ᐅ Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.
Erstellt am: 06.12.20 12:14
Apolyxo07.06.23 15:19
Stephan— schrieb:
Jahresarbeitszahl Nachweis nach VDI 4650Der ist doch schnell berechnet. BWP Jahresarbeitszahl Rechner und los geht's...
Stephan—13.02.24 06:34
Nochmal altes Thema hervorgeholt.
Hat irgendjemand nach 1 Jahr Betrieb der Anlage, sich eine reale Jahresarbeitszahl durch den Heizungsbauer geben lassen und diese bei der Bafa eingereicht?
Ich denke mal gelesen zu haben, dass sie solch Nachweis nach einem Jahr haben wollen. (Finde es in der Fülle der Merkblätter aber nicht mehr)
Danke im voraus!
Hat irgendjemand nach 1 Jahr Betrieb der Anlage, sich eine reale Jahresarbeitszahl durch den Heizungsbauer geben lassen und diese bei der Bafa eingereicht?
Ich denke mal gelesen zu haben, dass sie solch Nachweis nach einem Jahr haben wollen. (Finde es in der Fülle der Merkblätter aber nicht mehr)
Danke im voraus!
Mateo8413.02.24 07:36
Jo steht da so drin, aber mein heizungsbauer kam nicht auf mich zu und bafa meldet sich auch nicht also warte ich ob was kommt und dann kriegt mein Installateur das Schreiben.
moHouse14.02.24 21:22
Mateo84 schrieb:
Jo steht da so drin, aber mein Heizungsbauer kam nicht auf mich zu und bafa meldet sich auch nicht also warte ich ob was kommt und dann kriegt mein Installateur das Schreiben.Meiner Meinung nach steht das so nicht drin. Bei den Fördervoraussetzungen steht, dass man eine Qualitätskontrolle nach 1 Jahr Betrieb mit dem Sanitär vertraglich vereinbaren muss.
Das Ganze wird dann bei der Antragstellung über die Fachunternehmererklärung (Punkt 7) abgeprüft. Dort muss der Sanitär bestätigen, dass die vertragliche Vereinbarung besteht.
Ich konnte auch damals schon nichts finden, wo konkrete Ergebnisse aus dieser 1 Jahres Prüfung erwartet wurden.
Auch in den Nebenbestimmungen zum Förderbescheid steht nichts davon.
Also wird da nichts mehr kommen.
Davon unberührt bleibt natürlich, dass man alle Unterlagen 7 (?) Jahre lang aufbewahren muss, weil das BAFA in dieser Zeit Nachprüfungen machen kann.
Fuchur14.02.24 21:30
moHouse schrieb:
Meiner Meinung nach steht das so nicht drin. Bei den Fördervoraussetzungen steht, dass man eine Qualitätskontrolle nach 1 Jahr Betrieb mit dem Sanitär vertraglich vereinbaren muss.Genau so ist das. Es muss eine Wartung nach 1 Jahr erfolgen. Dabei muss nichts gemessen oder nachgewiesen werden.Ähnliche Themen