ᐅ Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.
Erstellt am: 06.12.20 12:14
Fleckenzwerg11.12.20 09:06
Da die BAFA ja nur sehen will, dass sich die beantragte Förderhöhe mit einem vorliegenden Angebot deckt und ansonsten keinerlei Anforderungen formuliert, würde ich sagen, dass man auch einfach eine x-beliebige WP aus der Förderliste nehmen kann. Natürlich hängt die Jahresarbeitszahl vom konkreten Gebäude ab; aber das können die bei der BAFA doch eh nicht nachvollziehen. Dafür müssten sie ja auch Baupläne etc. einfordern und sogar selbst nochmal nachrechnen. Insofern würde ein "schnell rausgehauenes" Angebot reichen und ich sehe keinen Grund weshalb die BAFA den Antrag ablehnen sollte, wenn sie dann nach einem solchen Angebot fragt und vorgelegt bekommt.
DaSch1711.12.20 11:41
Kleines Update:
Vaillant bietet ja über die Sunshine GmbH einen sogenannten FördergeldService an. Wir haben diesen zur Antragstellung genutzt.
Die machen es wohl immer so, dass sie die Förderung für 50.000 EUR beantragen. Ich vermute mal, dass die BAfA wohl keine Angebote nachfordert, sonst würden die das ja so nicht machen.
Im Worst-Case würde bei Nachreichung des Angebotes dann wohl die Fördersumme einfach nach unten korrigiert (sofern Angebot < Kosten im Antrag).
So sichert man sich die maximal mögliche Förderung. Bewilligt wird dann ja der maximal mögliche Förderbetrag von 17.500 EUR.
Vaillant bietet ja über die Sunshine GmbH einen sogenannten FördergeldService an. Wir haben diesen zur Antragstellung genutzt.
Die machen es wohl immer so, dass sie die Förderung für 50.000 EUR beantragen. Ich vermute mal, dass die BAfA wohl keine Angebote nachfordert, sonst würden die das ja so nicht machen.
Im Worst-Case würde bei Nachreichung des Angebotes dann wohl die Fördersumme einfach nach unten korrigiert (sofern Angebot < Kosten im Antrag).
So sichert man sich die maximal mögliche Förderung. Bewilligt wird dann ja der maximal mögliche Förderbetrag von 17.500 EUR.
Isokrates11.12.20 12:58
DaSch17 schrieb:
Die machen es wohl immer so, dass sie die Förderung für 50.000 EUR beantragen. Ich vermute mal, dass die BAfA wohl keine Angebote nachfordert, sonst würden die das ja so nicht machen.Kann ich so, zumindest in meinem Fall über den Förderservice, nicht bestätigen.
Bei mir wurden die voraussichtlichen tatsächlichen Kosten beantragt.
Allerdings kann man wahrscheinlich beim Förderservice zwei Fallvarianten unterscheiden.
A. Beauftragung durch einen Heizungsfachbetrieb
Zwischenschaltung eines Fachbetriebs, welcher auch den Fördergeldservice beauftragt.
B. Direkte Beauftragung.
Zu B kann ich nichts sagen, da bei mir Variante A zutrifft.
Welche Variante jetzt bei dir zugetroffen hat, weiß ich natürlich nicht.
Insofern es aber auch Var. A war, kann der Heizungsfachbetrieb ja dem Förderservice ein Angebot von 50.000 € genannt haben oder der Installateur gibt das immer so an.
Fände es nur eine interessante Herangehensweise, wenn der Förderservice von sich aus immer 50.000 € eintragen würde, da sie ja selbst kein Angebot an den Kunden dann im Nachhinein schreiben können, wenn es das BAFA eben doch anfordert.
Die Möglichkeit der Anforderung wird ja transparent kommuniziert.
lin0r8711.12.20 14:52
Auszahlungsbescheid erhalten !
Die Heizungsanlage wurde angenommen, jedoch die ganze Smart Home Geschichte nicht.
