ᐅ Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.
Erstellt am: 06.12.20 12:14
DASI9008.12.20 13:03
Ja, BUS-System ist vorhanden genauso wie Kontrollierte-Wohnraumlüftung. Die Frage nur welche Teile sind jetzt förderfähig? Sowohl vom KNX als auch der Kontrollierte-Wohnraumlüftung.
Mateo8408.12.20 13:44
alle Teile der KNX die mit der Heizung zu tun haben. Stichwort Beschattung -> Jalousien Aktoren, Binäraktoren für Read-Kontakte der Fenster, Glass Taster(mit Temperaturfühler) Wetterstation, Visualisierung (Panel) und dazu meist auch noch Gira X1 z.B..
Bei Präsenzmeldern bin ich mir nicht sicher, also schon ne Menge.
für die Wärmepumpe und Kontrollierte-Wohnraumlüftung gibt es ja auch KNX Schnittstellengeräte, damit ist alles erfüllt und duie kannst du natürlich auch angeben.
Bei Präsenzmeldern bin ich mir nicht sicher, also schon ne Menge.
für die Wärmepumpe und Kontrollierte-Wohnraumlüftung gibt es ja auch KNX Schnittstellengeräte, damit ist alles erfüllt und duie kannst du natürlich auch angeben.
Fleckenzwerg08.12.20 14:18
Es sei erwähnt, dass man nicht zwangsläufig KNX braucht, um Wärmepumpe und Kontrollierte-Wohnraumlüftung verschiedener Hersteller zu kombinieren. Es reicht hier auch eine irgendwie geartete Steuerung, die beide Geräte logisch verknüpfen kann. Ein Beispiel wäre ein Raspberry Pi, der entweder über LAN mit den Geräten verbunden ist oder eine GPIO-Schnittstelle mit den SG-Ready-Anschluss verbunden ist.
Apolyxo09.12.20 12:08
Wir haben ein ähnliches Problem. Wir stehen kurz vor der Unterschrift zum Hausvertrag - haben also noch keine Heizlastberechnung oder ähnliches.
Kann mein GU trotzdem einfach mal auf Verdacht ein Angebot einholen, dass die BAFA dann akzeptieren muss? Knackpunkt ist doch ohne Heizlast die Jahresarbeitszahl-Berechnung? Oder ist das kein Problem.
Kann mein GU trotzdem einfach mal auf Verdacht ein Angebot einholen, dass die BAFA dann akzeptieren muss? Knackpunkt ist doch ohne Heizlast die Jahresarbeitszahl-Berechnung? Oder ist das kein Problem.
RotorMotor09.12.20 20:08
Apolyxo schrieb:
Kann mein GU trotzdem einfach mal auf Verdacht ein Angebot einholen, dass die BAFA dann akzeptieren muss? Knackpunkt ist doch ohne Heizlast die Jahresarbeitszahl-Berechnung? Oder ist das kein Problem.Wo muss man denn die Heizlast angeben/berechnen?Jahresarbeitszahl Rechner findet man im Internet.
Apolyxo09.12.20 21:43
RotorMotor schrieb:
Wo muss man denn die Heizlast angeben/berechnen?
Jahresarbeitszahl Rechner findet man im Internet.Vorlauf-Rücklauf-Temperatur hängt doch davon ab und damit die Jahresarbeitszahl? Oder einfach 30°-23° nehmen? (KfW 40+ Haus).
Ein Angebot brauche ich dann aber nach den BAFA-Regeln ja trotzdem.
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