mit Einbeziehung Makler- und Bauträgerverordnung = Du kaufst Grundstück und Haus als Paket vom Bauträger) oder ein Verbraucherbauvertrag (Du lässt eine Firma ein Haus auf einem in Deinem Eigentum stehenden Grundstück bauen).Nein. Du hast ja einen Termin im Vertrag stehen
Für beide Verträge ist grundsätzlich gesetzlich geregelt, dass Dir der Bauträger oder das Bauunternehmen ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt einen Schadenersatz schuldet. Diesen Anspruch kann man nicht wegdiskutieren. Man kann höchstens - wenn es Verzögerungen gibt, die der Bauträger oder das Unternehmen nicht zu verschulden haben - über eine Verschiebung des Fixtermins sprechen. Hierfür müsste Dir gegenüber aber eine Anzeige erfolgen, dass sich aus welchen Gründen auch immer eine Verschiebung ergibt.
Nach dem Geschilderten wird nicht "alles", sondern lediglich der gesetzlich zustehende Schadenersatz.Fordern kannst Du erst einmal alles
Verbraucherbauvertrag:
Baugesetzbuch 650k Abs. 3 als Grundlage für den Termin der Fertigstellung
==> steht dort ein fester Termin, bedarf es noch nicht einmal einer Mahnung, da das Bauunternehmen sich automatisch in Verzug befindet
Baugesetzbuch 280 iVm 286 regelt den Anspruch auf Schadenersatz für diesen Fall (es ist keine Mahnung nötig)
Wer Lust auf Lektüre hat...
Explizite Ausführung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages im Rahmen des 650ers.