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ᐅ Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.


Erstellt am: 06.12.20 12:14

schulan17.02.21 18:04
Ja, Werkvertrag bereits unterschrieben aber KfW noch nicht beantragt. D.h. also zusammenfassend wie Baranej geschrieben hat KfW (alte) noch bis Juni beantragen. Korrekt?
Baranej17.02.21 18:06
Ich zitiere von der KFW Seite für die Regelung ab 01.07.21:
"Wichtig: Reihenfolge beachten!
Sie stellen Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder Kaufvertrag abschließen. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen"

Kommt halt jetzt drauf an was für ein Vertrag konkret abgeschlossen wurde.
schulan17.02.21 18:12
Baranej schrieb:

Kommt halt jetzt drauf an was für ein Vertrag konkret abgeschlossen wurde.
Ein "normaler" GU Werkvertrag für ein Holzhaus. Würde ich also nicht mehr in der Kategorie Planungs- und Beratungsleistungen sehen.
Baranej17.02.21 18:22
schulan schrieb:

Ein "normaler" GU Werkvertrag für ein Holzhaus. Würde ich also nicht mehr in der Kategorie Planungs- und Beratungsleistungen sehen.

Ich ebenfalls nicht. Kann gerne korrigiert werden, aber ich persönlich denke ein Abschluss der neuen KFW Konditionen sollte so nicht möglich sein.

Daher bis Ende Juni die jetzigen Konditionen abschließen oder eben auf KFW Förderungen verzichten.
WilderSueden17.02.21 19:11
schulan schrieb:

Ja, Werkvertrag bereits unterschrieben aber KfW noch nicht beantragt. D.h. also zusammenfassend wie Baranej geschrieben hat KfW (alte) noch bis Juni beantragen. Korrekt?
Empfiehlt sich vermutlich. Unbedingt auf das Thema Bereitstellungszins achten, je nachdem wann bei euch der erste Bagger rollen soll. Entweder längere Zinszeit reinverhandeln oder in den sauren Apfel beissen und die Bereitstellungszinsen zahlen. Muss man im Einzelfall ausrechnen was günstiger wird.
Stephan—26.04.21 16:44
Nochmal per Telefon bei der KfW nachgefragt, da mein Energieberater die Antwort nicht parat hatte.

Bafa bis 31.12.2020 gestellt und Zusage erhalten ist nur kombinierbar mit KFW55 bis 30.06.2021 also 35% von 50t€ + 18t€ von 120t€ -> ca. 36t€ Ab 01.07.2021 nur 17,5% von 150t€. ->26t€

Solewärmepumpe lohnt sich absolut also nur besser mit KFW bis 30.06.2021
werkvertragantragberatungsleistungenkfw