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Fleckenzwerg
Da die BAFA ja nur sehen will, dass sich die beantragte Förderhöhe mit einem vorliegenden Angebot deckt und ansonsten keinerlei Anforderungen formuliert, würde ich sagen, dass man auch einfach eine x-beliebige WP aus der Förderliste nehmen kann. Natürlich hängt die Jahresarbeitszahl vom konkreten Gebäude ab; aber das können die bei der BAFA doch eh nicht nachvollziehen. Dafür müssten sie ja auch Baupläne etc. einfordern und sogar selbst nochmal nachrechnen. Insofern würde ein "schnell rausgehauenes" Angebot reichen und ich sehe keinen Grund weshalb die BAFA den Antrag ablehnen sollte, wenn sie dann nach einem solchen Angebot fragt und vorgelegt bekommt.