Beim Bau mit dem Bauträger, sind wir als Käufer normalerweise nicht weisungsbefugt den Subunternehmer gegenüber.
Mit einem Bauträger baut man nicht, von einem Bauträger kauft man (ggf. etwas, was erst noch gebaut werden muß). Einen Subunternehmer gibt es dabei aus der Perspektive eines Käufers gar nicht, den gäbe es beim Bauvertrag mit einem Generalunternehmer. Ebenso gibt es bei einem Bauträger keinen Bauherren (bzw. wäre er das da selbst).Darüber hinaus hat der Bauträger auch keinen Zahlungsanspruch ggü. dem Bauherren
Zum einen, da wir vorab den Bauträger nach einem Angebot für diese Positionen gefragt, jedoch keine Antwort bekommen haben.warum hast Du jetzt ein Problem damit?
Entweder unser Kaminbauer, wir selbst, je nach Preis komplett auf die Eckschienen verzichtet, oder den Auftrag extern nach Hausfertigstellung vergeben. Die Entscheidung hätten wir eben gern selbst gefällt.Wolltest Du das selbst machen? Wer hätte es sonst gemacht?