ᐅ Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.
Erstellt am: 06.12.20 12:14
DaSch1707.12.20 09:42
Mateo84 schrieb:
2 Fragen hätte ich noch?
1. Ich habe noch kein Angebot vom Heizungsbauer, das wird dringend benötigt oder wie kann man das handhaben?
2. Wo kann man die Flurstücksnummer Eintragen? Im Formular gibt es nur folgende möglichkeit:

Straßenname ist vorhanden, aber keine Nummer. Trage ich als Nummer dann einfach das Flurstück ein ? z.B. 98/16 ?Zu 1. Angebot muss zwangsläufig mit dabei. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt. Es muss hinterher nicht die Heizungsanlage aus dem Angebot verbaut werden, d. h. die finale Rechnung darf vom Angebot abweichen (die angebotene und die verbaute Heizung müssen jedoch beide förderfähig sein).
Zu 2. Das weiß ich leider nicht. Ich habe beim Vaillant Fördergeld-Service einfach die Bezeichnung des Neubaugebietes (Straße gibt es noch nicht) und die Flurstücksnummer angegeben. Ggf. würde ich mal beim BAfA nachfragen.
DASI90 schrieb:
Wie läuft ein Bafa Antrag ab, wenn man noch keine Ausschreibung durchgeführt hat? Ich muss ja irgendwelche Kosten angeben? Oder können die Kosten nach Antragstellung noch berichtigt werden?S. o. Die finale Rechnung darf komplett vom mit Antrag eingereichten Angebot abweichen. Wichtig ist jedoch, dass beide Heizungsanlagen (aus Angebot und finaler Rechnung) die Förderkriterien erfüllen.
DaSch1707.12.20 09:44
Baranej schrieb:
Wie läuft es eigentlich beim Antrag ab für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe + Kontrollierte-Wohnraumlüftung? Läuft das gemeinsam über den Antrag für die Luft-Wasser-Wärmepumpe? Wo gibt man denn dann überhaupt die konkrete Kontrollierte-Wohnraumlüftung an?Lies Dir mal meinen Thread durch: https://www.hausbau-forum.de/threads/planung-heiz-und-lueftungstechnik-kfw-40-plus-efh.36634/
hat da wertvolle Tipps gegeben.
Angebote für Luft-Wasser-Wärmepumpe + Kontrollierte-Wohnraumlüftung müssen dann zusammen mit dem Antrag eingereicht werden.
Mateo8407.12.20 09:57
okay, aber im Antrag stehen die Anlagekosten und die Nebenkosten, die per Hand auszufüllen sind.
Wie sind dies Auszufüllen?
Mein Heizungsbauer wollte mir nun grob eine Zahl (Weil jahresende) nennen und das konkrete Angebot dann im Januar schicken, das geht also nicht?
zum Thema Tiefenbohrung: Angebot vorhanden, aber den Nachweis zur Versicherung, kann ich erst erbringen wenn es losgeht, wie soll man damit umgehen?
Laut Antrag ist diese mit Antragstellung einzureichen?
Wenn die Heizung abweichen darf, verstehe ich auch nicht, warum man dort den exakten typen angeben muss bzw. die Jahresarbeitszahl das kann sich ja alles noch ändern somit?
lg
Wie sind dies Auszufüllen?
Mein Heizungsbauer wollte mir nun grob eine Zahl (Weil jahresende) nennen und das konkrete Angebot dann im Januar schicken, das geht also nicht?
zum Thema Tiefenbohrung: Angebot vorhanden, aber den Nachweis zur Versicherung, kann ich erst erbringen wenn es losgeht, wie soll man damit umgehen?
Laut Antrag ist diese mit Antragstellung einzureichen?
Wenn die Heizung abweichen darf, verstehe ich auch nicht, warum man dort den exakten typen angeben muss bzw. die Jahresarbeitszahl das kann sich ja alles noch ändern somit?
lg
DASI9007.12.20 09:57
DaSch17 schrieb:
Zu 1. Angebot muss zwangsläufig mit dabei. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt. Es muss hinterher nicht die Heizungsanlage aus dem Angebot verbaut werden, d. h. die finale Rechnung darf vom Angebot abweichen (die angebotene und die verbaute Heizung müssen jedoch beide förderfähig sein).
Zu 2. Das weiß ich leider nicht. Ich habe beim Vaillant Fördergeld-Service einfach die Bezeichnung des Neubaugebietes (Straße gibt es noch nicht) und die Flurstücksnummer angegeben. Ggf. würde ich mal beim BAfA nachfragen.
S. o. Die finale Rechnung darf komplett vom mit Antrag eingereichten Angebot abweichen. Wichtig ist jedoch, dass beide Heizungsanlagen (aus Angebot und finaler Rechnung) die Förderkriterien erfüllen.Aber konkrete Angebote brauche ich dann? Von welchen Gewerken denn alles?
Isokrates07.12.20 10:35
DaSch17 schrieb:
S. o. Die finale Rechnung darf komplett vom mit Antrag eingereichten Angebot abweichen.Ergänzend hierzu noch:
Die Förderhöhe kann im späteren Verlauf nicht nach oben korrigiert werden.
Wenn also die tatsächliche Rechnung dann höher ist als die beantragte, bekommt man nur die beantragte Summe.
Martial.white07.12.20 10:47
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