ᐅ Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.
Erstellt am: 06.12.20 12:14
Fleckenzwerg12.02.21 08:58
Im Antrag wird ja formell nur zwischen Anlagenkosten und Nebenkosten unterschieden. Meinst du das damit? Auf dem Merkblatt der BAFA wird ja recht gut beschrieben, was unter Anlagenkosten und Nebenkosten zu verstehen ist. Wenn du jetzt einige Posten unter Nebenkosten zusammengefasst hast, diese aber nach dem Merkblatt Anlagenkosten zuzuschreiben (gewesen) wären, dann bekommst du dafür evtl. auch keine Förderung. Vielleicht lässt sich das ja noch ändern. Wann hast du den Zuwendungsbescheid bekommen?
Eigene Frage:
Wir wollen eine Wärmepumpe zusammen mit Lüftung fördern lassen (Neubau), haben die 50k deswegen auch voll ausgereizt. Im Zuwendungsbescheid steht nun als geförderte Maßnahme ausschließlich "Wärmepumpe". Steht das der Förderfähigkeit der Lüftung (die natürlich irgendwie zusammen mit der Wärmepumpe gesteuert/geregelt wird) irgendwie entgegen?
Eigene Frage:
Wir wollen eine Wärmepumpe zusammen mit Lüftung fördern lassen (Neubau), haben die 50k deswegen auch voll ausgereizt. Im Zuwendungsbescheid steht nun als geförderte Maßnahme ausschließlich "Wärmepumpe". Steht das der Förderfähigkeit der Lüftung (die natürlich irgendwie zusammen mit der Wärmepumpe gesteuert/geregelt wird) irgendwie entgegen?
Mateo8412.02.21 09:08
Nö, da steht nur Wärmepumpe. Passt soweit alles
hausnrplus2512.02.21 23:43
DASI90 schrieb:
Habe ich nach dem Bescheid jetzt unabhängig von Planungskosten die vollen 17.500 € sicher?Du musst am Ende eine Rechnung einreichen und davon bekommst du den Bafa Förderungsanteil, aber maximal das was jetzt in deinem Bescheid steht ...
Mateo8413.02.21 12:27
Kurze frage, ihr habt ja auch alle denZuwendungsbescheid und das letzt Blatt "Verwendungsnachweiserklärung". Wann muss man dieses genau Hochladen? Erst nach durchführung der Inbetriebnahme mit allen Rechnungen nachweisen etc. oder einfach ob das Schreiben soweit korrekt ist und man soll es jetzt schon Hochladen?
DASI9014.02.21 20:39
hausnrplus25 schrieb:
Du musst am Ende eine Rechnung einreichen und davon bekommst du den Bafa Förderungsanteil, aber maximal das was jetzt in deinem Bescheid steht ...Ja, genau die 17.500 €. Aber ohne Unterscheidung zwischen Anlagekosten und Planungskosten. Angegeben hatten wir aber dummerweise für den Neubau 5.000 € Planungskosten. Die es ja so nicht geben kann.
KleineFamilie15.02.21 11:34
Ich habe auch noch eine Frage, deren Antwort ich bisher nicht finden konnte.
Wir haben Ende letzten Jahres ein Hausvertrag unterschrieben und noch den Bafa-Antrag gestellt. Jetzt ist uns unser Grundstück "abhanden" gekommen. Meine Frage ist also, ob man auch später noch die Adresse ändern darf, wenn wir zeitnah ein neues Grundstück finden und trotzdem wie geplant bauen können?
(Bisher war immer nur die Rede davon, dass ein Wechsel des Models möglich sei.)
Wir haben Ende letzten Jahres ein Hausvertrag unterschrieben und noch den Bafa-Antrag gestellt. Jetzt ist uns unser Grundstück "abhanden" gekommen. Meine Frage ist also, ob man auch später noch die Adresse ändern darf, wenn wir zeitnah ein neues Grundstück finden und trotzdem wie geplant bauen können?
(Bisher war immer nur die Rede davon, dass ein Wechsel des Models möglich sei.)
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