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ᐅ Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.


Erstellt am: 06.12.20 12:14

RotorMotor06.12.20 16:18
Wir wollten eigentlich schon losgelegt haben, aber es kamen einige Verzögerungen.
Wenn wir die Förderung jetzt nicht oder erst im Juni bekommen wäre das ja eine mittlere Katastrophe.

Kann nochmal jemand schreiben wo das mit dem Juni stand?

Macht es Sinn zu versuchen jetzt noch schnell einen Bafa antrag rauszuschicken um Anfang nächsten Jahres alle Optionen offen zu haben?
Mateo8406.12.20 16:29
Würd mich auch interessieren..

BaFa Antrag ist online schnell gestellt wenn die Angebote vorliegen. Die Frage ist nur ob du ihn nächstes Jahr noch zurückziehen darfst! 2019 Anträge konnte das nicht mehr tuen und mussten mir den deutlich schlechteren Konditionen aus 2019 leben!

das einzige was ich mich beim Bafa Formular frage ist, es wird eine Straße u d Hausnummer gefordert. Straße ist mit dem Lageplan vorhanden aber die Straßenbilder ja erst deutlich später oder wie macht man das ? Stellen dienliche sich da an bei der bafa? Die Hausnummer ist ein Pflichtfeld..
rdwlnts06.12.20 16:33
RotorMotor schrieb:

Kann nochmal jemand schreiben wo das mit dem Juni stand?




Ab dem 02.01.2021 können Zuschüsse für die BEG Einzelmaßnahmen bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Ab dem 01.07.2021 kann eine Kreditförderung für die BEG Einzelmaßnahmen sowie eine Kredit- oder Zuschussförderung für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG WG und BEG NWG) bei der KfW beantragt werden (ggf. mittelbar über die Hausbank). Bis zum 01.07.2021 können Anträge für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden noch wie gewohnt für die entsprechenden Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ bei der KfW gestellt werden.
Für Bürgerinnen und Bürger ist perspektivisch ein Antrag ausreichend, um sämtliche Förderangebote nutzen zu können. Diese werden entweder bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder bei der KfW gestellt.
Isokrates06.12.20 16:37
Mateo84 schrieb:

Ist das wirklich so, genau das ist momentan die Frage die ich mir stelle. Aus welcher Passage liest du das raus?
das wäre schon echt krass, gibt bestimmt so einige die schon beantragt haben wir d nächstes Jahr nur die KFW nachschieben wolle. ....


Also ich versuche das jetzt mal, mit den vorhandenen Informationen, systematisch aufzubauen.
Es kann natürlich sein, dass ich das jetzt falsch lese, aber alle Aussagen vom Ministerium auch in vorherigen Veröffentlichungen deuten genau daraufhin. Einzige Ausnahme wäre, wenn ich BEG EM und BEG WG parallel laufen lassen könnte, aber m. E. sprechen da alle bisher bekannten Informationen dagegen.

  • Das BEG wird generell so begründet:

"Vereinfachte Zugänglichkeit: Sämtliche Förderangebote (Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Fachplanung und Baubegleitung) können mit nur einem Antrag bei nur einer Institution (KfW oder BAFA) beantragt werden, inklusive Fachplanung und Baubegleitung; Förderbedingungen für Wohn- und Nichtwohngebäude werden angeglichen "

Es soll nur noch einen Antrag, bei einer Institution geben, der alles abdecken soll.
Sprich man muss sich also entweder für BEG EM oder für BEG WG entscheiden.
Beides kann man nicht beantragen, da es für dasselbe Vorhaben wäre (Neubau Einfamilienhaus in den meisten Fällen).

  • Erneuerbare Energien, also Heizungssysteme werden durch gewisse Effizienzklassen (für die es dann EE oder NH bonus gibt) erfasst:

"Integration von Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz: Bei Neubau und Sanierungen werden sog. EE-Klassen (z. B. „Effizienzhaus 55 EE“) für den Einsatz Erneuerbarer Energien eingeführt und die Förderquote angehoben"


Hier kann man eigentlich deutlich rauslesen, dass es für Wärmepumpen an sich keine Einzelförderung mehr beim Neubau geben wird, sondern diese mit einem Bonus zu dem bestehenden Tilgungszuschuss erfasst werden.
Das resümieren so auch diverse Energieberatungsseiten und informieren in die Richtung auf ihren Websiten.


Gibt noch einige anderer dieser FAQs die in diese Richtung gehen.
Ist wahrsscheinlich nur eine Frage der Zeit, bis die das etwas konkreter für diese, m. E. wichtigste, Konstellation ausweisen.
Mateo8406.12.20 16:59
Das sehe ich so wie du es schreibst ähnlich, aber steht dort nicht genau das, dass bis zum 1.7.2021 die KfW Anträge wie gewohnt (alte Konditionen) beantragt werden können? Damit ist doch indirekt auch gesagt, das nix gegen eine Bafa Förderung aus diesem Jahr spricht? Den die Kreditforderung der BEG gibt es erst ab dem 1.7.2021!

Würde nach meinem Verständnis bedeuten, dass also bis zum 1.7.2021 die alte KfW beantragt werden kann/muss/soll für Kredite und damit die Kombination mit der jetzigen bafa Förderung konform ist.
Oder ich verstehe grundsätzlich etwas falsch momentan/stehe auf dem Schlauch

lg
rdwlnts06.12.20 17:02
Mateo84 schrieb:

Würde nach meinem Verständnis bedeuten, dass also bis zum 1.7.2021 die alte KfW beantragt werden kann/muss/soll für Kredite und damit die Kombination mit der jetzigen bafa Förderung konform ist.
Oder ich verstehe grundsätzlich etwas falsch momentan/stehe auf dem Schlauch
So würde ich das im Moment auch deuten. Heißt also auch für mich bis 31.12. noch BAFA beantragen...

Mal schauen, die neuen Merkblätter sollen demnächst noch rauskommen.
bafabaubegleitungantragneubautenkfwförderungbundesamtenergieeffizienzfachplanung