N
nenni06
Hallo,
könnte mir bitte jemand erklären was dies genau bedeutet? Irgendwie verstehe ich das nicht so ganz. Was für Auswirkungen hätte das?
Bürgschaft des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, binnen 14 Tagen nach dem Planungsgespräch dem Auftragnehmer eine
unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft eines zuverlässigen Bürgen (Kreditversicherer, Bank oder
Sparkasse) in Höhe der letzten Rate nach § 2 Nr. 4 des Vertrages für die Erfüllung sämtlicher ihm obliegender
Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag zu stellen.
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Auftragnehmer vor Stellung der Bürgschaft nicht verpflichtet
ist, die Arbeiten aufzunehmen. Kommt der Auftraggeber der Verpflichtung zur Stellung der Bürgschaft nicht
fristgemäß nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Gruß
könnte mir bitte jemand erklären was dies genau bedeutet? Irgendwie verstehe ich das nicht so ganz. Was für Auswirkungen hätte das?
Bürgschaft des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, binnen 14 Tagen nach dem Planungsgespräch dem Auftragnehmer eine
unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft eines zuverlässigen Bürgen (Kreditversicherer, Bank oder
Sparkasse) in Höhe der letzten Rate nach § 2 Nr. 4 des Vertrages für die Erfüllung sämtlicher ihm obliegender
Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag zu stellen.
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Auftragnehmer vor Stellung der Bürgschaft nicht verpflichtet
ist, die Arbeiten aufzunehmen. Kommt der Auftraggeber der Verpflichtung zur Stellung der Bürgschaft nicht
fristgemäß nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Gruß