Bodenplattenbauer, Gutachten der Stadt

M

Meecrob

An die Fachleute: Was machen eigentlich die Menschen, die auf den Grundstücken schon Häuser stehen haben? Bekommt man den Boden ohne ihn komplett zu tauschen wieder "sauber" oder kann man ihn sogar so belassen?
 
Der Da

Der Da

naja wenn einen sowas erwischt, bleibt nicht viel: Hoffen, dass es tief genug ist, oder eben alle Erde ums Haus herum austauschen.

Was man total vergessen kann, sind Zisternen, Regenwassernutzung, und Gemüseanbau. Und man muss hoffen, dass die Benzole, die ja leicht flüchtig sind zum Teil, nicht ausdünsten. Das kann lebensgefährlich werden.

Ich hatte in meinem Chemie-Studium oft mit Benzolen zu tun, und wir mussten da viele Sicherheitsvorschriften beachten. Speziell die Entsorgung war immer ein Problem.
 
K

Kira94

Hallo,
im Moment geht der Trend in Richtung unbedenklich. Den Menschen vom Landratsamt interessieren nur seine Kaulquappen im angrenzenden Bachlauf. Wir als Mensch spielen eine zweitrangige Rolle, meint ER!!!
UNBEDENKLICH finden wir den Untergrund überhaupt nicht, denn die Nachbarn gingen in Ihre Häuser und wir verzogen uns ebenso recht schnell weil die Atemwege total gereizt waren.
Die Gutachter meinen in 3-5m Tiefe kann nichts mehr passieren und die Natur wird den Abbau der Stoffe schon regeln, denn Abbaubakterien könne man bereits nachzuweisen. WIE BITTE! Ich versteh die Welt nicht mehr. Die können doch nicht unter Vorsatz diesen Schlamm im Boden belassen. Nein, die möchten der Natur nicht zuarbeiten sondern Deckel drauf und gut!!! Keinen interessiert weiterhin was mit uns ist. Es liegt nun im Ermessensspielraum der Stadt ob diese bei unbedenklich einen Sanierungsaufwand betreibt. Rein rechtlich haben die uns altlastenfrei verkauft und müssten nun unserem Verständnis nach nachbessern. Vielleicht will uns die Stadt auch entschädigen mit einer Summe x aber wir möchten nur das was wir laut Vertrag gekauft haben. Erst in zwei Wochen kann über das Ergebnis laut Gutachten diskutiert werden, jetzt haben erst mal alle Osterurlaub :(
 
K

Kira94

Hallo zusammen,
so die Bauplatzsanierung in 7m Tiefe ist nun abgeschlossen.
Kosten übernimmt die Stadt, indem Sie alle Dienstleister für die Maßnahme beauftragt hat.
Leider konnte nicht die komplette Fläche saniert werden, da Böschungswinkel von 45° zu den Nachbarhäusern eingehalten werden mussten.
Ich bin noch nicht zufriedengestellt, denn folgende Sicherheiten liegen noch nicht vor:
>>> Registrierung bei der Behörde Altlast/Bedenklichkeit ja/nein?<<< (wenn ja = Rücktritt, Ergebnis in ca. zwei Wochen)
- wenn nein, Unbedenklichkeitsbescheinigung Boden+Mensch
- wenn nein, In Bezug auf Spätfolgen, eine zeitlich unbefristete Garantie von der Gemeinde
- wenn nein, Wertminderung der nicht sanierten Fläche (7m umlaufend bis zur Grenze)
- wenn nein, Übernahme der Gründungskosten (Pfahlgründung) durch die Gemeinde
Dies sind alles ungeklärte Punkte die uns so einfallen!
Wer von Euch kann uns noch Empfehlungen für das weitere Vorgehen oder uns einen Tipp geben? Haben zwar einen Anwalt aber der ist wie wir nun leider oder auch nicht (keine Ahnung) erfahren haben mit dem Bürgermeister befreundet und arbeitet in anderen Angelegenheiten für die Stadt!
Vielen Dank vorab für ein Statement!
 
T

Thomas463

Also ich kenne mich mit Benzolen nicht wirklich aus.

Aber was ist, wenn bei Regen usw. von anderen Grundstücken (wenn die auch noch Belastet sind) dann diese Schadstoffe wieder auf euer Grundstück spült? Denn gewisse Bereiche unter den Häusern können zwar nicht gewechselt werden, aber die Schadstoffe dort verteilen sich ja mit ziemlicher Sicherheit wieder gleichmäßig (wenn zwar auch nur langsam). Was ist dann in 15-30 Jahren wenn ihr das Haus inkl. Grundstück eventuell verkaufen wollt und dort der Boden wieder Schadstoffe aufgenommen hat? Auch wenn es jetzt zwar dann Schadstofffrei sein sollte nach der Sanierung kann das wie gesagt ja später einmal wieder etwas anders aussehen.

Also ich würde mir lieber ein anderes Grundstück suchen anstatt mich da auf Glück zu verlassen. Aber das ist nur meine Sichtweise der Dinge.

Ach ja: wenn du bedenken hast das der Anwalt voreingenommen oder nicht unparteiisch sein könnte, würde ich an deiner Stelle mal einen anderen Anwalt kontaktieren ob das dann nicht einen Interessenkonflikt darstellt und du nicht den Anwalt wechseln sollst. Der Anwalt soll ja schließlich voll und ganz DEINE Interessen vertreten.

Lg Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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