Ist diese Klausel zulässig?

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E

elvsiett

Wir haben vor ein Haus von einer erbgemeinschaft zu kaufen. Zwei der erben wohnen im Moment im Haus und sind beide Arbeitslos (Leben seit Jahren vom Erbe und nu geht das Geld zu neige und das letzte Haus soll auch noch verkauft werden).
Um sicher zu gehen das Sie das Haus auch schnellst möglich räumen werden wir im Vertrag die Bezahlung des Geldes bei Auszug festlegen. Jetzt ist aber noch die Frage ob ich den Auszug eventuell noch beschleunigen kann: Also sagen wir die beiden sichern uns zu innerhalb von 3 Monaten auszuziehen kann ich dann eine Klausel in den Vertrag aufnehmen lassen der besagt das der Kaufpreis mit jedem Monat der darüber hinaus geht minderung von sagen wir 600€ erfährt?
Uns geht es einfach darum unsabzusichern das wir das Haus nicht kaufen und hinter her die beiden da fröhlich drin bleiben (wäre in dem Fall zuzutrauen)
Geht das so oder habt ihr sonst ne Idee wie wir uns da absichern können?
 
C

C&C

Wie Du selbst vorgeschlagen hast, würde ich den Hauskauf nur Zug um Zug machen. Ich würde in den Vertrag aufnehmen, dass der Kaufpreis vorbehaltlich des frei werdens der Immobilie gezahlt wird (evt. auf ein Treuhandkonto) und erst nach Auszug der Bewohner der Treuhänder (z.B. der Notar) die Summe freigibt.

Ob das rechtlich so einfach geht, wie beschrieben, steht in den Sternen. Lies Dir mal ein paar Artikel zu "Hausbesetzern" durch. Es ist nicht ohne Weiteres möglich, Menschen die Wohnung (egal ob sie Miete zahlen oder nicht) zu entziehen ohne sich strafbar zu machen (z.B. durch Einbruch und Rauswurf ;)). Eine Räumungsklage kann Jahre kosten.

Wegen dieser ganze Unwägbarkeiten würde ich Dir dringend empfehlen, einen Anwalt zu konsultieren. Lass Dir von ihm sagen (schriftlich) was in welcher Reihenfolge zu tun ist. Der Anwalt muss für seine Beratung haften. Das Geld solltest Du investieren wenn Du Dir nicht sicher bist bei den derzeitigen Eigentümern.
 
B

Brombadegs

hi,

also beim Hauskauf ist das möglich. Da es sich bei den "Mietern" um die Eigentümer handelt, kann man sowas vereinbaren. Ich würde allerdings die Klausel erweitern.
Wir kaufen das Haus zum Preis von Summe x, wenn die beiden Erben bis zum (Zeit 3 Monate) verbindlich ausgezogen sind (eventuell Ummeldung als Nachweis fordern). Auszahlung erfolgt bei Nachweis des Auszugs. Nach Verstreichen der 3 Monate halte ich mich bis zum... (Bsp. 6 Monate) an den Kaufvertrag gebunden. Jedoch mindert sich die Kaufsumme um 600,00 € je verstrichenem Monat. Sollte bis zum (6 Monate Frist) kein Auszug erfolgen, treten wir vom Kaufvertrag zurück.
Normal sollten die anderen Erben dann drängen, dass die beiden ausziehen. Normal bastelt der Notar das dann auch richtig in den Vertrag ein.

Grüße Bromi
 
E

elvsiett

Ja genau sowas hab ich gemeint! Ich will ja niemandem was unterstellen-aber in dem Fall halte ich es für notwendig mich in der Form abzusichern. Dann bin ich ja froh das man sowas in den Vertrag aufnehmen kann.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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