T
tobia
Liebes Forum,
ein altes Haus wird saniert und mit einem neuen Anbau versehen (Bauträgervertrag).
Das Dach bleibt als Bestand. Laut Bauträger soll das Dach geprüft worden sein und mindestens noch 10 Jahre halten. Die neue Eigentümergemeinschaft ist sich da nicht so sicher.
Nun stellt sich die Gemeinschaft die Frage, was das Bauamt bei einem ehemals Einfamilienhaus, nun aufgeteilt in mehrere Eigentumswohnungen mit Umbau des Dachgeschosses das Bauamt abnehmen muss.
Schauen die auch bei dem Altbau, wenn das Dachgeschoss neu komplett als Wohnung genutzt wird, ob dies haltbar ist?
ein altes Haus wird saniert und mit einem neuen Anbau versehen (Bauträgervertrag).
Das Dach bleibt als Bestand. Laut Bauträger soll das Dach geprüft worden sein und mindestens noch 10 Jahre halten. Die neue Eigentümergemeinschaft ist sich da nicht so sicher.
Nun stellt sich die Gemeinschaft die Frage, was das Bauamt bei einem ehemals Einfamilienhaus, nun aufgeteilt in mehrere Eigentumswohnungen mit Umbau des Dachgeschosses das Bauamt abnehmen muss.
Schauen die auch bei dem Altbau, wenn das Dachgeschoss neu komplett als Wohnung genutzt wird, ob dies haltbar ist?