ᐅ Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.
Erstellt am: 06.12.20 12:14
grandmasterO13.12.20 13:25
Nein, bei mir gehts mit dem Bau erst ab 05.2021 los und ich weiss noch nicht wie ich die Vernetzung umsätze. Die Rollläden laufen erstmal über Funk und die Heizung ist von alleine schon vernetzt.
Alles andere wird beim Baugesprächmit dem GU im neuen Jahr geklärt
Alles andere wird beim Baugesprächmit dem GU im neuen Jahr geklärt
Mateo8413.12.20 13:29
Bei mir im Juni und ich will KNX mit rein nehmen.
Interessant zu lesen, das deine Heizung schon vernetzt ist, du hast bestimmt auch eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit bei der BAFA angegeben, wie hat du diese regulatorische mit einander vernetzt?
Modbus oder was spezielleres?
lg
Interessant zu lesen, das deine Heizung schon vernetzt ist, du hast bestimmt auch eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit bei der BAFA angegeben, wie hat du diese regulatorische mit einander vernetzt?
Modbus oder was spezielleres?
lg
grandmasterO13.12.20 13:42
ja Kontrollierte-Wohnraumlüftung ist im Angebot mit drin, zum Rest kann ich leider nichts sagen, da ich davon keine Ahnung habe 🙂 Mein GU setzt Smarthome mit COQON um aber wie gesagt weiss ich noch nicht ob ich überhaupt sowas brauche oder mir einfach ne Steuerung für Rollläden (Somfy), Heizung und Alarmanlage reicht.
Fritsch13.12.20 14:24
Kann der Jahresarbeitszahl-Bericht auch vom GU unterschrieben werden oder muss das ein Heizungsbauer unterschreiben? Gibt es hier auch Leute, die die Jahresarbeitszahl-Berechnung ohne Unterschrift an den BAFA-Antrag angehängt haben und dieser trotzdem bewilligt wurde?
Und weiß jemand, ob ein nachträgliches Streichen der Lüftungsanlage nach Erstellung des BAFA-Antrags zu einem neuen Antrag (und damit wegen des Auslaufens zum 31.12. zur Ablehnung) führt oder ob der Einbau einer (anderen) Wärmepumpe ohne Lüftungsanlage nur im Verwendungsnachweis anzugeben ist und die Förderung trotzdem gewährt wird.
Auf der BAFA-Seite habe ich dazu nur folgendes gefunden:
"Sofern es sich um dasselbe Fördersegment handelt, ist es ausreichend, wenn im Rahmen des Verwendungsnachweises der Einbau der anderen förderfähigen Anlage nachgewiesen wird. Folglich muss in diesem Fall der gestellte Antrag nicht angepasst werden, da dies im Verwendungsnachweis geschieht. Es muss sich jedoch bei der neuen Anlage ebenfalls um eine förderfähige Anlage handeln.
Aber: Sofern die Entscheidung für eine andere förderfähige Anlage zu einer Erhöhung der bewilligten Fördersumme führen würde, muss der Antragsteller innerhalb der Widerspruchsfrist Widerspruch gegen den Zuwendungsbescheid einlegen und in diesem alle Änderungen mitteilen.
Sofern die Entscheidung für eine andere förderfähige Anlage zu einem Wechsel des Fördersegments führt, - z.B. Biomasseanlage statt Wärmepumpe - muss ein neuer Antrag gestellt werden. Dies gilt auch bei einem Wegfall eines regenerativen Wärmeerzeugers bei EE-Hybridheizungen (z.B. Solarthermie-Anlage und Wärmepumpe beantragt und nach
Zuwendungsbescheid soll nur noch Wärmepumpe realisiert werden) oder bei einem Wechsel des regenerativen Wärmeerzeugers bei Gas-Hybridheizungen (z.B. Gas-Brennwertheizung mit Wärmepumpe beantragt und nach Zuwendungsbescheid soll Gas-Brennwertheizung mit Solar realisiert werden)."
Handelt es sich somit um einen Wechsel des Fördersegments, wenn ich von Wärmepumpe+Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung auf nur Wärmepumpe wechsel?
Vielen Dank vorab für die Unterstützung.
Einen schönen Sonntag noch
Und weiß jemand, ob ein nachträgliches Streichen der Lüftungsanlage nach Erstellung des BAFA-Antrags zu einem neuen Antrag (und damit wegen des Auslaufens zum 31.12. zur Ablehnung) führt oder ob der Einbau einer (anderen) Wärmepumpe ohne Lüftungsanlage nur im Verwendungsnachweis anzugeben ist und die Förderung trotzdem gewährt wird.
Auf der BAFA-Seite habe ich dazu nur folgendes gefunden:
"Sofern es sich um dasselbe Fördersegment handelt, ist es ausreichend, wenn im Rahmen des Verwendungsnachweises der Einbau der anderen förderfähigen Anlage nachgewiesen wird. Folglich muss in diesem Fall der gestellte Antrag nicht angepasst werden, da dies im Verwendungsnachweis geschieht. Es muss sich jedoch bei der neuen Anlage ebenfalls um eine förderfähige Anlage handeln.
