Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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Zubi123

Die BAFA Förderung "Heizen mit Erneuerbaren Energien" ist nicht mit der neuen BEG WG (ab 01.07.2021) kombinierbar. Entweder BAFA jetzt (2020) beantragen und KfW 153 bis zum 30.06.2021 beantragen, oder auf die neue BEG WG warten.
Der Gedanke liegt ja nahe, dass diese Schlussfolgerung logisch und konsequent ist. Allerdings konnte ich dazu wirklich nichts finden. Auch nicht in der Richtlinie zur BEG.
Hast du hierzu eine Quelle?
 
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Nussmischung

Der Gedanke liegt ja nahe, dass diese Schlussfolgerung logisch und konsequent ist. Allerdings konnte ich dazu wirklich nichts finden. Auch nicht in der Richtlinie zur BEG.
Hast du hierzu eine Quelle?
Ich habe das hier im Thread mal gelesen und auch in dem von mir empfohlenen Video wird darüber geredet. Siehe folgendes Video ab etwa Minute 23.
Auf Youtube findest du auf dem Kanal "Fertighauswissen 2 Go" ein wenige Tage altes Video wo alles sehr detailliert erklärt wird. Der Titel des Videos ist "Die neue BEG 2021 - ersetzt KfW und BAFA Förderung !". Über Google findest du das bestimmt.


In den FAQ des BMWi bzw. Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter "Häufige Fragen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" steht das leider auch nicht konkret drin. Was ich aber gefunden habe ist folgendes:

BMWi schrieb:
Ist eine Kombination von Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit BEG Wohngebäude (BEG WG) möglich? Die Heizung würde über die BEG EM gefördert, da es einen höheren Fördersatz für Heizungssanierungen gibt, der Rest über BEG WG.

Ja, eine „Kombination“ der BEG EM mit der BEG WG ist möglich. Wichtig bei einer Kombination ist aber, dass die Kosten einer über die BEG EM geförderten Maßnahme (z. B. Heizungsaustausch) nicht erneut im Rahmen der BEG WG als förderfähig Kosten geltend gemacht werden.
Zudem können die Vorteile für eine Effizienzhaus EE-Klasse in der BEG WG (Erhöhung der förderfähigen Kosten und der Förderquote) nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Einbau einer EE-Heizung bereits über die BEG EM gefördert wird / gefördert wurde. In der Regel führt eine getrennte Förderung des Heizungsaustauschs über die BEG EM daher insgesamt nicht zu einer höheren Förderung.
Das würde meiner Meinung nach Bedeuten: Da die BEG EM der Nachfolger der BAFA Erneuerbare Energieren Förderung ist, kannst du die BAFA Förderung mit der KfW ab 01.07.2021 kombinieren, allerdings kannst du die Vorteile der Effizienzhaus EE-Klasse dann nicht nutzen. Und KfW ab 01.07.2021 ohne EE-Klasse ist identisch zu der alten KfW.

Leider finde ich dazu auf die Schnelle aber keine konkreten Quellen.
 
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Mateo84

Richtig, da es sonst eine Doppelförderung sein würde, ist das auch logisch, das es nicht geht.

wenn man es ohne EE kombinieren KÖNNTE (ist ja nicht ganz klar,offiziell) wäre es keine doppelförderung, wundert mich nur das die guten Leute dort auch so weit denken können :)
 
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Zubi123

Das würde meiner Meinung nach Bedeuten: Da die BEG EM der Nachfolger der BAFA Erneuerbare Energieren Förderung ist, kannst du die BAFA Förderung mit der KfW ab 01.07.2021 kombinieren, allerdings kannst du die Vorteile der Effizienzhaus EE-Klasse dann nicht nutzen. Und KfW ab 01.07.2021 ohne EE-Klasse ist identisch zu der alten KfW.
Für ein KfW40plus-Haus würde sich da dann ja schon eine Erhöhung der Förderung iHv 7.500 Euro durch die Erhöhung der Kreditsumme von 120.000 auf 150.000 Euro ergeben.
Bei KfW40plus gibt’s m.E. ja keine EE-Klasse.

Dann verstehe ich das so, dass lediglich die angesetzten Kosten für den BAFA-Antrag nicht in die Kosten für die KfW-Förderung einberechnet werden dürfen. Aber das ist bei einem normalen Einfamilienhaus ja nicht notwendig um auf den Kreditbetrag von 150.000 Euro zu kommen.
 
M

Mateo84

Keine Erhöhung auf 150.000€, wenn BAFA aus 2020 in Anspruch genommen wird.
Diese Erhöhung soll ja, die alte BAFA auffangen.

wie du schon richtig rechtest, ist diese unter bestimmten Voraussetzung um 10.000-7500€ schlechter, bei KfW 40 plus in Kombi mit bafa (wpl,Kontrollierte-Wohnraumlüftung und Bohrung) auf 50.000€ gerechnet.
 
Z

Zubi123

Keine Erhöhung auf 150.000€, wenn BAFA aus 2020 in Anspruch genommen wird.
Diese Erhöhung soll ja, die alte BAFA auffangen.
Das wäre eigentlich die konsequente Schlussfolgerung um eine Doppelförderung zu verhindern.
Allerdings finde ich keine offizielle Aussage dazu, dass das auch tatsächlich so ist.
Oder gibt’s da eben eine Lücke der Doppelförderungsvermeidung?
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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