Bauverlauf: Doppelhaus mit WU-Keller und ausgebauten Spitzboden

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H

haydee

Bei artgerechter Tierhaltung würdest du in dem Haus wohnen. Das Fleisch ist ein gutes Beispiel von dir. Es wird zu einem Preis der eigentlich nicht möglich ist angeboten und gekauft. Dann wird gejammert weil umettiketiert oder Tierschutz missachtet oder weil dubioses Pferd mit untergemischt ist. Ist der Skandal vorbei geht es von vorne los.

Im Moment hast du nur eine teure Ruine. Hast du von einem Anwalt abklären lassen wie es rechtlich ist? Mit GU Vertrag zu arbeiten und eigentlich doch ehr Einzelvergabe hat. Wer haftet wer ist dafür verwantwortlich? Wenn es doch bei dir hängt, löse den Vertrag auf. Beauftrage direkt.
 
WilderSueden

WilderSueden

Frage: woher soll der Bauherr das als Laie wissen und warum soll der Bauherr für Fehlkalkulation aufkommen ?
Muss er rechtlich nicht, aber am Ende nützt es nichts wenn der GU pleite geht/macht weil er sich verkalkuliert hat. Und der Bauherr dann mit einem verpfuschten halbfertigen Haus dasteht. Der Bauherr trägt am Ende immer den Schaden
Und es muss auch keiner die genaue Kalkulation nachprüfen und das kann der Bauherr auch gar nicht als Laie, aber man kann und sollte sich selbst zuliebe prüfen ob die Angebote insgesamt im üblichen Bereich sind. Das garantiert noch nichts, filtert aber zumindest ein paar unmögliche Fälle raus.
 
Hausbau0815

Hausbau0815

Im Moment hast du nur eine teure Ruine. Hast du von einem Anwalt abklären lassen wie es rechtlich ist? Mit GU Vertrag zu arbeiten und eigentlich doch ehr Einzelvergabe hat. Wer haftet wer ist dafür verwantwortlich? Wenn es doch bei dir hängt, löse den Vertrag auf. Beauftrage direkt.
Ich lasse mir im Moment bei von mir getätigten Beauftragungen vom ihm schriftlich bestätigen, dass er damit einverstanden ist: Hiermit bestätige ich , dass ich der Auftragserteilung für die Fußbodenheizung im Kellergeschoss für
xxxx Euro Brutto durch Frau ............ zustimme , der Rechnungsbetrag absprachegemäß von der Gesamtauftragssumme abgezogen wird und mir keine Vergütungsansprüche für diese Leistung zu stehen.

Mir gefällt die Bauruine immer noch und teuer war sie ja nun wirklich nicht ;), wie mir inzwischen erklärt wurde.
das-fleischerhaus-oder-wie-es-nicht-laufen-sollte-461192-1.JPG

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Wolkensieben

Wolkensieben

Muss er rechtlich nicht, aber am Ende nützt es nichts wenn der GU pleite geht/macht weil er sich verkalkuliert hat. Und der Bauherr dann mit einem verpfuschten halbfertigen Haus dasteht. Der Bauherr trägt am Ende immer den Schaden
Und es muss auch keiner die genaue Kalkulation nachprüfen und das kann der Bauherr auch gar nicht als Laie, aber man kann und sollte sich selbst zuliebe prüfen ob die Angebote insgesamt im üblichen Bereich sind. Das garantiert noch nichts, filtert aber zumindest ein paar unmögliche Fälle raus.
Korrekt.

Aber wenn GÜ (nicht vorhat), sich nicht an die Bauleistungsbeschreibung und Zusatzverträge mit Mehrkosten (zu halten) hält, dann ist das Ganze von vornherein zum Scheitern verurteilt.

Den Schaden hatten wir auch, trotz aller Vorsichtsmaßnahmen. Und der Preis war auch happig, der Ausführung entsprechend. Da gab es keine Auffälligkeiten.

Wir hatten einen eigenen baubegleitenden Sachverständigen beauftragt, der die Kalkulation überprüft, die Bauausführung, ob die Angaben in der Bauleistungsbeschreibung überhaupt realistisch sind und der sehr früh an einem gewissen Punkt hat kommen sehen, worauf das Ganze hinausläuft.

In unserem Fall haben früher schon geprellte Handwerker herausgefunden wo GÜ aktuell baut, ca. 40 km von früher entfernt, ehemalige und aktuell geprellte Bauherren haben sich zusammengetan und sind auch zum gleichen Anwalt.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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