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ᐅ Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.


Erstellt am: 06.12.20 12:14

I
Isokrates
06.12.20 14:56
Wie ich das verstanden habe muss man sich ab kommenden Jahr für Zuschuss oder Kredit entscheiden. Es wird nicht mehr beides geben wie aktuell mit BAFA und KfW Darlehen.

Neu sind ja die NH Boni. Da habe ich aber noch keine näheren Informationen gefunden, was genau man hierfür erreichen muss und wie viele es gibt.

Denke aber insgesamt ist man aktuell mit BAFA und KfW Darlehen deutlich besser dran, soweit man kein KfW 40 plus baut.
R
rdwlnts
06.12.20 15:02
Wobei es eine Förderung von Wärmepumpen, Smarthome, Anlagentechnik etc schon noch geben soll. Das ist doch in den 25% bzw 27,5% von 150k€ noch nicht enthalten oder?

"Im Zuge der BEG EM werden ab dem 01.01.2021 folgende Einzelmaßnahmen mit folgenden Zuschüssen gefördert:
  • Maßnahmen an der Gebäudehülle (bspw. Dämmung Außenwände, Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern): 20 Prozent
  • Anlagentechnik (bspw. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung): 20 Prozent
  • Erneuerbare Energien für Heizungen (bspw. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen): 20 bis 45 Prozent
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (bspw. hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen): 20 Prozent
  • Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme: 50 Prozent"
I
Isokrates
06.12.20 15:11
rdwlnts schrieb:

"Im Zuge der BEG EM werden ab dem 01.01.2021 folgende Einzelmaßnahmen mit folgenden Zuschüssen gefördert:

Ja aber wenn du einen Zuschuss nach BEG EM beantragt hast, kannst du dann nicht mehr zur Kreditvariante wechseln.

Auszug von der Website:

"Ein direkter Wechsel für die Art der Förderung für eine Maßnahme innerhalb des laufenden Verfahrens ist nicht möglich.
Wenn Sie mit der Maßnahme noch nicht begonnen haben und die Antragsvoraussetzungen für die Kreditförderung durch das EBS-Programm 152 erfüllen, können Sie aber bei einem Verzicht auf den BAFA-Zuschuss einen neuen Antrag über ihre Hausbank bei der KfW im Programm 152 stellen."

Und nochmal in deutlich

"Nein, Antragsteller müssen sich zwischen einer BEG-Zuschussförderung über das BAFA und einem KfW-EBS-Kredit entscheiden. Beides darf nicht für dieselbe Maßnahme kombiniert werden.
Nach der derzeitigen Informationslage würde de ich also sagen, dass man sich zwischen Kredit und Zuschuss entscheiden muss."

Dafür gibt es ja aber bei der Kreditvariante diese NH Boni für sowas wie erneuerbare Heizenergien. Aber dazu finde ich bisher keine näheren Informationen.
M
Mateo84
06.12.20 15:11
BEG EM ist aber nicht für den Neubau, damit ist es nicht enthalten und man muss mit den 150K zurecht kommen für alles, so verstehe ich das.

wieso erst ab Mittenächsten Jahres? Ich hab das so verstanden, dass die KfW 153 zum 2.1.2021 greift und diese beinhaltet j auch die heizungsförderung übernimmt. Zumindestens für KFW 40+...?
Wo Handbohrmaschine das mitten im Jahr her ?
I
Isokrates
06.12.20 15:21
Mateo84 schrieb:

wieso erst ab Mittenächsten Jahres?

Bisher weiß man ja nur, dass man bis zum 01.07.2021 weiterhin bei BAFA oder über die KFW Programme die Förderung beantragen muss.
Zu den genauen Konditionen kann man ja aktuell nichts sagen.
Heißt ja lapidar vom Ministerium das die Fördersätze seit dem 01.01.2020 schon auf dem Niveau der zukünftigen BEG sind.

Angeblich sollen ja jetzt im Dezember noch nähere Informationen zu der künftigen Förderung kommen.
R
rdwlnts
06.12.20 15:22
Aus den aktuellen Entwürfen der Förderrichtlinien (Stand 24.11.2020) die am 30.11.2020 den Verbänden präsentiert wurden, ergeben sich folgende Fördersätze und Konditionen:



































































Zuschuss / Tilgungszuschuss für Effizienzhaus / Effizienzgebäude
Denkmal 100 85 70 55 40 40 +
Neubau Wohngebäude - - - - 15 % 20 % 25 %
Neubau Nichtwohngebäude - - - - 15 % 20 % -
Sanierung Wohngebäude 25 % 27,5 % 30 % 35 % 40 % 45 % -
Sanierung Nichtwohngebäude 25 % 27,5 % - 35 % 40 % 45 % -



Sofern ein EE- oder NH-Paket umgesetzt wird, erhöhen sich alle Fördersätze (außer Effizienzhaus 40+) einmalig um 2,5 Prozentpunkte bei Neubauten und um 5 Prozentpunkte bei Sanierungen. Eine Kombination von EE- und NH-Paket ist nicht möglich. Der maximale Fördersatz beträgt daher 50 % für eine Sanierung zum Effizienzhaus/-geböude 40 mit EE-Paket.

Die Höhe der förderfähigen Kosten beträgt bei Wohngebäuden bis zu 120.000 € je Wohneinheit, beim Effizienzhaus 40+ und bei der Nutzung von EE- oder NH-Paket bis zu 150.000 € je Wohneinheit.
Bei Nichtwohngebäuden beträgt die Höhe der förderfähigen Kosten bis zu 2.000 € je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal jedoch 30 Mio. € pro Zusage/Zuwendungsbescheid und Kalenderjahr.
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