Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.

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Zuletzt aktualisiert 04.10.2025
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K

Koermeier

Ohje also bestimmt am gleichen Tag, oder? Meinst du ich sollte da nochmal anrufen? Aber ich hab ja alles abgesendet und konnte es dann am Ende auch drucken. :(
 
B

Baranej

Ja, es waren nur wenige Minuten nach Beantragung. Ich glaube anrufen wird derzeit schwierig (Hotline wohl abgestellt laut Aussagen in diesem Thread).
Habe zuerst eine Bestätigung des Eingangs bekommen mit einem Link zu einer Druckansicht (vermutlich das was du auch direkt ausdrucken konntest? Überschrift: "Antrag auf Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" inkl. der ganzen Daten die du so eingetragen hast). Dann ca. 20-30min später in einer separaten Mail die Eingangsbestätigung inkl. Vorgangsnummer.

Ob man jetzt vorsichtshalber nochmal den Antrag stellt und notfalls den vorherigen storniert kann ich dir allerdings nicht sagen. Vielleicht findet sich ja noch jemand der das Problem ebenfalls hatte.
 
M

Martial.white

Hallo liebe Mitleidende,
ich hoffe einfach, dass die BAfA sich bei diesen Versehen so hilfsbereit zeigt wie beispielsweise bei einer nachträglichen Änderung der Wärmepumpe.
Falls nicht und der BAfA Antrag ab 1.1.2021 nicht mehr änderbar oder neu erstellbar ist, dann muss ich wohl mit diesem Fehler leben. Ist zwar ärgerlich, wird aber nicht der letzte sein.
Gute Nachrichten für alle die eventuell auch bangen. Ich habe nach meinem Fehler eine Nachricht über das Kontaltformular mit meiner Antragsnummer an das Bafa geschickt. Ich wurde dann per Post aufgefordert die Zahlen noch einmal zu korrigieren.
Habe ich getan und heute kam per E-Mail dass der Antrag bewilligt ist, der Zuwendungsbescheid per Post nächste Woche kommt und man sich entschuldigt, dass es solange dauert.

Finde die Durchlaufzeit von 5 Wochen inkl. Weihnachten sogar sehr gut.

So kann 2021 weitergehen.
 
Z

Zubi123

Die BAFA Förderung "Heizen mit Erneuerbaren Energien" ist nicht mit der neuen BEG WG (ab 01.07.2021) kombinierbar. Entweder BAFA jetzt (2020) beantragen und KfW 153 bis zum 30.06.2021 beantragen, oder auf die neue BEG WG warten.
Der Gedanke liegt ja nahe, dass diese Schlussfolgerung logisch und konsequent ist. Allerdings konnte ich dazu wirklich nichts finden. Auch nicht in der Richtlinie zur BEG.
Hast du hierzu eine Quelle?
 
N

Nussmischung

Der Gedanke liegt ja nahe, dass diese Schlussfolgerung logisch und konsequent ist. Allerdings konnte ich dazu wirklich nichts finden. Auch nicht in der Richtlinie zur BEG.
Hast du hierzu eine Quelle?
Ich habe das hier im Thread mal gelesen und auch in dem von mir empfohlenen Video wird darüber geredet. Siehe folgendes Video ab etwa Minute 23.
Auf Youtube findest du auf dem Kanal "Fertighauswissen 2 Go" ein wenige Tage altes Video wo alles sehr detailliert erklärt wird. Der Titel des Videos ist "Die neue BEG 2021 - ersetzt KfW und BAFA Förderung !". Über Google findest du das bestimmt.


In den FAQ des BMWi bzw. Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter "Häufige Fragen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" steht das leider auch nicht konkret drin. Was ich aber gefunden habe ist folgendes:

BMWi schrieb:
Ist eine Kombination von Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit BEG Wohngebäude (BEG WG) möglich? Die Heizung würde über die BEG EM gefördert, da es einen höheren Fördersatz für Heizungssanierungen gibt, der Rest über BEG WG.

Ja, eine „Kombination“ der BEG EM mit der BEG WG ist möglich. Wichtig bei einer Kombination ist aber, dass die Kosten einer über die BEG EM geförderten Maßnahme (z. B. Heizungsaustausch) nicht erneut im Rahmen der BEG WG als förderfähig Kosten geltend gemacht werden.
Zudem können die Vorteile für eine Effizienzhaus EE-Klasse in der BEG WG (Erhöhung der förderfähigen Kosten und der Förderquote) nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Einbau einer EE-Heizung bereits über die BEG EM gefördert wird / gefördert wurde. In der Regel führt eine getrennte Förderung des Heizungsaustauschs über die BEG EM daher insgesamt nicht zu einer höheren Förderung.
Das würde meiner Meinung nach Bedeuten: Da die BEG EM der Nachfolger der BAFA Erneuerbare Energieren Förderung ist, kannst du die BAFA Förderung mit der KfW ab 01.07.2021 kombinieren, allerdings kannst du die Vorteile der Effizienzhaus EE-Klasse dann nicht nutzen. Und KfW ab 01.07.2021 ohne EE-Klasse ist identisch zu der alten KfW.

Leider finde ich dazu auf die Schnelle aber keine konkreten Quellen.
 
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