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ᐅ Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.


Erstellt am: 06.12.20 12:14

Schwabe2310.01.23 14:09
Fleckenzwerg schrieb:

Es geht ja auch um eine Gesamtargumentation, warum es unverschuldet zu solchen Verzögerungen gekommen ist.
Hast du denn inzwischen schon eine Rückmeldung von der Bafa zwecks Verlängerung bekommen? Unsere deadline nähert sich auch und wir werden es wohl auch nicht rechtzeitig schaffen.
Fleckenzwerg10.01.23 21:27
Ich wurde aufgefordert, die Verzögerung ausführlich zu begründen. Das habe ich gemacht und noch im alten Jahr ein Schreiben mit mehreren Anhängen, z.B. E-Mails des Abwasserwerkes (wegen der massiven Verzögerung bei der Erschließung) auf der BAFA Seite hochgeladen. Ich habe vor einer Woche nur eine Art Empfangsbestätigung erhalten. Dort hieß es, dass die Dokumente eingegangen sind und der Fachabteilung vorliegen und geprüft werden, das ganze aber (wie üblich) wegen hoher Auslastung noch dauern kann.
Aber wenn es, jetzt da die Pumpe endlich geliefert ist, nun reibungslos läuft, schaffe ich die Umsetzung noch haarscharf im bereits bewilligten Zeitraum.
Fleckenzwerg16.01.23 10:57
Drückt mir die Daumen, dass in dieser Woche auch die Wärmepumpe eingebaut und dann auch zeitnah die Inbetriebnahme erfolgt, sodass die Maßnahme defacto "durchgeführt" wurde.

Ich beschäftige mich jetzt schonmal mit den Unterlagen für den Verwendungsnachweis. Dazu habe ich ein paar Fragen:

1) Es heißt, der Verwendungsnachweis kann nur einmal ausgefüllt werden. Zu Beginn muss ich meine Anmeldedaten angeben. Kann ich das Online-Formular denn auch mal durchspielen, ohne am Ende abzuschicken? Oder muss ich, sobald ich einmal meine Anmeldedaten eingegeben habe, durchziehen, weil es sonst nicht mehr geht?

2) Ich baue ja mit GU, d.h. ich erhalte keine Rechnungen von den Fachunternehmen. Ist hier das Formular Bestätigung des Bauträgers anstelle der Einzelrechnungen + die jeweiligen FU-Erklärungen der richtige Weg? Oder müssen mir die Fachunternehmer gesonderte Rechnungen (auf meinen Namen nehme ich an) ausstellen? Oder muss mir der GU gesonderte Rechnungen nur für die Maßnahme ausstellen (normal erhalte ich nur Abschlagsrechnungen) ?

2a) Bei der Variante "Errichtung mit Bauträger" muss man dann die Belegliste ausfüllen. Ich verstehe es so, dass man je Wärmeerzeuger 1 Zeile ausfüllen soll. In meinem Fall habe ich nur die Wärmepumpe + Bohrung- das zählt denke ich als ein gemeinsamer Wärmeerzeuger. Das wurde aber durch mehrere Fachunternehmen ausgeführt. Wie fülle ich dann in dieser einen Zeile das Feld "Zahlungsdatum" aus? Das ist doch bei einem GU eher abstrakt. Ich bezahle ja gar nicht konkret für die Heizung, sondern eben in Abschlägen...?

3) Der Kredit läuft über das alte KfW-153 Programm. Die gleichzeitige Verwendung war ja in dieser Kombination erlaubt; die Heizung durfte nur nicht aus den KfW-Mitteln bezahlt werden: Muss ich das nachweisen, und wenn ja - wie?

3a) Der Punkt "Kumulierung sonstige öffentliche Mittel": Muss ich hier angeben, dass ich zusätzliche Mittel (KfW-153) für die Maßnahme erhalte? Wie war das bei euch?
Schwabe2316.01.23 13:04
Zu 3. kann ich nichts sagen, kann mir aber nicht vorstellen dass man das kombinieren kann. Zum erreichen der Klasse wird die Wärmepumpe ja meist benötigt und somit mitgefördert. Bei

Abwicklung über den GU reicht die Erklärung vom GU. Nur wenn du Kostenblöcke selbst beauftragt hast brauchst du Einzelbelege. Schau dir das Formular mal an, da müssen die Daumen wohl auch nicht mehr ganz so fest gedrückt werden. So lange du einen GU hast der dir das pünktliche Inbetriebnehmen bestätigt ist es wohl egal ob die Heizung tatsächlich erst 2 Tage später läuft als gefordert. Du hast ja nach Inbetriebnahme noch einen Monat Zeit die Unterlagen hochzuladen. Bis das geprüft wird und ggf. mal jemand vorbei kommt geht einige Zeit ins Land
Mateo8416.01.23 13:12
Zu 3) das frag ab, ob du aus deinen 153 die Wärmepumpe Kosten gezahlt hast. % weniger Förderung gibt es. Wenn mehrer Einzel Kredite da sind, verneinst du das, da du die Wärmepumpe kosten „explizit“ aus dem Hausbank Kredit beglichen hast. Das ist eher was wenn du nur den KfW Kredit hast.
Fleckenzwerg16.01.23 15:01
Ich habe vorhin tatsächlich mal beim BAFA mit jemandem telefonieren können. Wenn ich beim Antrag bestätige, dass die geförderte Maßnahme nicht mit KfW-Mitteln bezahlt wurde, reicht denen das erstmal. Nur, falls denen bei der Prüfung irgendwas komisch vorkommt, haken sie da genauer nach. Das ließe sich in meinem Fall aber auch glaubhaft darstellen, da ich zuerst den KfW-Kredit benutzt habe, um die ersten Abschläge vor über einem Jahr zu bezahlen, danach kam der Kredit der Hausbank und jetzt ist nur noch Eigenkapital übrig.
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