Aber: Sofern die Entscheidung für eine andere förderfähige Anlage zu einer Erhöhung der bewilligten Fördersumme führen würde, muss der Antragsteller innerhalb der Widerspruchsfrist Widerspruch gegen den Zuwendungsbescheid einlegen und in diesem alle Änderungen mitteilen.
Sofern die Entscheidung für eine andere förderfähige Anlage zu einem Wechsel des Fördersegments führt, - z.B. Biomasseanlage statt Wärmepumpe - muss ein neuer Antrag gestellt werden. Dies gilt auch bei einem Wegfall eines regenerativen Wärmeerzeugers bei EE-Hybridheizungen (z.B. Solarthermie-Anlage und Wärmepumpe beantragt und nach
Zuwendungsbescheid soll nur noch Wärmepumpe realisiert werden) oder bei einem Wechsel des regenerativen Wärmeerzeugers bei Gas-Hybridheizungen (z.B. Gas-Brennwertheizung mit Wärmepumpe beantragt und nach Zuwendungsbescheid soll Gas-Brennwertheizung mit Solar realisiert werden)."
Handelt es sich somit um einen Wechsel des Fördersegments, wenn ich von Wärmepumpe+Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung auf nur Wärmepumpe wechsel?
Vielen Dank vorab für die Unterstützung.
Einen schönen Sonntag noch
FoxMulder2413.12.20 20:13
grandmasterO schrieb:
Da muss man die Berechnung der Jahresarbeitzahl (Jahresarbeitszahl)hochladen.
Mein GU hat die Berechnung für mich gemacht und ich brauchte nur noch den Jahresarbeitszahl-Bericht + das Angebot des Heizungsbauers hochladen. So hat der Antrag keine 5 min gedauert.
Weiss jemand wie lange die Bearbeitung dauert? Hab vor einer 1h den Antrag eingereicht und auch schon die Eingansbestätigung + Vorgangsnummer erhalten , aber auf den Bescheid werde ich wohl noch ein paar Wochen warten müssen? oder gehts da um Monate?Bei mir hats 3 Monate gedauert. Hatte Ende Juli den Antrag gestellt. Eventuell dauert es derzeit sogar noch länger.FoxMulder2413.12.20 20:16
Fritsch schrieb:
Kann der Jahresarbeitszahl-Bericht auch vom GU unterschrieben werden oder muss das ein Heizungsbauer unterschreiben? Gibt es hier auch Leute, die die Jahresarbeitszahl-Berechnung ohne Unterschrift an den BAFA-Antrag angehängt haben und dieser trotzdem bewilligt wurde?
Und weiß jemand, ob ein nachträgliches Streichen der Lüftungsanlage nach Erstellung des BAFA-Antrags zu einem neuen Antrag (und damit wegen des Auslaufens zum 31.12. zur Ablehnung) führt oder ob der Einbau einer (anderen) Wärmepumpe ohne Lüftungsanlage nur im Verwendungsnachweis anzugeben ist und die Förderung trotzdem gewährt wird.
Auf der BAFA-Seite habe ich dazu nur folgendes gefunden:
"Sofern es sich um dasselbe Fördersegment handelt, ist es ausreichend, wenn im Rahmen des Verwendungsnachweises der Einbau der anderen förderfähigen Anlage nachgewiesen wird. Folglich muss in diesem Fall der gestellte Antrag nicht angepasst werden, da dies im Verwendungsnachweis geschieht. Es muss sich jedoch bei der neuen Anlage ebenfalls um eine förderfähige Anlage handeln.
Aber: Sofern die Entscheidung für eine andere förderfähige Anlage zu einer Erhöhung der bewilligten Fördersumme führen würde, muss der Antragsteller innerhalb der Widerspruchsfrist Widerspruch gegen den Zuwendungsbescheid einlegen und in diesem alle Änderungen mitteilen.
Sofern die Entscheidung für eine andere förderfähige Anlage zu einem Wechsel des Fördersegments führt, - z.B. Biomasseanlage statt Wärmepumpe - muss ein neuer Antrag gestellt werden. Dies gilt auch bei einem Wegfall eines regenerativen Wärmeerzeugers bei EE-Hybridheizungen (z.B. Solarthermie-Anlage und Wärmepumpe beantragt und nach
Zuwendungsbescheid soll nur noch Wärmepumpe realisiert werden) oder bei einem Wechsel des regenerativen Wärmeerzeugers bei Gas-Hybridheizungen (z.B. Gas-Brennwertheizung mit Wärmepumpe beantragt und nach Zuwendungsbescheid soll Gas-Brennwertheizung mit Solar realisiert werden)."
Handelt es sich somit um einen Wechsel des Fördersegments, wenn ich von Wärmepumpe+Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung auf nur Wärmepumpe wechsel?
Vielen Dank vorab für die Unterstützung.
Einen schönen Sonntag nochIch hab die Jahresarbeitszahl Berechnung von der Wolf Homepage genommen. Unterschrift war, laut GU, nicht nötig.
Der Antrag ging dann auch ohne Beanstandung durch.
Wir hatten auch nur vom GU eine informelle Schätzung wieviel es kosten wird. Kein schriftliches Angebot mit allen Posten.
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