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ᐅ Bauträger | Sonderwunsch | Kostenübernahme


Erstellt am: 06.02.20 19:08

SimonBe306.02.20 19:08
Hallo,
meine Frage bezieht sich auf eine Situation mit unserem Bauträger:

Wir waren auf der Baustelle und haben uns den Baufortschritt angeschaut.
Ein Subunternehmer des Bauträgers hat uns gefragt, ob der Kamin (welchen wir per Sonderwunsch selbst eingebaut haben) mit Eckschienen versehen und noch verputzt werden soll. Wir haben dies vor Ort bejaht. Der normale Verlauf bei Sonderwünschen ist doch, dass der Bauträger ein Angebot schreibt und man als Käufer somit einen Kostenvoranschlag erhält und demnach entscheiden kann, ob man das auch möchte. Anstatt eines Angebots, hat der Subunternehmer bereits alle Arbeiten ausgeführt und der Bauträger uns in Rechnung gestellt, zu einem Preis, den wir niemals angenommen hätten und zur Not, nach Fertigstellung in Eigenleistung oder separat in Auftrag gegeben hätten.

Was kann man in dieser Situation machen? Hat der Bauträger recht und darf darauf verweisen, dass wir vor Ort den Auftrag gegeben haben und demnach kein Angebot vorab gestellt werden musste?

Vielen Dank vorab!
guckuck206.02.20 19:54
Ihr habt das Angebot doch angenommen. Kosten hättet ihr vorher klären müssen.
nordanney06.02.20 20:01
SimonBe3 schrieb:

Ein Subunternehmer des Bauträgers hat uns gefragt, ob der Kamin (welchen wir per Sonderwunsch selbst eingebaut haben) mit Eckschienen versehen und noch verputzt werden soll.
Angebot!
und
SimonBe3 schrieb:

Wir haben dies vor Ort bejaht.
Annahme!

Damit habt Ihr einen Vertrag geschlossen.

Ich kenne es eigentlich so, dass der Sub seine Tasche aufmacht, man dort ein paar Scheinchen reinsteckt und das war es...
Auf dem Bau arbeiten Handwerker, keine Beamte.
SimonBe306.02.20 20:09
Das ist eben die Frage. Beim Bau mit dem Bauträger, sind wir als Käufer normalerweise nicht weisungsbefugt den Subunternehmer gegenüber. Und bei einer Frage nebenbei geht man nicht direkt von einem Auftrag aus.
Zaba1206.02.20 20:28
SimonBe3 schrieb:

Das ist eben die Frage. Beim Bau mit dem Bauträger, sind wir als Käufer normalerweise nicht weisungsbefugt den Subunternehmer gegenüber. Und bei einer Frage nebenbei geht man nicht direkt von einem Auftrag aus.
Doch tut man, wenn man dem Sub sagt, man will Eckschienen, die verputzt werden sollen!
Ihr habt JA gesagt. Außerdem hättet Ihr auch sagen können, das ihr nicht weisungsbefugt seid .
Zauberwesen06.02.20 20:49
Juristisch haben meine Vorredner zum Glück nicht recht. Es fehlt schon an den essentialia negotii um einen Vertragsabschluss zu bejahen.

Darüber hinaus hat der Bauträger auch keinen Zahlungsanspruch ggü. dem Bauherren - woher sollte dieser auch kommen.
bauträgersubunternehmereckschienenverputztweisungsbefugt