ᐅ Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.
Erstellt am: 06.12.20 12:14
Isokrates08.12.20 10:22
DaSch17 schrieb:
Weiß jemand um wieviel Monate die Frist dann verlängert wird? Hab im Merkblatt leider nichts dazu gefunden... :/Steht auf der Homepage der BAFA:
"Sofern erforderlich, kann der Bewilligungszeitraum einmalig um weitere 12 Monate verlängert werden. Der formlose schriftliche Antrag auf Verlängerung muss innerhalb des im Zuwendungsbescheides festgesetzten Bewilligungszeitraumes gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine weitere Verlängerung ausgeschlossen."
Isokrates08.12.20 10:30
DASI90 schrieb:
Neubauten nicht mehr gefördert werden sollen?Lässt sich aus den "Einzelmaßnahmen" rauslesen.
So interpretieren das auch viele Energieberatungsseiten.
Für einen Neubau soll BEG EM deshalb wohl nicht gelten.
nordanney08.12.20 10:36
Ihr diskutiert ganz viel über BEG EM = EM = Einzelmaßnahmen.
Ab Mitte 2021 steht dann übrigens das BEG WG = Neubau auf der Agenda. Dann als Zuschuss- oder Kreditvariante. Dann auch die Wärmepumpe.
In der Variante EM beim Neubau ganz klar nicht mehr als Einzelmaßnahme.
Ab Mitte 2021 steht dann übrigens das BEG WG = Neubau auf der Agenda. Dann als Zuschuss- oder Kreditvariante. Dann auch die Wärmepumpe.
In der Variante EM beim Neubau ganz klar nicht mehr als Einzelmaßnahme.
DASI9008.12.20 10:45
: Danke für den Zwischenruf von dir. Was heißt das jetzt deiner Meinung praktisch für die Neubauten. Kriege ich nächstes Jahr noch eine entsprechende Förderung von 35 % für eine eigentlich förderfähige Heizungsanlage? Nur aus einem anderen Topf? Oder fällt die deiner Meinung und Info nach komplett flach?
nordanney08.12.20 10:52
DASI90 schrieb:
Was heißt das jetzt deiner Meinung praktisch für die Neubauten. Kriege ich nächstes Jahr noch eine entsprechende Förderung von 35 % für eine eigentlich förderfähige Heizungsanlage? Nur aus einem anderen Topf? Oder fällt die deiner Meinung und Info nach komplett flach?Klare Antwort: Nein, Du bekommst keine Einzelförderung beim Neubau. Ich gehe davon aus, dass die Heizung dann - genau wie alle anderen Kosten fürs Haus - im Rahmen einer Förderung für ein bestimmtes Energielevel gefördert wird. Also im Prinzip so, wie es schon heute bei KfW55 oder 40 oder 40+ der Fall ist. Nur dass dann die Heizung enthalten ist. Vielleicht mit erhöhten Tilgungszuschüssen, da es ja für die Heizung keinen eigenen Zuschuss mehr geben wird. Oder statt auf T€ 120 dann auf T€ 150 die Förderung.DaSch1708.12.20 11:00
und der KfW-Kreditzwang soll dann wohl auch entfallen. Bedeutet ich nehme entweder nur den Zuschuss oder das KfW-Darlehen inkl. Tilgungszuschuss
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