Grund ist: Anhand des Merkblattes ist dies nicht förderfähig
Ich denke mal, das mein Bussystem (KNX) definitiv unter förderfähig fällt.
Einspruch mit jeglichen Begründungen und Beispielen, Anleitungen etc. wurde heute versandt.
bin gespannt
Die Heizungsanlage wurde angenommen, jedoch die ganze Smart Home Geschichte nicht.
Grund ist: Anhand des Merkblattes ist dies nicht förderfähig
Ich denke mal, das mein Bussystem (KNX) definitiv unter förderfähig fällt.
Einspruch mit jeglichen Begründungen und Beispielen, Anleitungen etc. wurde heute versandt.
bin gespannt
DaSch1711.12.20 14:52
Isokrates schrieb:
Kann ich so, zumindest in meinem Fall über den Förderservice, nicht bestätigen.
Bei mir wurden die voraussichtlichen tatsächlichen Kosten beantragt.
Allerdings kann man wahrscheinlich beim Förderservice zwei Fallvarianten unterscheiden.
A. Beauftragung durch einen Heizungsfachbetrieb
Zwischenschaltung eines Fachbetriebs, welcher auch den Fördergeldservice beauftragt.
B. Direkte Beauftragung.
Zu B kann ich nichts sagen, da bei mir Variante A zutrifft.
Welche Variante jetzt bei dir zugetroffen hat, weiß ich natürlich nicht.
Insofern es aber auch Var. A war, kann der Heizungsfachbetrieb ja dem Förderservice ein Angebot von 50.000 € genannt haben oder der Installateur gibt das immer so an.
Fände es nur eine interessante Herangehensweise, wenn der Förderservice von sich aus immer 50.000 € eintragen würde, da sie ja selbst kein Angebot an den Kunden dann im Nachhinein schreiben können, wenn es das BAFA eben doch anfordert.
Die Möglichkeit der Anforderung wird ja transparent kommuniziert.Ebenfalls Variante A.
So hat es mir unser HB eben am Telefon gesagt als ich ihn fragte, ob nun alle Kosten im Angebot (bspw. auch Außenfundament) enthalten sind, da die Förderung sich daran bemisst und nachträglich nicht erhöht wird. Vielleicht erhöht er ja auch noch die Angebotssumme für den BAfA-Antrag.
erazorlll11.12.20 15:23
Es wurde jetzt hier bereits viel diskutiert zu der Variante Beantragung KfW Kredit im nächsten Jahr.
Weiß jemand wie es sich anders herum verhält? Wir haben dieses Jahr einen KfW Kredit 153 für KfW55 beantragt und abgeschlossen. Jetzt verzögert sich leider aktuell die Baugenehmigung, daher auch noch kein Sanitärbetrieb ausgewählt. Kann ich nächstes Jahr noch die BAFA Förderung (oder unter dem neuen Namen) beantragen oder sollte ich das in dem Fall dieses Jahr noch machen?
//edit: ich glaube ich habe die Antwort gefunden, geht wohl nicht:
"Nein, mit einer Bestätigung zum Antrag (BZA), die aus dem Online-Prüftool der KfW in 2020 erstellt wurde, können Sie beim BAFA im Jahr 2021 keinen Antrag stellen. "
Weiß jemand wie es sich anders herum verhält? Wir haben dieses Jahr einen KfW Kredit 153 für KfW55 beantragt und abgeschlossen. Jetzt verzögert sich leider aktuell die Baugenehmigung, daher auch noch kein Sanitärbetrieb ausgewählt. Kann ich nächstes Jahr noch die BAFA Förderung (oder unter dem neuen Namen) beantragen oder sollte ich das in dem Fall dieses Jahr noch machen?
//edit: ich glaube ich habe die Antwort gefunden, geht wohl nicht:
"Nein, mit einer Bestätigung zum Antrag (BZA), die aus dem Online-Prüftool der KfW in 2020 erstellt wurde, können Sie beim BAFA im Jahr 2021 keinen Antrag stellen. "
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