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ᐅ Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.


Erstellt am: 06.12.20 12:14

DASI9008.12.20 11:13
Ok. Und von wem braucht man jetzt ein Angebot? Kann der Heizungsbauer eines erstellen oder brauch es da noch ein anderes Gewerk? (Elektro (KNX) oder Bohrung?)
Fleckenzwerg08.12.20 11:16
Für alles, was du in den Antrag rein kommt, sollte ein Angebot vorliegen, denke ich. In meinem Falle wäre das Sole-Wärmepumpe mit Leitungen bis zum HKV, Sondenbohrung, Kontrollierte-Wohnraumlüftung. Mein GU will den Antrag mit mir zusammen stellen. Hoffe das klappt auch mit den Angeboten. Eigentlich beauftragt er damit den Heizi etc. aber ich glaube er will es erstmal so drehen, dass die Angebote für den Antrag von ihm selbst kommen. Kann das klappen?
Mateo8408.12.20 11:20
für eine Solewärmepumpe, würde es ja als nebenkosten, wenn überhaupt, nur die kosten für KErnbohrungen der Kontrollierte-Wohnraumlüftung in Frage kommen?
Soll/muss man die wirklich aus dem Angebot extrahieren?
Verstehe hier den Sinn nicht so wirklich, da das Angebot ja z.B. für die Kontrollierte-Wohnraumlüftung komplett ist und es später doch nur für Wirrwarr sorgt, gefördert wird am Ende doch sowieso der Gesamtbetrag oder stehe ich auf dem Schlauch?
Mateo8408.12.20 11:28
leider hab ich schon eine Abmahnung wegen posten von links... also zu dem Thema Bohrung, das schon etwas aufwändiger...

Grundsätzlich wird dir eine Bohrfirma kein Angebot ausstellen, solange es nicht weiß wie der KW Leistungsbereich der Wärmepumpe ist. Erst dann können Sie Anhand einer Geo-Datenbank und der Afdress/Flurstück bestimmen wieviele/wie tiefe die Bohrungen sein müssen.
Ich habe dafür halt von Anfang an den weg über den Enmergieberater gewählt -> Wärmeschutznachweis -> Heizlastberechnung -> Heizi besprochen welche Pumpe wir nehmen -> Bohrfirma mit den Infos ein Angebot erstellen lassen..

Wichtig ist, die Firm MUSS im im "BWP" Verband sein, den nur DANN ist die Bohrung auch Förderfähig. auf der "BWP" Seite findest du eine Auflistungen von Firmen die Mitglied sind...
Tolentino08.12.20 11:35
Achtung Meinung:
Auf der Seite der BAFA steht:
Für die Antragstellung sollten Ihnen Kostenvoranschläge für die Leistungen, die gefördert werden sollen, vorliegen. Die Summe der von Ihnen im Antrag angegebenen Kosten ist Grundlage für unsere Zuwendungsentscheidung. Sie kann im späteren Verlauf nicht nach oben korrigiert werden.

Sollte interpretiere ich nicht als müssen.
Es ist also mehr eine Empfehlung, dass du die Kosten auf Basis von KVAs angeben sollst.

Bei der Liste der notwendigen Dokumente (Nachweise) steht nämlich nichts von Angeboten sondern:
- Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben (Formular, dass mit dem Zuwendungsbescheid zugestellt wird)
- Rechnungsunterlagen des Wärmeerzeugers bzw. Bestätigung des Bauträgers
- Fachunternehmererklärung
Bei der Errichtung von Sole/Wasser-Wärmepumpen mit Erdsondenbohrung sind zusätzlich einzureichen:
- Bohrzertifikat
- Verschuldensunabhängige Versicherung

Und dann kommt der Killersatz:
Das BAFA behält sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Unterlagen nachzufordern.

Welche dies sein könnten - Keine Angabe...

Aber ich gehe davon aus, dass die sich einfach anhand der realen Kosten orientieren und fertig ist. Die haben gar keine Zeit alles zu überprüfen. Außer natürlich für eine Einzelne Wärmepumpe werden die 50 TEUR genau ausgereizt und die Rechnung hat nur einen Posten...
DASI9008.12.20 11:53
Tolentino schrieb:

Achtung Meinung:
Auf der Seite der BAFA steht:

Sollte interpretiere ich nicht als müssen.
Es ist also mehr eine Empfehlung, dass du die Kosten auf Basis von KVAs angeben sollst.

Bei der Liste der notwendigen Dokumente (Nachweise) steht nämlich nichts von Angeboten sondern:
- Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben (Formular, dass mit dem Zuwendungsbescheid zugestellt wird)
- Rechnungsunterlagen des Wärmeerzeugers bzw. Bestätigung des Bauträgers
- Fachunternehmererklärung
Bei der Errichtung von Sole/Wasser-Wärmepumpen mit Erdsondenbohrung sind zusätzlich einzureichen:
- Bohrzertifikat
- Verschuldensunabhängige Versicherung

Und dann kommt der Killersatz:
Das BAFA behält sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Unterlagen nachzufordern.

Welche dies sein könnten - Keine Angabe...

Aber ich gehe davon aus, dass die sich einfach anhand der realen Kosten orientieren und fertig ist. Die haben gar keine Zeit alles zu überprüfen. Außer natürlich für eine Einzelne Wärmepumpe werden die 50 TEUR genau ausgereizt und die Rechnung hat nur einen Posten...

Das lese ich mir glaube ich auch nochmal durch. Also du meinst, dass es u.U. möglich ist die Kosten qualifiziert und vielleicht eher konservativ mit Energieberater und Architekt zu schätzen um diese dann anzugeben ohne Angebot? Das Geld wird doch sowieso erst nach Einsendung und Prüfung der eigentlichen Rechnung ausgezahlt? Also das man einfach Proforma den Antragsprozess startet um sich die Teilnahme zu sichern. Wenn es nicht klappt, klappt es halt nicht. Besser aber als es gar nicht versucht zu haben...?
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