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Phil0283
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und hoffe, dass mir hier jemanden mit nützlichen Tipps oder rechtlichen Hinweisen zu unserem Problem weiterhelfen kann.
An der rechten Seite unseres Grundstücks befindet sich eine steile Böschung, die laut Bau- und Leistungsbeschreibung des Bauträgers eigentlich mit einer Stützwand aus Betonwinkelsteinen inkl. Fundamentierung abgestützt werden müsste, da das Gefälle mehr als 30° beträgt.
Wir haben dies auch so mündlich mit der Bauleitung besprochen.
Ich wollte mir dies nun noch einmal schriftlich bestätigen lassen, nun heisst es:
Zitat
Zitat Ende
Absolute Frechheit!
Die Neigung von 30° kann nur erreicht werden, wenn fast bis zur Hauswand aufgeschüttet wird. D.h. wir gehen aus der seitlichen Terrassentür in einen Hang??
Ist das überhaupt rechtens?
Gibt es nicht Bestimmungen oder Vorgaben, dass eine Mindestfläche vor einer Ausgangstür frei sein muss, oder ähnliches?
Ich habe euch zur Verdeutlichung mal ein Bild angehängt.
Vorab vielen Dank + Gruß
ich bin neu hier und hoffe, dass mir hier jemanden mit nützlichen Tipps oder rechtlichen Hinweisen zu unserem Problem weiterhelfen kann.
An der rechten Seite unseres Grundstücks befindet sich eine steile Böschung, die laut Bau- und Leistungsbeschreibung des Bauträgers eigentlich mit einer Stützwand aus Betonwinkelsteinen inkl. Fundamentierung abgestützt werden müsste, da das Gefälle mehr als 30° beträgt.
Wir haben dies auch so mündlich mit der Bauleitung besprochen.
Ich wollte mir dies nun noch einmal schriftlich bestätigen lassen, nun heisst es:
Zitat
gemäß unseres Vertrages schulden wir Ihnen keine Winkelstützwand entlang der nördlichen Grundstücksgrenze. Die Böschung ist im Lageplan zu erkennen und die Ausbildung dieser ist mit einer Neigung von 30° möglich.
Sollten Sie dennoch eine Winkelstützwand und einen ebenen Garten wünschen, können wir Ihnen ein Angebot für diese Sonderleistung zukommen lassen
Sollten Sie dennoch eine Winkelstützwand und einen ebenen Garten wünschen, können wir Ihnen ein Angebot für diese Sonderleistung zukommen lassen
Zitat Ende
Absolute Frechheit!
Die Neigung von 30° kann nur erreicht werden, wenn fast bis zur Hauswand aufgeschüttet wird. D.h. wir gehen aus der seitlichen Terrassentür in einen Hang??
Ist das überhaupt rechtens?
Gibt es nicht Bestimmungen oder Vorgaben, dass eine Mindestfläche vor einer Ausgangstür frei sein muss, oder ähnliches?
Ich habe euch zur Verdeutlichung mal ein Bild angehängt.
Vorab vielen Dank + Gruß