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ᐅ Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.


Erstellt am: 06.12.20 12:14

Tomtom217.12.20 17:08
kurze Frage, wenn man ein Angebot von Firma A erhalten hat, hiermit den Antrag bei der Bafa gestellt hat und Firma A dann abspringt, insolvent geht etc, kann man trotzdem problemlos mit Firma B die Anlage installieren? oder geht dies dann wiederum nicht mehr?

WIe ist das, wenn Firma B dann eine andere Anlage einbaut. Bekommt man trotzdem die beantragte Förderung? (ja wenn die Kosten steigen hat man Pech gehabt, aber wenn diese ungefähr gleich bleiben?) Danke!
DaSch1717.12.20 17:43
Tomtom2 schrieb:

kurze Frage, wenn man ein Angebot von Firma A erhalten hat, hiermit den Antrag bei der Bafa gestellt hat und Firma A dann abspringt, insolvent geht etc, kann man trotzdem problemlos mit Firma B die Anlage installieren? oder geht dies dann wiederum nicht mehr?

WIe ist das, wenn Firma B dann eine andere Anlage einbaut. Bekommt man trotzdem die beantragte Förderung? (ja wenn die Kosten steigen hat man Pech gehabt, aber wenn diese ungefähr gleich bleiben?) Danke!

Ja. Wechsel des Heizungsbauers (aus welchen Grund auch immer) ist kein Problem.
DaSch1718.12.20 00:35
netuser schrieb:

Wir haben die gleiche Kombi bestellt und ich freue mich schon auf den späteren Erfahrungsaustausch hinsichtlich der Einstellungs- und Optimierungsmöglichkeiten der Anlage 😉

Wie hoch sind denn eure förderfähigen Investitionskosten und die dazugehörigen Nebenkosten?

Wir kommen auf 28,3 TEUR inkl. 19 % MwSt. + Nebenkosten (für Fundament). Die Nebenkosten sind noch nicht beziffert.
Baranej18.12.20 08:29
Bei uns gleiche Kombi und wir haben 33k angegeben bei 163m2 (laut GU wird es wohl etwas weniger, aber beim Antrag macht es ja nur Sinn höher anzusetzen).

Wird man nächstes Jahr den Bewilligungszeitraum wohl noch verlängern können, falls der Heizi nicht fertig wird?
DaSch1718.12.20 08:52
Baranej schrieb:

Bei uns gleiche Kombi und wir haben 33k angegeben bei 163m2 (laut GU wird es wohl etwas weniger, aber beim Antrag macht es ja nur Sinn höher anzusetzen).

Wird man nächstes Jahr den Bewilligungszeitraum wohl noch verlängern können, falls der Heizi nicht fertig wird?

Dann sind wir mit unseren 192 qm und rund 28k deutlich geringer. Denke das werde ich dann auch noch hochsetzen.

Fertigstellung muss 6 Monate nach Zugang Förderbescheid erfolgen. Man kann auch noch formlos eine Verlängerung um weitere 12 Monate beantragen (muss man aber unbedingt machen). Denke mit 1,5 Jahren kommt man ja dann klar.

Mich macht allerdings diese Aussage der BAfA stutzig:

„[...]Die geplanten Maßnahmen muss auf eigenes finanzielles Risiko innerhalb von 6 Monaten realisiert werden.Das bedeutet, dass die Registrierung im Jahr 2020 erfolgt sein muss. Die Arbeiten können noch bis zum 30.06.21 ausgeführt werden. Der Verwendungsnachweis muss ebenfalls spätestens bis zum 30.06.21 eingereicht werden. [...]“

Heißt das die übliche Verlängerung über Die 6 Monate hinaus ist nun nicht mehr möglich?
Isokrates18.12.20 09:11
DaSch17 schrieb:

Fertigstellung muss 6 Monate nach Zugang Förderbescheid erfolgen.

Hier hast du glaube ich etwas falsch verstanden.
Die Anlage muss nur innerhalb des Bewilligungszeitraums in Betrieb genommen werden. Der Bewilligungszeitraums umfasst grundsätzlich 12 Monate ab Bekanntgabe des Förderbescheids, kann aber auf Antrag um weitere 12 Monate verlängert werden.

Der Verwendungsnachweis muss dann wiederum innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums hochgeladen werden (inklusive der anderen notwendigen Unterlagen).

DaSch17 schrieb:

Der Verwendungsnachweis muss ebenfalls spätestens bis zum 30.06.21 eingereicht werden
Darf ich fragen, wo du das auf der Website gefunden hast?
Das würde in der Tat den Plänen zuwider laufen, dass man jetzt noch einen Antrag stellt, wenn man irgendwann in 2021 baut.
bafaantragnebenkostenverwendungsnachweis