W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Bauverzug des Bauträgers - Wer trägt die Mietkosten?


Erstellt am: 08.02.25 18:47

Anniiii08.02.25 18:47
Hallo zusammen,

wir bauen derzeit ein Reihenhaus mit Bauträger. Vertraglich ist der 1.12.24 als Datum zur Fertigstellung genannt. Der Tag ist verstrichen ohne dass uns konkrete Gründe genannt wurden, im Spätsommer lief es sehr schleppend und wochenlang ist quasi nichts passiert. Wir haben das natürlich angesprochen, wir müssen ja auch planen und unsere Mietwohnung dementsprechend kündigen. Zudem zahlen wir mittlerweile Bereitstellungszinsen. Wir haben übrigens immer versucht, seine Anfragen innerhalb von paar Tagen zu erledigen und bzgl. "Extrawünsche" hat er uns nie mitgeteilt, dass diese ca x Wochen länger brauchen. Das kam erst jetzt hinterher. Dass bei den Extrawünschen Fehler gemacht wurden, war ja irgendwie auch nicht unsere Schuld.. (Leitung angebohrt, Küchenplan falsch gelesen u.ä.).

Wie würdet ihr am besten vorgehen? Schon mal freundlich ansprechen, ob er unsere Miete ab Dezember übernehmen möchte? Er sagt bestimmt "ja gerne. Oder es detailliert auflisten und bei Erhalt der Abschlussrechnung vorlegen und dann direkt abziehen? Letzteres darf man wahrscheinlich nicht einfach so und kommt mir sehr unverschämt vor. Wäre es sinnvoll ein Anwalt zu Rate zu ziehen?

Die Miete kommt übrigens auf ca. 5000€ (kalt) und die Bereitstellungszinsen vielleicht auf 2000€ bis wir hoffentlich bald einziehen können.

Viele Grüße
nordanney08.02.25 19:19
Zunächst mal die Fertigstellung anmahnen.
Dann alle deine Kosten auf monatlicher Basis nennen und die Zahlung fordern. Freundlich, aber bestimmt.
Und bitte im Vertrag nachschauen, was dort zum Verzug steht.
Anniiii08.02.25 20:12
nordanney schrieb:

Zunächst mal die Fertigstellung anmahnen.
Dann alle deine Kosten auf monatlicher Basis nennen und die Zahlung fordern. Freundlich, aber bestimmt.
Und bitte im Vertrag nachschauen, was dort zum Verzug steht.

Muss man das Anmahnen formal machen? Per Brief? In Emails kommt das mal kurz vor.. Aber halt eher so: "Wenn wir unsere Wohnung diesen Monat kündigen, wäre es passend zum Einzugstermin 1.12. Können Sie uns bestätigen, dass wir kündigen können?" Antwort war dann ebenfalls per Email "Nein, ich gebe Ihnen Bescheid".

Und verstehe ich das richtig, dass ich ihm quasi jeden Monat eine "Rechnung" schicke?
wiltshire08.02.25 20:18
nordanney schrieb:

Und bitte im Vertrag nachschauen, was dort zum Verzug steht.
Ja, der Vertrag zählt und in aller Regel gibt es da Klauseln, die einen fixen Fertigstellungstermin wieder aufweichen.
Anniiii schrieb:

Muss man das Anmahnen formal machen?
Ja, das ist von Vorteil um eine Aktenlage zu schaffen. Der Beste Zeitpunkt ist unmittelbar nach einem Gespräch inklusive einer Zusammenfassung des Inhalts - egal wie das Gespräch verlaufen ist. Falls mal jemand über das Ganze urteilen muss, was ich nicht wünsche, zählt die Aktenlage.
Anniiii schrieb:

"Wenn wir unsere Wohnung diesen Monat kündigen, wäre es passend zum Einzugstermin 1.12. Können Sie uns bestätigen, dass wir kündigen können?"
Verwende besser einen klaren Stil auf Augenhöhe.
ypg09.02.25 01:00
Anmahnen bzw. eine Mahnung setzt ein Prozess-Vorgang an, der gerichtsverwertbar sein muss, falls man klagen muss.
Ganz so einfach wird es auch nicht sein: wenn es keine Verzugsklausel gibt (pro Tag 50€ oder so) mit einigem Kleingedruckten, dann brauchst Du Dir nichts erhoffen.
Bereitstellungszinsen sind da eh raus. Dafür gibt es nichts, da die Finanzierung eure persönliche Sache ist. Der kluge Bauherr nimmt Bereitstellungszinsen mit in seine Kalkulation zu den Baunebenkosten mit rein.
Und meine persönliche Meinung: nicht zu früh kündigen. Mit Parallelkosten ist zu rechnen.
HilfeHilfe09.02.25 06:37
Zunächst mal, welcher Termin für den Einzug wurde euch genannt ? Sprechen wir von 2027 oder in 4 Wochen ?

Das würde ich auch in die Wagschale werfen um nicht vorzeitig was in der Beziehung kaputt zu machen
bereitstellungszinsenfertigstellungmietevertrag