Vertrag unklar: Humus Erdkollektoren

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M

michaelbln

Hallo,
unser Bau soll in einem Monat beginnen, wir werden mit GU bauen.
Wie gestaltet sich folgende Situation:

Laut Leistungs-Baubeschreibung haben die Häuser unseres GU eine luftwärmepumpe.

Bei den Erdarbeiten für Bodenplatte Keller ist das Wiederaufbringen des Oberbodens klar ausgeschlossen (OK, da beim Haus selbst nicht weiter relevant).

In einer Zusatzvereinbarung wurde eine Sole-Wärmepumpe zum angebotenen Festpreis mit folgenden Zusatz vereinbart: "Energiegewinnung über im Erdreich verbaute Flächenkollektoren". Dh hier existiert kein Ausschluss zum Oberboden, auch im Gespräch vor Vertragsabschluss wurde auf Nachfrage genannt, dass beim Erdkollektor alle Erdarbeiten inkludiert seien. Das Wiederaufbringen des auf dem Grundstück gelagerten Oberbodens für 400qm soll nun pauschal zusätzlich 1500€ kosten.

Müssen wir das zahlen?
Danke

Grüße aus Berlin,
Michael
 
B

Bauexperte

Guten Abend Michael,

[...] Das Wiederaufbringen des auf dem Grundstück gelagerten Oberbodens für 400qm soll nun pauschal zusätzlich 1500€ kosten.

Müssen wir das zahlen?
Ich fürchte ja, wenn die Zusatzvereinbarung in der Sache Leistung Flächenkollektor nicht explizit die Erdarbeiten mit einschließt.

Es gilt nicht, daß gekauft ist, was nicht schriftlich ausgeschlossen ist, sondern das Jenes sicher zur geschuldeten Leistung gehört, was schriftlich bestätigt wurde ;)

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
V

Voki1

Ganz so einfach darf man sich das nicht machen. Ich gehe davon aus, dass diese Arbeiten im Vertrag nicht explizit erwähnt worden sind. Fraglich ist aber, wie ein normal denkender Dritter diesen Vertrag verstehen durfte. Ist der Vertrag auch im Übrigen so aufgebaut, dass Leistungsbestandteile nicht in ihre Einzeltätigkeiten zergliedert sind, sondern zusammengefasst nur das gewollte Ergebnis wiedergeben, dann wäre diese Regelung möglicherweise so interpretierbar, dass hier sicherlich nicht das Verschieben des Mutterbodens und das Verlegen der Kollektoren gemeint waren, sondern selbstverständlich auch das Wiederverfüllen des ausgehobenen Feldes.

Es kommt also auf den Gesamtvertrag an und nicht auf einen klitzekleinen Ausriss der Formulierungen. ;)
 
B

Bauexperte

Guten Morgen,

... dann wäre diese Regelung möglicherweise so interpretierbar, dass hier sicherlich nicht das Verschieben des Mutterbodens und das Verlegen der Kollektoren gemeint waren, sondern selbstverständlich auch das Wiederverfüllen des ausgehobenen Feldes.
Dann bin ich mal gespannt, was der betreffende GU von Deiner Interpretation hält, bzw., wie sie das Verhältnis von TE zu GU gestaltet. Mir gibt es nämlich zu denken, daß der TE den Mehrpreis zur ZV "Energiegewinnung über im Erdreich verbaute Flächenkollektoren" nicht benannt und sich auch auch sonst mit Infos zurückgehalten hat.

Es kommt also auf den Gesamtvertrag an und nicht auf einen klitzekleinen Ausriss der Formulierungen. ;)
"Könnte" man so sehen, allein mir fehlt der Glaube ... bin aber auch Atheistin :D

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
V

Voki1

"Könnte" man so sehen, allein mir fehlt der Glaube ... bin aber auch Atheistin :D
Auch ich bin in Glaubensfragen eher die falsche Adresse. ;) Bedauerlicher Weise erfährt man die vollständige Geschichte häufig erst sukzessive. Ist ein wenig wie Pingpong, wenn die "Auslese" der Informationen durch den Anfragenden ein wenig nach dem wunschgetriebenen Ergebnis erfolgt. Die Gewichtung des Sachverhaltes schwankt dann manchmal intensiv hin und her. ;)
 
M

michaelbln

Schon mal danke, das Vertragsverhältnis gestaltet sich folgendermaßen:
Es besteht ein Vertragswerk, dem ein Angebot und eine Leistungsbeschreibung zu Grunde liegt, Die LB ist natürlich recht ausführlich, allerdings ist ein Erdkollektor dort nicht erwähnt, eben nur die Luftwärmepumpe als Standard. Das Angebot mit Hausgröße und Grundrissen wurde entsprechend mit og Satz ergänzt.
Ein Preis für den Erdkollektor ist im Angebot nicht aufgeführt sondern im Endpreis enthalten.
 
Zuletzt aktualisiert 17.05.2025
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